Rat und Stadtbezirksräte
26.04.2023 - 5.2 Mindestabstand zwischen 2 PollernAntrag der CDU...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 120
- Datum:
- Mi., 26.04.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass der Mindestabstand zwischen 2 Pollern die Durchfahrt mit einem Zwillingskinderwagen ermöglicht, also ca. 120 cm beträgt.
Beispiel: Kreuzung Husarenstrasse - Rosenstrasse
Die Verwaltung wird gebeten, diesem Sachverhalt im Bezirk 120 nachzugehen und abzuhelfen.
