Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.04.2024 - 4.1.2 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetre...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kluth weist darauf hin, dass der Antrag 24-22784 durch den Änderungsantrag 24-22784-02 ersetzt wird, und zu diesem der Änderungsantrag 22784-02-01 vorliegt. Anschließend bringen Ratsfrau Dr. Flake den interfraktionellen Änderungsantrag 24-22784-02 und Ratsherr Wirtz den Änderungsantrag 22784-02-01 ein und begründen diesen jeweils. Nach der Aussprache lässt stellvertretende Ratsvorsitzende Kluth zunächst über den Änderungsantrag 22784-02-01 abstimmen und stellt fest, dass dieser abgelehnt wird. Danach stellt sie den Änderungsantrag 24-22784-02 zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt möge die folgenden Änderungen zur Vorlage 24-22784-02 beschließen:

- die Punkte 1. und 2. werden durch die folgenden Formulierungen ersetzt;

 

„1. Das Modell der kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) soll nach der eventuellen Beibehaltung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung ab 2026 in Braunschweig weitergeführt und bis zu einem Abdeckungsgrad von maximal 75% umgesetzt werden. Das Modell soll weiter durch trilaterale Verträge zwischen der Stadt, geeigneten Trägern der freien Jugendhilfe und den offenen Ganztagsgrundschulen umgesetzt werden.

Dabei werden die Nachmittage an den Schultagen und die Ferienbetreuung in enger gemeinsamer Kooperation gestaltet.

An Schulen, die bis zum möglichen Rechtsanspruch 2026 noch keine offenen Ganztagsschulen sind, werden die Betreuungsbedarfe mit dem Modell der "Schulkindbetreuung in und an Schulen" umgesetzt, sofern dadurch die Abdeckungsquote von 75% in Braunschweig erreicht wird.

 

2. Nach derzeitigen Planungen des Landes werden ab 2026 nur diejenigen Schulen Kofinanzierungen für die Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr erhalten, die (kooperative) Ganztagsgrundschulen sind. Aufgrund der Verpflichtung zum verantwortlichen Wirtschaften werden höchstens so viele offene Ganztagsgrundschulen in Braunschweig eingerichtet, wie es dem angenommenen Bedarf von 75% in der Fläche entspricht. Um die Umwandlung der entsprechenden Zahl von Schulen zu erreichen, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen dafür unabdingbar sind."

 

Die Punkte 3. und 4. bleiben unverändert.

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Abstimmungsergebnis:

bei drei Fürstimmen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise