Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.04.2024 - 4.1.1 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kluth weist darauf hin, dass der Antrag 24-22784 durch den Änderungsantrag 24-22784-02 ersetzt wird, und zu diesem der Änderungsantrag 22784-02-01 vorliegt. Anschließend bringen Ratsfrau Dr. Flake den interfraktionellen Änderungsantrag 24-22784-02 und Ratsherr Wirtz den Änderungsantrag 22784-02-01 ein und begründen diesen jeweils. Nach der Aussprache lässt stellvertretende Ratsvorsitzende Kluth zunächst über den Änderungsantrag 22784-02-01 abstimmen und stellt fest, dass dieser abgelehnt wird. Danach stellt sie den Änderungsantrag 24-22784-02 zur Abstimmung.

Reduzieren

Beschluss:

1. Das erfolgreiche Modell der kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) soll auch nach Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 in Braunschweig weitergeführt und möglichst flächendeckend umgesetzt werden. Das Modell soll weiter durch trilaterale Verträge zwischen der Stadt, den Trägern der freien Jugendhilfe und den (offenen) Ganztagsschulen umgesetzt. Dabei werden die Nachmittage an den Schultagen und die Ferienbetreuung in enger gemeinsamer Kooperation gestaltet. An Schulen, die bis zum Rechtsanspruch 2026 noch keine (offenen) Ganztagsschulen sind, werden die Betreuungsbedarfe mit dem Modell der „Schulkindbetreuung in und an Schulen" bis zur Umwandlung in eine KoGS umgesetzt. Die Ratsbeschlüsse, insbesondere die Beschlüsse vom 05.07.2022 (Drs. 22-18486) und vom 16.02.2021 (Drs. 20-14846), sollen weiterhin bindend sein und, wenn notwendig, aktualisiert werden.

 

2. Nach derzeitigen Planungen des Landes werden ab 2026 nur diejenigen Schulen Kofinanzierungen für die Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr erhalten, die (kooperative) Ganztagsgrundschulen sind. Daher sollten bis zum Schuljahr 2026/2027 möglichst viele Grundschulen in Braunschweig in kooperative Ganztagsschulen umgewandelt werden, um die Landesmittel für Braunschweig zu sichern. Um die Umwandlung von möglichst vielen Schulen zu erreichen, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen dafür unabdingbar sind, und - falls erforderlich - beauftragt, zusammen mit den Schulen zeitlich befristete Übergangslösungen zu erarbeiten. Zudem soll die Verwaltung in Gesprächen mit dem Land und den Schulvorständen darauf hinwirken, dass Genehmigungsbedingungen für offene Ganztagsschulen unter dem Aspekt des umzusetzenden Rechtsanspruches erleichtert werden, und in diesem Zusammenhang für Übergangslösungen werben. Grundsätzlich sollte jedoch klar sein, dass Provisorien keine Dauerlösung sein dürfen.

 

3. Es ist davon auszugehen, dass die Betriebskosten der KoGS-Gruppen am Nachmittag auch ab 2026 anteilig von der Stadt getragen werden müssen. Die Anteilsfinanzierung des Landes erfolgt weiterhin über sogenannte „kapitalisierbare Mittel" für die Nachmittagsangebote. Die Verwaltung wird gebeten, sobald die Richtlinien des Landes festgelegt sind, dem Rat einen Vorschlag für die Heranziehung eines optimalen Teils der Ganztags-Landesmittel zur Gruppenfinanzierung zu machen. Nach bisherigen Erkenntnissen zu den Planungen des Landes ist von einer finanziellen Entlastung der städtischen Kosten pro Gruppe auszugehen. Unter Berücksichtigung von Qualität und guter Kooperation vor Ort müssen die kapitalisierbaren Mittel des Landes optimal ausgeschöpft werden und in einem größtmöglichen Umfang in die kommunale Finanzierung mit einfließen.

 

4. Im ersten Halbjahr 2024 soll ein Workshop zur Fortschreibung der Schulkindbetreuung 3.0 stattfinden, insbesondere unter Berücksichtigung der Nutzung aller Ressourcen, die das Land Niedersachsen zur Verfügung stellen wird. Die Evaluation durch die Universität Hildesheim soll - wie geplant - unverzüglich in Auftrag gegeben werden. Eine Beteiligung der Universität Hildesheim am Workshop ist ebenfalls vorzusehen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen

Erläuterungen und Hinweise