Rat und Stadtbezirksräte
09.04.2024 - 12.1 Erste Satzung zur Änderung der Gebührenordnung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Rat der Stadt / FDP-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 09.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Stellvertretender Ratsvorsitzender Täubert weist darauf hin, dass zu der Vorlage 24-23289 der Änderungsantrag 24-23289-01 vorliegt. Ratsherr Pohler bringt den interfraktionellen Änderungsantrag ein und begründet diesen. Nach der Aussprache lässt stellvertretender Ratsvorsitzender Täubert zunächst über den Änderungsantrag 24-23289-01 abstimmen und stellt fest, dass dieser abgelehnt wird. Danach stellt er die Vorlage 24-23289 zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die vorgelegte Erste Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO, DS.-Nr. 24-23289) um folgende Punkte zu ergänzen und dem Rat der Stadt Braunschweig dann erneut zur Beschlussfassung vorzulegen:
1) Für das Parken in den Parkzonen I b und II wird ein Wochenticket eingeführt. Hierbei liegen die Kosten des Wochentickets signifikant unterhalb der fünffachen Summe eines Tagestickets (5 bis 24h) von 9 Euro, da durch das Ticket für die Folgetage keine Parkplatzgarantie besteht. Das Ticket wird in das digitale Handyparken integriert.
2) Für das Parken in den Parkzonen I b und II wird ein Monatsticket eingeführt. Hierbei liegen die Kosten des Monatstickets unterhalb der vierfachen Summe eines Wochentickets (siehe 1). Das Ticket wird in das digitale Handyparken integriert.
3) Für das Parken in den Parkzonen I a, I b und II wird ein vergünstigtes Parkticket für Schülerinnen und Schüler der anliegenden Berufsschulen eingeführt.
4) Die Förderung der Elektromobilität wird im Hinblick auf die Ergebnisse des Mobilitätsentwicklungsplans (MEP) in die Parkgebührenordnung aufgenommen. Dazu wird das kostenfreie Parken für alle Fahrzeuge mit E-Antrieb (EV) in den ersten 180 Minuten in den Parkzonen I a und I b der Parkgebührenordnung (ParkGO) eingeführt.
Für Betriebe, die ihren Geschäftssitz innerhalb der Parkgebührenzonen I a, I b und II haben, wird geprüft, ob diesen - vergleichbar mit dem Anwohnerparken - für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten werden kann, gegen Gebühr eine mit der Anzahl der Mitarbeiter korrespondierende Zahl an Parkplätzen in direkter Nähe des Unternehmens zu reservieren. Bei positivem Prüfergebnis wird dieser Vorschlag ebenfalls in die ParkGO aufgenommen.
Zusätzlich zur genannten und zu ändernden Ersten Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO) wird die Umwandlung von privaten Flächen in neuen Parkraum aktiv seitens der Verwaltung unterstützt und dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben quartalsweise dazu berichtet.
