Rat und Stadtbezirksräte
14.05.2024 - 4.7.1 Potenzialflächen für Quartiersparken im Östlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 14.05.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu dem Antrag 24-23284 der Änderungsantrag 24-23284-01 sowie zu diesem die Stellungnahme 24-23284-02 vorliegen und der Verwaltungsausschuss die Angelegenheit dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.
Anschließend bringen Ratsfrau Kluth den interfraktionellen Antrag 24-23284 und Ratsfrau von Gronefeld den Änderungsantrag 24-23284-01 ein und begründen diesen jeweils.
Nach der Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Änderungsantrag 24-23284-01 abstimmen und stellt fest, dass dieser abgelehnt wird. Danach stellt er den Antrag 24-23284 zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wo es Potenzialflächen für das Quartiersparken im Östlichen Ringgebiet gibt. Im Rahmen dieses Prüfauftrags soll auch die Eignung der gefundenen Potenzialflächen bewertet werden und es sind mögliche Nutzungskonzepte zu untersuchen.
Die Bewertung soll u.a. folgende Punkte umfassen:
- Grad der bestehenden Versiegelung,
- Verkehrliche Anbindung,
- Stadträumliche Einbindung,
- Aufstockungs- oder Umnutzungspotentiale von Bauten oder Flächen,
- Grundbesitz (nicht nur Flächen im Eigentum der Stadt)
- Kosten für die Einrichtung
- Ausbaufähigkeit / Anzahl der möglichen Parkplätze.
Der obige Prüfauftrag wird um folgende Aspekte ergänzt:
1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen eines zeitlich begrenzten Modellversuchs zu prüfen, wie ein räumlich begrenztes Gebiet mit beidseitigem Schrägparken in breiteren Straßen zur Optimierung der Parksituation und Erhöhung der Verkehrssicherheit im Östlichen Ringgebiet zur Entspannung der zur Zeit schwierigen Park- und Verkehrsverhältnisse einen entscheidenden Beitrag leisten kann.
Bei einem derartigen Modellversuch ist sicherzustellen, dass keine baulichen Veränderungen mit entsprechendem Finanzeinsatz erfolgen. Allenfalls könnten farbliche Fahrbahnmarkierungen eingesetzt werden. Sollten dennoch bauliche Veränderungen notwendig sein, werden diese erst nach Ablauf des Modellversuchs und dessen Evaluation den zuständigen Gremien zur Umsetzung und Beschlussfassung vorgeschlagen.
2. Der Modellversuch soll barrierefrei angelegt sein: Dazu werden der Seniorenbeirat und der Behindertenbeirat gebeten, Vorschläge für Standorte von zusätzlichen Bänken in diesem Gebiet zu machen. So können auch ältere und mobilitätseingeschränkte Personen den ÖPNV in den umgebenden Straßen bequem erreichen.
3. Die Einführung von Anwohnerparken mit ausreichend bewirtschafteten Kurzparkplätzen insbesondere vor Läden, Ärzten und Gewerbe ist zu prüfen. Für Lastenräder sind gesonderte Parkflächen vorzusehen. Lastenräder und Fahrräder sollen in Zukunft nur auf der Straße geparkt werden, um die Fußwege frei zu halten. Lastenräder benötigen für die Parkplätze allerdings Anwohnerparkausweise bzw. Parktickets für die Kurzparkplätze.
4. Darüber hinaus sollte die Verwaltung unabhängig vom Modellversuch geeignete Flächen für 1-2 Quartiersgaragen im Östlichen Ringgebiet finden und deren Umsetzbarkeit und Finanzierungsrahmen - wie im Ursprungsantrag bereits grundsätzlich ausgeführt - darstellen.
