Rat und Stadtbezirksräte
05.11.2024 - 8.1 Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 05.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 24-24122 der Änderungsantrag 24-24122-01 sowie die Ergänzungsvorlage 24-24122-02 vorliegen, und erläutert die vorgesehene Abstimmungsreihenfolge. Ratsherr Köster bringt den Änderungsantrag ein und begründet diesen. Vor dem Hintergrund der ergangenen Ergänzungsvorlage beantragt er mündlich, den Beschlussvorschlag des Änderungsantrags wie folgt abzuändern: „Die an die Ursprungsvorlage (DS.-Nr. 24-24122) Ergänzungsvorlage (DS.-Nr. 24-24122-02) als Anlage beigefügte Verordnung…".
Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Änderungsantrag in der mündlich geänderten Fassung abstimmen. Er stellt fest, dass dieser angenommen wird und die Vorlage 24-24122 in der Fassung der Ergänzungsvorlage 24-24122-02 damit als in der geänderten Fassung des Änderungsantrags 24-24122-01 angenommen gilt.
Beschluss (geändert):
Die an die Ursprungsvorlage (DS.-Nr. 24-24122) Ergänzungsvorlage (DS. Nr. 24-24122-02) als Anlage beigefügte Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen in der Stadt Braunschweig wird beschlossen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, dem Rat über seine Ausschüsse ein Konzept zum Beschluss vorzulegen, um den Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) mittelfristig in die Lage zu versetzen, die Polizei bei der Überwachung der Waffenverbotszone zu unterstützen.
Des Weiteren erfolgt kurzfristig der Ausbau der Beleuchtung in diesem Bereich durch sogenannte LED-Flutlichter zur Schaffung von beleuchteten Bereichen.
