Rat und Stadtbezirksräte
17.12.2024 - 8 Städtisches Klinikum Braunschweig Aufruf zur Si...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 17.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Stadt Braunschweig will das Städtische Klinikum Braunschweig (SKBS) auch künftig als Klinikum in öffentlicher Trägerschaft erhalten. Als mit Abstand größtes nichtstaatliches Klinikum Niedersachsens versorgt es weit über das Stadtgebiet hinaus die gesamte Gesundheitsregion Braunschweig mit stationären Leistungen der Maximalversorgung.
2. Das SKBS leidet unter investiv und operativ bedingten hohen Defiziten, die inzwischen die Größenordnung von über 70 Mio. € jährlich erreichen, sowie den Folgen eines langjährigen Sanierungsstaus. Seit Jahren unternimmt es große Anstrengungen, um die aufgelaufenen Probleme zu lösen, soweit diese selbst bewältigt werden können. Es kann den Betrieb seit längerem nur aufrechterhalten, weil es in niedersachsenweit einzigartigem Umfang mit städtischen Finanzmitteln unterstützt wird, insbesondere zum Ausgleich operativer Defizite und den Folgen unzureichender staatlicher Investitionskostenförderung.
3. Die alleinige Trägerschaft und Finanzierung des SKBS droht die Stadt Braunschweig in einer gleichzeitigen Strukturkrise der Kommunal- und Krankenhausfinanzierung jedoch schon bald zu überfordern. Es ist daher zeitnah eine erheblich ausgeweitete finanzielle Unterstützung erforderlich. Verantwortlich für die Zuweisung des regionalen Maximalversorgungsauftrags, die vollständige Refinanzierung der erforderlichen Krankenhausinvestitionen sowie auch die aufgabengerechte kommunale Finanzausstattung ist das Land Niedersachsen.
4. Das Land Niedersachsen wird daher aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine kurzfristig erhöhte Krankenhausfinanzierung einzusetzen, die es auch kommunalen Maximalversorgern wie dem SKBS ermöglicht, kostendeckend ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen, und auf Landesebene seinem gesetzlichen Auftrag einer vollständigen Investitionsförderung sowie einer differenzierten Krankenhausplanung nachzukommen, welche sicherstellt, dass komplexere stationäre Behandlungen künftig nur durch entsprechend spezialisierte Krankenhäuser wahrgenommen werden.
5. Bis dies erreicht ist, wird das Land Niedersachsen aufgefordert, kurzfristig zumindest die Anteile des jährlichen Defizits des SKBS zu übernehmen, die auf der investiven Unterfinanzierung beruhen sowie auf dem Umstand, dass SKBS in einem Zustand struktureller Unterfinanzierung der Krankenhäuser nach den Vorgaben der Krankenhausplanung Versorgungsleistungen erbringen soll, welche quantitativ und qualitativ weit über eine Grund- und Regelversorgung des Stadtgebiets hinausgehen.
6. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah in Gespräche mit der Landesregierung einzutreten, um Lösungen zum dauerhaften Erhalt des SKBS als Krankenhaus der Maximalversorgung in öffentlicher Trägerschaft zu finden.
