Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.12.2024 - 5.1.2 Erhalt des Gliesmaroder Bades - Änderungsantrag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu dem Antrag 24-24538 der ersetzende Änderungsantrag 24-24538-01 sowie der Änderungsantrag 24-24538-02 vorliegen. Er erläutert die vorgesehene Abstimmungsreihenfolge und stellt fest, dass sich hiergegen kein Widerspruch erhebt.

 

Anschließend bringen Ratsherr Schnepel den interfraktionellen Änderungsantrag 24-24538-01 und Ratsherr Pohler den interfraktionellen Änderungsantrag 24-24538-02 ein und begründen diesen jeweils.

 

Nach der Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Änderungsantrag 24-24538-01 abstimmen und stellt fest, dass dieser abgelehnt wird. Danach stellt er den Änderungsantrag 24-24538-02 zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich, gründlich und ergebnisoffen zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen das Bad Gliesmarode weiterbetrieben werden kann. Dabei sind insbesondere die in der Mitteilung der Verwaltung zum „Sachstand Bad Gliesmarode" (Drs. 24-24843) genannten Optionen zu prüfen.

 

Um eine Entscheidung über die Zukunft des Bades treffen zu können, sind insbesondere die erforderlichen Betriebs- und Investitionskosten der verschiedenen Optionen transparent zu machen und einander gegenüberzustellen.

 

Da eine mindestens zeitweise Schließung des Bades nicht verhindert werden kann, stellt die Verwaltung die Unterstützung der betroffenen Schulen und Vereine bei der Organisation von Alternativen für die entfallenen Schwimmzeiten sicher und unterbreitet hierzu Vorschläge, soweit noch nicht geschehen.

 

Das Bad Gliesmarode soll bis zu einer finalen Entscheidung so stillgelegt werden, dass eine spätere Wiederinbetriebnahme möglich ist. Die dafür erforderlichen Betriebskosten sind ebenfalls offenzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

bei Gegenstimmen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise