Rat und Stadtbezirksräte
24.01.2024 - 7.6.1 Sicherer Zugang zur Flaniermeile Jasperallee
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wiegel
- Datum:
- Mi., 24.01.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Verwaltung trägt die Stellungnahme vor und ergänzt Folgendes zur Frage, ob eine Tempo-30-Regelung eingerichtet werden könnte:
„Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist vom Verordnungsgeber der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt worden. Es steht somit nicht im freien Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, eine andere Höchstgeschwindigkeit festzusetzen. Gleichwohl sind in der StVO Ausnahmen benannt, bei denen dies unter gewissen Voraussetzungen möglich oder dies bei besonderen Umständen wie zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, vor sogenannten sensiblen Einrichtungen (Kitas, Schulen, Seniorenzentren, Krankenhäuser), aus Lärmschutzgründen oder Gefahrenlagen geboten ist.
Für die Jasperallee liegen aktuell die o. g. Voraussetzungen, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung zuließen, nicht vor. Weder ist die Fahrbahndecke in einem schlechten Zustand, noch sind sensible Einrichtungen i. S. d. StVO vorhanden, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung möglich machen (die sensiblen Einrichtungen sind im Übrigen mit Kitas, Schulen, Seniorenzentren, Krankenhäuser abschließend aufgeführt). Darüber hinaus liegt gem. dem letzten Lärmaktionsplan kein Lärmschwerpunkt in der Jasperallee vor. Ebenso wenig ist eine konkrete Gefahren- oder Unfalllage in der Jasperallee vorhanden.
Somit liegen die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht vor und eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist mithin unzulässig.
Damit hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgenommen werden kann, müssten sich die o. g. Voraussetzungen ändern oder eine Änderung der StVO vorgenommen werden. Zwar hat der Bundestag einer geplanten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes am 20.10.2023 zugestimmt. Der Bundesrat verweigerte am 24. November seine Zustimmung und stoppte damit die Reform. Damit generell eine erleichterte Geschwindigkeitsbeschränkung vorgenommen werden kann, muss eine Legitimationsgrundlage in der StVO geschaffen werden.“
Frau Märgner-Beu weist auf die Umfassung der Jasperallee hin, die Stolperfallen darstellen können. Das Thema sei bereits in die Verwaltung eingespeist worden. Frau Krause weist darauf hin, dass es sich um einen Ausführungsmangel handeln könnte.
Herr Schramm weist darauf hin, dass die Busse bei einer Tempo-30-Regelung möglicherweise den Fahrplan nicht einhalten können. Frau Hahn merkt an, dass höhere Geschwindigkeiten dort ohnehin schwer gefahren werden können.
Frau Göbel sieht keine Schwierigkeiten beim Überqueren der Jasperallee.
