Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella lässt den Sitzverlust gem. § 52 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) von Frau Alina Becker gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG feststellen.
Beschluss (Feststellung gem. § 52 Abs. 2 NKomVG):
Der Sitzverlust gem. § 52 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) von Frau Alina Becker wird gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG festgestellt.
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