Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.01.2024 - 7 Festsetzung von Teilnahmeentgelten für die gepl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Krökel möchte wissen, ob Braunschweiger Kinder gegenüber außerhalb wohnenden Kindern bei der Vergabe der Plätze bevorzugt werden.

 

Frau Düe erläutert, dass bei FIBS Braunschweiger Kinder bevorzugt werden.

Bei FABS ist das zwar auch der Fall, allerdings werden Kinder, die bereits lange bei FABS dabei und z.B. zwischenzeitlich verzogen sind, ebenfalls möglichst mitberücksichtigt werden.

 

Die Förderung gilt nur für Kinder, die in Braunschweig wohnen.

 

Fragen werden beantwortet.

 

Herr Albinus teilt auf Nachfrage mit, dass hinsichtlich der Zuschüsse über BuT bei Ferienfahrten noch keine Klärung mit dem Jobcenter erfolgen konnte.

 

 

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Beschluss:

 

Die Teilnahmeentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2024, in den Weihnachtsferien 2024/2025 sowie für die Familienfreizeit 2024 und die „Ferien, die schlauer machen" werden wie folgt festgesetzt:

 

Die Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney soll vom

23. März bis 30. März 2024 stattfinden.

 

 395 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

 435 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder

          wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 4. bis 11. Mai 2024 stattfinden.

 

 231,- € pro Elternteil wohnhaft in Braunschweig

 

 147.- € pro Kind von 0 bis 6 Jahren wohnhaft in Braunschweig

 

 271,- € pro Elternteil wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer

   Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

 187,- € pro Kind von 0 - 6 Jahren wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder

            wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste wird 2024 in zwei Freizeiten gesplittet, die vom 12. bis 20. Juli 2024 sowie vom 20. bis 28 Juli stattfinden sollen.

 

 219,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

 309,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder

            wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom

10. bis 16. Oktober 2024 stattfinden.

 

 237,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

 272,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder

            wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Die Herbstfreizeit „Ferien, die schlauer machen" im Naturfreundehaus Bündheim soll vom

7. Oktober bis 18. Oktober 2024 stattfinden.

 

 60 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

Die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom

28. Dezember 2024 bis 4. Januar 2025 stattfinden.

 

 281 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 

 321 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder

          wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:

 

 Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).

 

Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnahmebeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten weiterhin gewährt.

 

 Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.

 

 Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt weiterhin geregelt:

 

o Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnahmeentgelt gewährt.

 

o Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnahmeentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.

 

o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnahmeentgeltes

 

 Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen weiterhin keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.

 

 

 

 Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird weiterhin wie folgt gehandhabt:

 

o Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnahmeentgeltes gezahlt werden.

 

o Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnahmeentgeltes gewährt.

 

o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnahmeentgeltes.

 

 Für die Sommerferienfreizeit werden bis zu 10 Plätze für Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit wird jeweils ein Platz für ein Betreuerkind vorgehalten. Die Kosten werden durch die Stadt Braunschweig getragen.

 

 Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 € für die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 € für die Oster-, Familien-, Herbst- und Winterfreizeit.

 

 

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Abstimmungsergebnis: ja: 13 nein: 0  Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise