Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.01.2024 - 6.2 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetre...

Beschluss:
zurückgestellt
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Wortprotokoll

Frau Dr. Flake erklärt das Braunschweiger Model und erläutert den Antrag.

Aufgrund der vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung, wird der Antrag in die nächste Sitzung verschoben.

 

Der Beschluss über den Antrag wird verschoben.

 

Frau Hartmann-Kasties möchte wissen, wie viele Grundschulen in diesem Jahr für eine Ganztagsbetreuung umgewandelt werden.

Frau Dr. Rentzsch möchte die Antwort in Absprache mit dem Schulausschuss geben.

 

 

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1.   Das erfolgreiche Modell der kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) soll auch nach Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 in Braunschweig weitergeführt und möglichst flächendeckend umgesetzt werden. Das Modell wird durch trilaterale Verträge zwischen der Stadt, den Trägern der freien Jugendhilfe und den (offenen) Ganztagsschulen umgesetzt. Dabei werden die Nachmittage an den Schultagen und die Ferienbetreuung in enger gemeinsamer Kooperation gestaltet. An Schulen, die bis zum Rechtsanspruch 2026 noch keine (offenen) Ganztagsschulen sind, werden die Betreuungsbedarfe mit dem Modell der „Schulkindbetreuung in und an Schulen" bis zur Umwandlung in eine KoGS umgesetzt. Die Ratsbeschlüsse, insbesondere die Beschlüsse vom 05.07.2022 (Drs. 22-18486) und vom 16.02.2021 (Drs. 20-14846), sollen weiterhin bindend sein und, wenn notwendig, aktualisiert werden.

2.    Nach derzeitigen Planungen des Landes werden ab 2026 nur diejenigen Schulen Kofinanzierungen für die Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr erhalten, die (kooperative) Ganztagsgrundschulen sind. Daher sollten bis zum Schuljahr 2026/2027 möglichst viele Grundschulen in Braunschweig in kooperative Ganztagsschulen umgewandelt werden, um die Landesmittel für Braunschweig zu sichern. Um die Umwandlung von möglichst vielen Schulen zu erreichen, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen dafür unabdingbar sind, und - falls erforderlich - beauftragt, zusammen mit den Schulen zeitlich befristete Übergangslösungen zu erarbeiten. Zudem soll die Verwaltung in Gesprächen mit dem Land und den Schulvorständen darauf hinwirken, dass Genehmigungsbedingungen für offene Ganztagsschulen unter dem Aspekt des umzusetzenden Rechtsanspruches erleichtert werden, und in diesem Zusammenhang für Übergangslösungen werben. Grundsätzlich sollte jedoch klar sein, dass Provisorien keine Dauerlösung sein dürfen.

3.  Es ist davon auszugehen, dass die Betriebskosten der KoGS-Gruppen am Nachmittag auch ab 2026 anteilig von der Stadt getragen werden müssen. Die Anteilsfinanzierung des Landes erfolgt weiterhin über sogenannte „kapitalisierbare Mittel" für die Nachmittagsangebote. Die Verwaltung wird gebeten, sobald die Richtlinien des Landes festgelegt sind, dem Rat einen Vorschlag für die Heranziehung eines angemessenen Teils der Ganztags-Landesmittel zur Gruppenfinanzierung zu machen. Nach bisherigen Erkenntnissen zu den Planungen des Landes ist von einer finanziellen Entlastung der städtischen Kosten pro Gruppe auszugehen. Allerdings sollten im Sinne von Kooperation und Qualität den Schulen genügend Mittel für den Einsatz von eigenem Lehrpersonal und für nur tageweise betreute Kinder und AG-/Projektangebote am Nachmittag in eigener Regie verbleiben.

4.  Aufgrund der guten Erfahrungen mit Kooperationen auf Augenhöhe zwischen Schule und Jugendhilfeträger soll zur Verbesserung der Qualität das Rahmenkonzept für die KoGS präzisiert sowie ein angepasstes Angebot von AGs und Projekten an den jeweiligen Schulen erarbeitet werden. Hierzu haben sich Workshops unter Beteiligung von freien Trägern, Schule, Eltern und Politik bewährt und sollten daher wieder aufgegriffen werden. Die Arbeit der bereits bestehenden Steuerungsgruppe sollte intensiviert werden und wenn notwendig sollten Einzelgespräche an den einzelnen Standorten geführt werden. Die Evaluation durch die Universität Hildesheim soll - wie geplant - unverzüglich in Auftrag gegeben werden. Der bereits 2023 geplante Workshop zur Qualitätsverbesserung soll zeitnah stattfinden.

 

 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Zurückstellen:

 

dafür: 13      dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

Erläuterungen und Hinweise