Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

12.03.2024 - 6 Erste Satzung zur Änderung der Gebührenordnung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage 24-23289 ein.

 

Die Preisgestaltung des 24-Stunden-Parkscheins ist aus Sicht von Ratsherr Tegethoff konzeptionell fragwürdig. Er bittet um Auskunft zur Preisgestaltung des 24-Stunden-Parkscheins und einer grundsätzlichen Erhöhung der Parkgebühren unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert die zur Ermittlung der Gebühren r den 24-Stunden-Parkschein erfolgte Abwägung auf Grundlage der Gebühren in den innerstädtischen Parkhäusern. Das von der Verwaltung vorgeschlagene Preisniveau von 9 Euro erachtet er als gut. Eine allgemeine Erhöhung der Parkgebühren stuft er aktuell als nicht prioritär ein.

 

Auf die weitere Nachfrage von Ratsherr Tegethoff zum Sachstand der ganztätigen Öffnung der städtischen Parkhäuser informiert Stadtrat Herlitschke über den Austausch mit den verschiedenen Betreibern zur Ausweitung der Nutzungszeiten (24/7-Betrieb). Die Ausweitung habe jedoch diverse Investitionen (z. B. Überwachung) zur Folge. Hierzu sind die Kosten zu ermitteln und in der Folge eine mögliche Auswirkung auf die Parkgebühren zu errechnen. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit informieren.

 

Auf Hinweis von Ratsherr Dr. Plinke sagt Stadtbaurat Leuer zu, die Änderungen der Parkgebührenordnung (ParkGO) medial zu kommunizieren. Die Möglichkeit der von Ratsherr Dr. Plinke nachgefragten Auswertung der Ticketnachfrage wird die Verwaltung prüfen.

 

Protokollnotiz: Im Gegensatz zum Handyparken lassen die Automaten keine Auswertung zu.

 

Ratsherr Pohler bringt den gemeinsamen Änderungsantrag 24-23289-01 von CDU-Fraktion und FDP-Fraktion ein und begründet diesen.

 

Ratsherr Wirtz kritisiert den Änderungsantrag 24-23289-01 aufgrund fehlender Angaben als zu unkonkret.

 

Ratsherr Möller entgegnet, dass im Änderungsantrag zahlreiche konkrete Themen aufgeführt sind. Mit der Beschlussfassung über den Änderungsantrag wird die Verwaltung beauftragt, eine ParkGO mit sinnvoll zueinander passenden Zahlen zu erarbeiten. Er zeigt sich überzeugt, dass dies im Ergebnis zu einer höheren Qualität der ParkGO führen wird. 

 

Ratsfrau Jalyschko unterstreicht, dass die Vorlage 24-23289 eine Reaktion der Verwaltung auf die Folgen der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung darstellt, um die in einigen wenigen Straßenzügen aufgetretenen verkehrlichen Schwierigkeiten abzumildern. Es könnten jedoch nicht alle unterschiedlichen Bedarfe befriedigt werden. Hinsichtlich der Wochen- und Monatstickets verweist sie auf vergleichbare Tickets in den innerstädtischen Parkhäusern, die über ausreichend Kapazitäten verfügten. Eine weitere Verlängerung der Regelung zum kostenfreie Parken für alle Fahrzeuge mit E-Antrieb macht für Ratsfrau Jalyschko keinen Sinn, da sich Elektromobilität als Zukunftstechnologie durchsetzen wird und daher keiner weiteren Privilegierung bedarf. Sie kündigt die Ablehnung des Änderungsantrags 24-23289-01 an.

 

Aus Sicht von Ratsfrau Hahn ist der Änderungsantrag 24-23289-01 unkonkret formuliert und unausgereift. Zu dem Prüfauftrag, ob für Beschäftigte von Betrieben mit Geschäftssitz innerhalb der Parkgebührenzonen I a, I b und II gegen Gebühr eine Zahl an Parkplätzen in direkter Nähe des Unternehmens reserviert werden kann, verweist sie auf die Möglichkeit der Unternehmen, für ihre Beschäftigten selbst Parkplätze in Parkhäusern anzumieten.

 

Ratsherr Pohler erklärt zur der von Anwohnenden und Gewerbetreibenden vorgetragenen Kritik an der ParkGO, dass die Verwaltung hierauf zwar reagiert habe, die erfolgte Reaktion jedoch aus Sicht von CDU- und FDP-Fraktion nicht flexibel genug erscheint und Anlass für den Änderungsantrag 24-23289-01 gab. Zum Hinweis auf freie Kapazitäten in den Parkhäusern erklärt Ratsherr Pohler, dass diese aus seiner Sicht aufgrund des zunehmenden Wegfalls von Parkraum im öffentlichen Bereich schon bald nicht mehr ausreichen könnten.

 

rgermitglied Tokhi begrüßt die von der Verwaltung mit der Vorlage 24-23289 vorgeschlagenen Änderungen zur ParkGO. Die im Änderungsantrag 24-23289-01 vorgesehenen Prüfaufträge an die Verwaltung führten jedoch zu einer Verzögerung der beabsichtigen Optimierungen.

 

Ratsfrau Kluth erinnert an die im Änderungsantrag 22-19222-03 u.a. beschlossenen Aufträge an die Verwaltung, eine Überarbeitung der Parkgebührenordnung im Rahmen des Mobilitätsentwicklungsplans (MEP) zu prüfen, die das (veränderte) Verhalten unterschiedlicher Nutzer*innengruppen (z. B. Anwohner, Handwerker, Lieferdienste, Pflegedienste, Besucher*innen/Gäste) differenziert berücksichtigt und die Erfahrungen mit den neuen Parkregelungen dahin gehend auszuwerten, welche Auswirkungen sich auf die Bereiche außerhalb der Okerumflut ergeben.

 

Stadtbaurat Leuer bittet um Verständnis, dass die Verwaltung für die Evaluation zur Parkraumbewirtschaftung auch aufgrund der heute zur Beschlussfassung vorgelegten Fassung der Parkgebührenordnung noch weitere Zeit benötigen wird.

 

Ratsherr Möller verdeutlicht zum Änderungsantrag 24-23289-01 ausdrücklich, dass es nicht beabsichtigt sei, ein kostenloses Parken zu ermöglichen. Er trägt jedoch seine Erwartung flexiblerer Lösungen für unterschiedliche Gruppen vor und bedauert, dass die Bedürfnisse der von der Regelung Betroffenen nicht berücksichtigt und die Auswirkungen der Beschlüsse im Vorfeld nicht hinreichend betrachtet wurden. Ratsherr Möller würde es begrüßen, wenn die Vorlage 24-23289 mit dem Ziel einer weitergehenden Lösung um einen Gremienlauf zurückgestellt würde.

 

Ratsherr Kühn spricht sich dafür aus, das Tagesticket so schnell wie möglich einzuführen und kündigt die Zustimmung zur Vorlage 24-23289 an. Er erwartet, dass die Verwaltung ständig notwendige Änderungen der ParkGO prüft und den Gremien entsprechende Vorschläge unterbreitet. Der Änderungsantrag 24-23289-01 führt aus seiner Sicht zu einer deutlichen Verzögerung des gesamten Prozesses.

 

Ratsfrau Jalyschko widerspricht Ratsherr Pohler hinsichtlich der Auslastung der Parkhäuser. Nach ihrer eigenen Modellierung zur Auslastung der Parkhäuser in der Innenstadt ergibt sich eine durchschnittliche freie Kapazität von 3.464 Parkplätzen. Es sei deshalb nicht davon auszugehen, dass die Auslastung aufgrund von wegfallenden Parkplätzen im öffentlichen Bereich zeitnah erreicht werde. Darüber hinaus äert sie ihre Vermutung, dass sich Firmen aus der Verantwortung ziehen, ihren Beschäftigten Mobilitätslösungen anzubieten. Insbesondere im nördlichen Bereich der Okerumflut hat die Verwaltung den dort ansässigen Firmen ein halbes Jahr Vorlaufzeit eingeräumt, um Beschäftigten entsprechende Angebote unterbreiten zu können.

 

Zur Kritik von Ratsherr Köster, die Verwaltung habe Anträge von Unternehmen bzw. Behörden auf Umwandlung von privaten Grundstücksflächen in Parkraum abgelehnt, erläutert Stadtbaurat Leuer, dass auf jedem Grundstück der Anteil der überbaubaren Fläche durch Bebauungsplan oder nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt ist. Ziel ist es, auf den Grundstücken ein ausgewogenes Verhältnis an versiegelten Flächen und Grünflächen zu erhalten. Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung - insbesondere in bereits jetzt hochverdichteten Bereichen - eine Ablehnung erteilt haben. Eine grundsätzliche Ablehnung zur Schaffung von Parkplatzflächen auf privaten Grundstücken ist nicht beabsichtigt, bedarf jedoch grundsätzlich einer baurechtlichen Einzelfallprüfung.

 

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth lässt zunächst über den Änderungsantrag 24-23289-01 abstimmen. Sie stellt fest, dass dieser abgelehnt wird und lässt sodann über die Vorlage 24-23289 abstimmen

 

Protokollnotiz: Im Anschluss an die Abstimmungen unterbricht Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth die Sitzung von 17:11 Uhr bis 17:22 Uhr für eine Sitzungspause.

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Beschluss:

„Die erste Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen."

 

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an den VA und Rat):

dafür: 9      dagegen: 0      Enthaltungen: 1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise