Rat und Stadtbezirksräte
13.03.2024 - 3.1.1 Digitale Gewalt gegen Frauen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.1
- Datum:
- Mi., 13.03.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Baumgart ist ab 14:05 Uhr anwesend.
Frau Fricke von der Polizeiinspektion Braunschweig stellt die in der Anlage beigefügte Präsentation vor.
Frau Dr. Rentzsch ist ab 14:20 Uhr anwesend.
Frau Jaschinski-Gaus fragt, wie es mit digitaler Gewalt gegen Männer und Jungen aussehe und wie hoch die Erfolgsquote für die Ermittlung der Täter sei.
Frau Fricke antwortet, dass Männer und Jungs ebenfalls betroffen seien. Frauen und Mädchen seien jedoch häufiger betroffen. Die Erfolgsquote sei bei zur Anzeige gebrachten Vorfällen gut. Ohne Anzeige sei kein Ermittlungsansatz möglich. Es sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Frau Hartz ergänzt, dass die Verurteilungschancen bei digitaler Gewalt hoch seien. Das Leid der Betroffenen und die Informationen im Netz blieben im Anschluss jedoch bestehen. In der Beratungsstelle „sichtbar. Fachzentrum gegen sexualisierte Gewalt e. V.“ sei digitale Gewalt oft ein Begleitthema, welches im Laufe der Beratung auftauche. Sie betont, dass das Thema für sich alleine schon einen Anspruch auf Beratung rechtfertige.
Frau Bartsch fragt nach, in wie weit Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu der Thematik geschult oder sensibilisiert würden.
Frau Fricke teilt mit, dass die Polizei Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter anbiete. Das Thema digitale Gewalt sei sehr schambehaftet. Häufig würden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Betroffenen fehlen. Bei Kontaktaufnahme mit der Polizei habe diese Strafverfolgungszwang und müsse ein Verfahren einleiten. Bei Gesprächen mit Betroffenen bei der Polizei werde anschließend auch die Schulsozialarbeit auf Problematiken hingewiesen. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter würden nicht immer angesprochen.
Frau Hartz ergänzt, dass der Kontakt zu der Beratungsstelle „sichtbar. Fachzentrum gegen sexualisierte Gewalt e. V.“ häufig über Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vermittelt werde.
Herr Böttcher fragt nach, wie man Eltern erreiche, die sich bei der Thematik nicht angesprochen fühlen würden.
Frau Fricke bestätigt dieses Problem. Die Polizei beginne deshalb schon in der Grundschule mit der Aufklärung zum Umgang mit digitalen Medien. Die Gewaltverherrlichung sei besorgniserregend. Es sei eine Gradwanderung für die Erziehungsverantwortlichen und Lehrkräfte, eine angemessene Reaktion auf Probleme zu zeigen. Sie appelliert stärker dafür, mehr für das Thema zu sensibilisieren.
Frau Ohnesorge möchte wissen, wie weit der Gesetzgeber im digitalen Bereich Regelungen schaffen sollte, insbesondere, wenn Eltern zum Teil überfordert seien. Sie bittet mitzuteilen, welche rechtlichen Vorgaben aus Sicht der Polizei wünschenswert sind. Sie fragt nach, ob die Entwicklung einer Spionage-App eine Straftat ist.
Frau Fricke gibt an, dass es Gesetze gebe. Aus ihrer Sicht seien die Betroffenen zu stärken und für das Thema müsse stärker sensibilisiert werden. Frau Fricke teilt mit, dass das Installieren einer Spionage-App ohne Wissen eine Straftat sei. Sie wünsche sich mehr Schutzmechanismen. Weiter seien die Eltern mehr in die Verantwortung zu nehmen. Sie seien zu diesem Thema aufzuklären und würden als Vorbild fungieren. Die Gesellschaft sei deutlicher auf das Thema hinzuweisen.
Frau Dr. Rentzsch erkundigt sich inwieweit der Eingriff in die Privatsphäre der Kinder dem Erziehungsauftrag der Eltern entgegensteht. Sie fragt nach, ob dies Einfluss auf eine Entscheidung haben sollte, welche Maßnahmen oder welche Zielgruppen in Angriff genommen werden könnten.
Frau Fricke teilt mit, dass es Eltern grundsätzlich erlaubt sei bis zum 18. Lebensjahr in das Telefon der Kinder zu schauen. Sie betont, dass es wichtig sei, dass die Eltern Interesse an den Kindern und deren Aktivitäten in der digitalen und analogen Welt hätten. Eltern müssten sich mit der Problematik auseinandersetzen und ggf. Regeln aufstellen, welche auch für die Eltern gelten.
Frau Ihbe teilt mit, dass die Beratungsstelle hierfür eine Stelle schaffen wolle. Das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen und Betroffene zu ermutigen sei wichtig.
Frau Ihbe weist auf die Eröffnung der Ausstellung Rosenstraße 76 hin. Die Eröffnungsfeier finde am Dienstag, 23. April 2024 um 12:30 Uhr am Bruchtorwall 6 statt.
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