Rat und Stadtbezirksräte
13.03.2024 - 5.4.1 Grundsicherung im Alter - Bürokratische Hürden ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Rentzsch
- Datum:
- Mi., 13.03.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Bartsch fragt, wieviel Prozent 2.462 Personen seien, die im Rentenalter mit Wohnsitz in Braunschweig Leistungen der Grundsicherung beziehen. Sie fragt nach, ob sie es richtig verstehe, dass ein formloser Antrag ausreichend sei. Sie bittet außerdem zu erläutern, ob es normal sei, dass die Antragsbearbeitung sechs Monate dauere.
Frau Dr. Rentzsch bestätigt, dass ein formloser Antrag ausreichend sei und ab Antragseingang die Leistung rückwirkend gezahlt werden könne. Sie teilt mit, dass es sich um einen umfangreichen Prozess handeln würde. Dies läge auch daran, dass oft nicht alle notwendigen Unterlagen bei der Antragstellung eingereicht werden würden.
Herr Klockgether ergänzt, dass eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten eher überdurchschnittlich sei. Die Zeit von der Antragstellung bis zur Leistungsgewährung dauere eher vier bis fünf Monate. Weiter führt er aus, dass grundsätzlich alle Personen im entsprechenden Alter berechtigt seien einen Antrag zu stellen. Es seien aber nicht alle anspruchsberechtigt. Auf Basis der Zahlen von 2022 erhielten rund 5 % der Personen der entsprechenden Altersgruppe Grundsicherung in Braunschweig. Der Bundesdurchschnitt läge hier bei 3,4 %.
