Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.04.2024 - 5.1.1 Vorstellung Antidiskriminierungsstelle

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Wortprotokoll

Die Präsentation wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Ben Attia fragt, welche Qualifikationen die Mitarbeiterinnen der Antidiskriminierungsstelle haben und bittet zu erläutern, wie die Arbeit konkret funktioniert.

 

Frau Özkan antwortet, dass sie Kulturwissenschaftlerin sei. Frau Moldowan antwortet, dass sie Juristin sei und beide eine Ausbildung als Antidiskriminierungsberaterinnen absolvieren würden. Frau Moldovan erläutert, dass sich die Menschen in der Regel telefonisch oder per E-Mail melden würden. Es gebe auf der Internetseite des Antidiskriminierungsstelle außerdem ein anonymes Meldeformular. Wenn ein Beratungswunsch bestünde, werde ein Termin vereinbar. In diesem werde gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen entwickelt (z. B. Vermittlungsgespräch, Klage, Öffentlichkeitsarbeit, Beschwerdebrief). Je nach Fall dauere die Beratung Wochen oder Monate. Die Strategie werde je nach Verlauf angepasst.

Die Präsentation wird als Anlage beigefügt.

 

Herr Ben Attia fragt, welche Qualifikationen die Mitarbeiterinnen der Antidiskriminierungsstelle haben und bittet zu erläutern, wie die Arbeit konkret funktioniere.

 

Frau Özkan antwortet, dass sie Kulturwissenschaftlerin sei. Frau Moldovan antwortet, dass sie Juristin sei und beide eine Ausbildung als Antidiskriminierungsberaterinnen absolvieren würden. Frau Moldovan erläutert, dass sich die Menschen in der Regel telefonisch oder per E-Mail melden würden. Es gebe auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle außerdem ein anonymes Meldeformular. Wenn ein Beratungswunsch bestünde, werde ein Termin vereinbart. In diesem werde gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen entwickelt (z. B. Vermittlungsgespräch, Klage, Öffentlichkeitsarbeit, Beschwerdebrief). Je nach Fall dauere die Beratung Wochen oder Monate. Die Strategie werde je nach Verlauf angepasst.

 

Frau Dr. Rentzsch fragt nach dem Verfahren und dem Stand der Evaluation.

 

Frau Özkan antwortet, dass die Trägerschaft für drei Jahre bei der VHS liege. Danach finde ein Evaluationsprozess gemeinsam mit dem Netzwerk Antidiskriminierungsstelle statt. Im nächsten Schritt werde das Konzept überarbeitet. Dann sei eine Evaluationsveranstaltung geplant, in welcher die Mitglieder des Netzwerkes ihre Ideen und Gedanken einbringen könnten.

 

Frau Antonelli-Ngameni fragt, welche Lösungen sich im Bereich „Arbeit“ in der Beratungsstelle finden würden. Sie bittet darum, Fallbeispiele und Lösungen zu nennen. Außerdem fragt sie nach, ob es sich bei den Fällen im Bereich „Bildung“ um Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern untereinander oder mit der Institution Schule handele.

 

Frau Moldovan antwortet, dass im Bereich „Arbeit“ Menschen teilweise nur gehört werden wollen, ohne dass der Arbeitgeber hiervon erfahren solle. Diskriminierung zu erkennen, sei oft schwer. In einem Fall habe ein Beschwerdebrief dazu geführt, dass der Arbeitgeber eine Schulung durchgeführt habe. Im Bereich Bildung seien es eher die Lehrerinnen und Lehrer, die sich diskriminierend verhalten würden.

 

Frau Antonelli-Ngameni fragt nach, ob die Antidiskriminierungsstelle über die drei Jahre hinaus weiterhin dauerhaft finanziert werde.

 

Herr Bader bittet darum, auf dem Laufenden gehalten zu werden und ggf. den Kontakt mit der Politik zu suchen.

 

Frau Dr. Rentzsch teilt mit, dass die Mittel bis Ende 2024 beschlossen worden seien. Der Evaluationsprozess diene dazu, zu schauen, ob Mittel benötigt werden.

 

Herr Sommerfeld teilt mit, dass die Fortsetzung der Finanzierung vom Rat beschlossen werden müsse. Er fragt nach, worum es sich bei den Diskriminierungen im Bereich „Polizei, Justiz/Gericht“ handele und ob man hier zu einer Verständigung kommen konnte.

 

Herr Klockgether berichtet, dass die Antidiskriminierungsstelle bei Ref. 0500 fachlich angegliedert sei und hier vorsorglich Haushaltsmittel für die Antidiskriminierungsstelle angemeldet worden seien. Ein Haushaltsbeschluss des Rates sei nötig.

 

Frau Moldovan erläutert, dass es sich bei den Fällen im Bereich „Polizei, Justiz/Gericht“ um Personen handele, die sich über das Handeln der staatlichen Institutionen beschwert hätten. Es sei schwierig, Diskriminierung nachzuweisen. Der einzige Weg sei hier die Klage.

 

Frau Pantazis merkt an, dass der Standort der Antidiskriminierungsstelle bezogen auf die Barrierefreiheit ausbaufähig sei.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

Erläuterungen und Hinweise