Rat und Stadtbezirksräte
23.04.2024 - 6.1 Mündliche Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Umwelt- und Grünflächenausschuss
- Datum:
- Di., 23.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ratsherr Schnepel bringt eine mündliche Anfrage zur drohenden Fällung eines auf einem privaten Hinterhof im östlichen Ringgebiet stehenden Bergahorns (Acer platanoides) ein. Aus baumpflegerischer Sicht besteht augenscheinlich kein Grund zur Fällung. Ratsherr Schnepel regt daher eine beratende Einflussnahme durch die Stadt Braunschweig an und fragt, inwieweit dies bereits geschehen ist. Herr Loose legt dar, dass von Seiten der Verwaltung bereits versucht wurde, Kontakt mit dem Eigentümer oder dem Vermögensverwalter aufzunehmen. Des Weiteren wurde der Baum vom Nachbargrundstück aus von Mitarbeitenden der Stadt Braunschweig in Augenschein genommen und als förderfähig im Rahmen des Förderprogramms Baumreich(es) Braunschweig eingeschätzt. Die Verwaltung wird weiterhin versuchen in Kontakt mit dem Eigentümer zu treten, um möglichst auf den Erhalt des Baumes hinzuwirken. Allerdings hat die Stadt Braunschweig keine gesetzliche Handhabe, um eine Fällung zu verhindern. Es bestehen keine Festsetzungen innerhalb eines Bebauungsplanes zum Schutz und Erhalt des Baumes und es handelt sich nicht um ein Naturdenkmal. Dementsprechend könnte der Baum auf Wunsch des Eigentümers (innerhalb der allgemein geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wie bspw. durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgegeben) grundsätzlich jederzeit gefällt werden.
Frau Wanzelius bringt eine mündliche Anfrage zu der bereits erfolgten Fällung eines Naturdenkmal-Baumes auf dem Gelände des Kinder- und Jugendzentrums B58 ein. Sie fragt nach dem Fällgrund und warum die Ausschussmitglieder über die Fällung nicht im Rahmen der Sitzung des Umwelt- und Grünflächenausschuss am 08.03.2024 informiert wurden. Stadtrat Herlitschke verweist auf die Pflicht der Verwaltung zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit von Bäumen auf städtischen Grundstücken. Normalerweise wäre bei einem Naturdenkmal der Umwelt- und Grünflächenausschuss vorher informiert worden, allerdings war dies aufgrund der Sicherheitsbedenken hier zeitlich nicht möglich. Herr Gekeler ergänzt, dass ein schwerer Pilzbefall bei der Buche vorlag und damit die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Es handelt sich bei diesen Vorgängen um Geschäfte der laufenden Verwaltung. Herr Loose weist zudem darauf hin, dass die Vitalität eines Baumes (Blatt- und Knospenantrieb) kein Anzeichen für die Stand- und/oder Bruchsicherheit darstellt. Wurzelstock- oder Stammfäulen lassen sich bspw. nicht anhand der Vitalität des Baumes einschätzen. Auf Rückfrage von Frau Wanzelius betont Stadtrat Herlitschke, dass das Naturdenkmal ausdrücklich nicht wegen eines zukünftigen Bauvorhabens gefällt wurde.
Protokollnotiz: Ratsfrau Lerche ist von 15:47 bis 15:50 Uhr abwesend.
Ratsherr Kühn bringt eine mündliche Anfrage zum Durchstich Lindenallee im Zuge des Ringgleisausbaus ein. Stadtrat Herlitschke wird den Sachstand recherchieren und als Information nachreichen.
Bürgermitglied Räder bringt eine mündliche Anfrage zu Schutzmöglichkeiten von Bäumen in Bebauungsplänen ein. Die Frage, wie viel Fläche des Stadtgebietes mit einem Bebauungsplan belegt ist, wird durch Stadtrat Herlitschke zuständigkeitshalber an Stadtrat Leuer und den Ausschuss für Planung und Hochbau verwiesen. Auf Rückfrage erläutert Herr Loose die planungsrechtlichen Möglichkeiten des Baumschutzes. So gibt es in einigen - aber nicht in allen - Bebauungsplänen Festsetzungen zum Schutz und Erhalt von Bäumen. Um abschätzen zu können, wie relevant solche Erhaltungsfestsetzungen für das Stadtgebiet sind, wurde in 2023 eine Auswertung der bestehenden, rechtskräftigen Bebauungspläne (Stand 25. September 2023: 1.147 B-Pläne) durchgeführt. Die Bebauungspläne wurden dahingehend untersucht, ob sie Festsetzungen zum Baumerhalt und/oder zur Neupflanzung von Bäumen enthalten. In welcher Form diese Festsetzung erfolgt, wurde nicht differenziert. In 329 Bebauungsplänen (entspricht ca. 28,68 %) wurden Festsetzungen zum Erhalt und/oder zur Neupflanzung von Bäumen festgestellt. In 28 von den insgesamt 1.147 Bebauungsplänen (ca. 2,44 %) wurden Festsetzungen nur zum Erhalt von Bäumen gefunden. In 225 Bebauungsplänen (ca. 19,62 %) nur Festsetzungen zur Pflanzung von neuen Bäumen. In 76 Bebauungsplänen (ca. 6,63 %) sind sowohl Festsetzungen zum Baumerhalt als auch zur Pflanzung von neuen Bäumen enthalten. Stadtrat Herlitschke sagt zu, dass die Verwaltung diese Auswertung um die Information ergänzen wird, wie viel Fläche hiervon betroffen ist.
