Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.04.2024 - 3.1 Bevölkerungsschutz - Aktueller Stand und Priori...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Köster bittet zu der Mitteilung um ergänzende Auskunft, inwieweit es aktuelle Aussagen hinsichtlich der erwarteten Kosten zu den Sirenen gibt und ob weiterhin versucht werde, Fördermittel einzuwerben. Er fragt ferner, ob die Standorte für die Bevölkerungsschutzleuchttürme mittlerweile final sind und wann geplant ist, diese Orte zu kennzeichnen. Überdies bittet er um Auskunft, inwieweit angedacht ist, Schulen und ggf. weitere Orte wie Tiefgaragen als Schutzräume zu ertüchtigen.

 

Leitender Branddirektor Malchau teilt zu den Kosten mit, dass die Projektierung beim Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement liegt. Es wird stetig versucht, neue Fördermittel zu akquirieren, bislang gibt es aber noch keine Zusagen. Bei den Standorten für die Bevölkerungsschutzleuchttürme soll es sich um gut erreichbare Standorte handeln. Feuerwehrhäuser sind indes hierfür nicht geeignet, da diese zur kritischen Infrastruktur gehören und bei entsprechenden Gefahrenlagen auch als Rückzugsorte für die Einsatzkräfte dienen sollen. Zu den Schutzräumen teilt Herr Malchau mit, dass bei dem Neubau von Schulen eine entsprechende Notstromeinspeisung vorgesehen sei. Hinsichtlich der unter Punkt 3.7 der Mitteilung vorgesehenen Verpflichtung zur Unterbringung von 1% der Bewohner Braunschweigs für 72 Stunden soll auch die Ertüchtigung von Tiefgaragen geprüft werden. Eine Unterbringung in Hotels ist vom Land ausdrücklich nicht vorgesehen.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Kluth, inwieweit geplant ist, weitere Schutzbauten zu errichten und dem Hinweis, dass es bei Warnhinweisen an die Bevölkerung bislang zumeist nur deutschsprachige Angebote gebe, teilt Herr Malchau mit, dass die Ertüchtigung resp. der Bau von Schutzräumen unter den Zivilschutz und damit als Aufgabe dem Bund (zu-)falle. Der Verwaltung sei unterdessen nicht bekannt, welche mittelfristigen Pläne der Bund zur etwaigen Ertüchtigung verfolge. Hinsichtlich der Verbreitung von Warnhinweisen wird erläutert, dass diese möglichst schnell erfolgen müssten, damit sie als Warnung dienen können. Es sei jedoch momentan noch schwierig, diese multilingual vorzunehmen.

 

Hinsichtlich des Punktes 3.11 teilt Herr Malchau auf Nachfrage von Ratsherrn Dr. Plinke mit, dass sich Gebäudeeigentümer in ausgewiesenen Hochwassergebieten auf der Internetseite der Stadt Braunschweig informieren könnten, wo auch ein Informationsflyer verlinkt sei.

 

Ratsherr Wirtz bittet vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse um nähere Ausführungen zur organisatorischen Planung bei Stromausfällen. Hierzu teilt Herr Malchau mit, dass das beschriebene Leuchtturmkonzept für langanhaltende und flächendeckende Stromausfälle vorgesehen sei. Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Leuchttürme obliegt dem A-Dienst resp. einer eingerichteten Gefahrenabwehrleitung. Jedoch werde im Fall von Stromausfällen immer der Kontakt zu BS|Netz gesucht, um die zeitlichen Planungen abzustimmen.

Reduzieren

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Die Mitteilung 24-23599 und die Stellungnahme 24-23559-01 wurden zur Kenntnis genommen.

Erläuterungen und Hinweise