Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

26.04.2024 - 6 Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine : Schw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Nachfrage von RH Bach, wie die Abgrenzung der Beschlussvorlagen zum Betrieb und Erhalt des Landesstützpunktes sei, erläutert Herr Rudolf, dass es sich beim Betrieb des Landesstützpunktes um die reine Stützpunktarbeit handelt, mit der besonders leistungsstarke Sportlerinnen und Sportler gefördert werden. Die Förderung des Erhalts des Landesstützpunktes zielt auf die Arbeit der SSG im Breitensport ab, sodass entsprechende Strukturen vorhanden sind, damit der Landesstützpunkt Schwimmen in Braunschweig betrieben werden kann.

 

 

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Beschluss:

„Der Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 11.600,00 € für den Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen im Jahr 2024 gewährt.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 9   Dagegen: 0    Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise