Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.05.2024 - 3.1 Übersicht über Maßnahmen zur Schaffung bezahlba...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Rentzsch und Herr Leuer stellen die in der Anlage beigefügte Präsentation vor.

 

Frau Antonelli-Ngameni ist ab 15:10 Uhr anwesend.

 

Herr Winckler fragt, ob es in Braunschweig möglich sei, Dachgeschosse auszubauen, um Wohnraum zu schaffen. In der Vergangenheit sei dies aufgrund fehlender Stellflächen problematisch gewesen. Er bittet außerdem die Bilanz bei den Belegungsrechten mitzuteilen.

 

Herr Leuer antwortet, dass individuell geschaut werden müsse, ob ein Dachgeschossausbau möglich ist. Wenn es keine Stellplatzmöglichkeit gebe, sei es schon jetzt möglich ggf. abzulösen. Eine Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sei kurz vor dem Abschluss. Die oben genannte Stellplatzpflicht gebe es dann nicht mehr. Weiter teilt er mit, dass in einem Jahreszeitraum von 10 Jahren 8.000 Wohnungen in der Umsetzung seien. 2.400 Sozialwohnungen würden entstehen und im Zeitraum 2018 bis 2023 seien 759 Wohnungen aus der Bindung gefallen. Wesentliche Teile des Bedarfs würden gedeckt werden.

 

Herr Klockgether ergänzt, dass Belegungsbindungen in erster Linie von Wohnungsbaugesellschaften angekauft werden könnten. Die Tendenz sei zurückhaltend, da nicht mehr viele geeignete Wohnungen zur Verfügung stehen würden. Von privaten Eigentümern gebe es wenig Resonanz Belegungsbindungen anzukaufen. Hieraus ergebe sich die Stagnation. Der Ankauf von längerfristigen Besetzungsrechten auf dem Privatvermietermarkt laufe gleichbleibend gut. Das Besetzungsrecht habe für den Eigentümer den Vorteil, dass dieser für das Besetzungsrecht eine Summe erhalte und einen Ansprechpartner bei der Stadt Braunschweig habe. Fast alle Besetzungen seien erfolgreich.

 

Herr Wendt bezieht sich auf Punkt 1.5 der Präsentation. Er bittet die Formulierung "überwiegend im Geschosswohnungsbau" zu konkretisieren und fragt, ob auch mit Einfamilienhausbebauung begonnen werden könne. Er bittet zu erläutern, wo die in 2024 und 2025 geplanten rund 480 öffentlich geförderten Wohnungen gebaut werden sollen und ob die 40 % sozialer Wohnungsbau eingehalten werden können.

 

Herr Leuer antwortet, dass es sich überwiegend um Geschosswohnungsbau (ca. 2/3) handele, meist seien aber auch Reihenhäuser, Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser (ca. 1/3) eingeplant. 10 % seien für das mittlere Preissegment geplant und 30 % für den sozialen Wohnungsbau. Der Bau sei in den Baugebieten Jütenring, Wenden West, Rautheim, Bahnhofsquartier und Holwede geplant. Der soziale Wohnungsbau verteile sich gut über das Stadtgebiet. Der soziale Wohnungsbau werde auch ohne die Pflicht der Erfüllung einer Quote angefragt.

 

Frau Ohnesorge fragt, wie viele Mietwohnungen es mit Preisbindung gebe. Im Wohnraumversorgungskonzept seien 3.050 preisgebundene Mietwohnungen genannt worden. 30 % seien von der NiWo. Vor zwei Sitzungen seien in der Stellungnahme zu einer Anfrage zu diesem Thema andere Zahlen genannt worden. Hier seien 3.625 preisgebundene Wohnungen mit einem Anteil der NiWo von 48 % genannt worden. Sie bittet dies noch einmal abzugleichen. Weiter bittet sie die Anzahl der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau zu nennen, die benötigt werden, die Anzahl der Menschen zu nennen, die einen Wohnberechtigungsschein bekommen könnten und mitzuteilen, wie viele Sozialwohnungen es derzeit gibt. Weiter fragt sie zu den Freistellungen in der Weststadt, wie die Fluktuation sei. Sie bittet zu erläutern, wann Menschen ausziehen und hierdurch die Wohnungen für Personen mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stellen würden.

 

Frau Dr. Rentzsch sagt zu, die Zahlen mit dem Protokoll nachzureichen.

 

Herr Klockgether teilt mit, dass die Wohnberechtigungsscheine nicht laufend überprüft würden, wenn eine Wohnung gefunden worden sei. Es sei davon auszugehen, dass der Wohnraum gewechselt werde, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern. Wie viele Menschen einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, könne nicht genannt werden. Die Anzahl der Berechtigten werde sich voraussichtlich erheblich erhöhen, weil das Land beabsichtige die Einkommensgrenze für die Berechtigung zu erhöhen. Nach seiner Einschätzung werde es längst nicht für alle Personen mit Wohnberechtigungsschein eine Sozialwohnung mit Belegungsbindung geben. Wie viele Sozialwohnungen es gibt, werde mit dem Protokoll nachgeliefert.

 

Protokollnotiz:

Bei einer jüngst stattgefunden umfassenden Überprüfung /Bestandskontrolle der Anzahl geförderten Wohnungen konnte festgestellt werden, dass weit weniger Wohnungen als angenommen aus der Bindung in 2021 “gefallen“ sind. Die Zahlen sind dynamisch. Aufgrund von nicht unerheblichen personellen Ausfällen in der Vergangenheit konnte nicht immer zeitnah erfasst und kontrolliert werden. Für die Beantwortung der Anfrage wurde von einer zu diesem Zeitpunkt nachträglich ermittelten erhöhten Anzahl für 2021 ausgegangen. Dadurch ist es zu Abweichungen im Hinblick auf die Zahlen im WRVK gekommen.

Mit Stand vom 07.06.2024 beträgt die Zahl der Sozialwohnungen 3.698.

 

Frau Dr. Flake weist darauf hin, dass es mit der Arbeitsgemeinschaft 2 einen guten Ansatz gegeben habe. Diese integrierte Planung müsse man ihrer Ansicht nach weiter forcieren. Weiter merkt sie an, dass eine gemeinsame regelmäßige Arbeitsgemeinschaft der Verwaltung beschlossen worden sei und fragt nach, ob es diese gebe. Sie äußert den Wunsch die AG 2 wieder zu beleben und fragt, was aus dem Forderungskatalog der Wohnungsloseninitiative auf dem Altstadtmarkt geworden sei.

 

Frau Dr. Rentzsch teilt mit, dass geplant sei, die Arbeitsgruppe, welche aus dem Bündnis für Wohnen heraus entstanden ist, im Herbst im Rahmen des Bündnistreffens wieder aufzunehmen. Das Interesse der Akteure sei hierzu abgefragt worden und es werde im Rahmen des Bündnisses geschaut, ob die AG 2 wiederbelebt werde. Zu dem Forderungskatalog habe es eine gemeinsame Antwort gegeben.

 

Frau Dr. Flake bittet darum die Antwort den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Dr. Rentzsch sagt dies zu.

 

Frau Mundlos bittet zum Auszugsmanagement an den Wohnstandorten für Geflüchtete mitzuteilen, wie lange Geflüchtete in den Unterkünften verbleiben und ob noch weitere Unterkünfte geplant seien.

 

Herr Klockgether berichtet, dass der Übergang in den allgemeinen Wohnungsmarkt unterstützt werde. Dies geschehe über die sozialpädagogische Betreuung an den Wohnstandorten und die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfen. Die Verbleibedauer werde mit dem Protokoll nachgereicht. Es könne hierbei nur ein grober Durchschnittswert mitgeteilt werden, da die Dauer von vielen Faktoren abhängig sei. Ein neuer Wohnstandort sei perspektivisch wünschenswert, da weitere Wanderungsbewegungen zu erwarten seien und drei Wohnstandorte angemietet seien. Wirtschaftlich sei es besser, eigene Wohnstandorte zu haben. Die eigenen neuen Standorte hätten außerdem eine bessere bauliche Qualität und seien besser für integrative Bemühungen geeignet.

 

Protokollnotiz:

Die zum heutigen Tag am Wohnstandort untergebrachten Geflüchteten aus aller Welt leben dort im Schnitt 532 Tage. 

 

Hierbei sind in Bezug auf die Hauptherkunftsländer folgende Unterschiede in der Wohndauer festzustellen.

 

Syrien:  361 Tage            

Türkei:  379 Tage

Kolumbien: 359 Tage

Irak:  857 Tage

Afghanistan: 578 Tage

 

Frau Ihbe fragt, welche Wohnstandorte angemietet seien.

 

Herr Klockgether teilt mit, dass die Wohnstandorte Saarbrückener Straße, Pippelweg, Otto-von-Guericke-Straße und bald die Kocherstraße angemietet seien. Das Vienna sei von der Stadt angekauft worden. Das Gebäude müsse noch ertüchtigt werden.

 

Frau Mundlos fragt, ob neben der Kocherstraße und dem Vienna auch über einen Neubau nachgedacht werde und, ob es hierzu schon etwas Konkreteres gebe.

 

Herr Klockgether antwortet, dass es nichts Konkretes gebe. Einen neuen Wohnstandort in die Investitionsplanung einzubringen, sei schwierig. Das Vienna und die Kocherstraße würden eine gute Kapazität bieten und es sei davon auszugehen, dass man in den nächsten Jahren hiermit auskommen werde.

 

Frau Jaschinski-Gaus fragt zu den Wohnberechtigungsscheinen nach, ob es richtig sei, dass die ausstellende Behörde nicht mehr nachfrage, ob jemand berechtigt sei in einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein zu wohnen. Sie fragt die Verwaltung, ob es für sinnvoll erachte werde, nach z. B. 10 Jahren den Nachweis über die Wohnberechtigung einzufordern.

 

Herr Klockgether teilt mit, dass es sich hierbei nicht um eine Pflichtaufgabe handele und das Personal für diese Überprüfung fehle. Viele Stellen seien unbesetzt.

 

Frau von Knobelsdorff weist auf die Wichtigkeit von barrierefreien Wohnungen hin. Sie fragt nach, ob diese berücksichtigt werde. Sie erwähnt Wohnprojekte zum nachhaltigen und generationsübergreifenden Wohnen in Lüneburg und fragt, ob es solche Projekte oder Initiativen auch in Braunschweig gebe.

 

Herr Leuer bestätigt die Wichtigkeit von barrierefreiem Wohnraum und teilt mit, dass dies auch die Bauordnung vorschreibe. In den Städtebaufördergebieten spiele Barrierefreiheit eine Rolle und werde berücksichtigt. Es gebe eine Beratung für private Bauherren, um möglichst viele barrierefreie Wohnungen zu schaffen. Die Verbesserung dauere bei der Größe der Stadt Braunschweig seine Zeit. Zu den Wohnprojekten habe die Stadt Braunschweig vor einigen Jahren ein Konzept entwickelt. Für Initiativen gebe es in jedem Bauprojekt mindestens ein Grundstück, welches für gemeinschaftliches Wohnen reserviert werde. Dies solle dazu dienen, den Gruppen Zeit zu geben, sich zu finden und zu organisieren. Es werde von der Stadt eine professionelle Beratung empfohlen. Die NiWo und die BBG habe Projekte.

 

Herr Leuer ist ab 16:00 Uhr abwesend.

 

 

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Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen

Erläuterungen und Hinweise