Rat und Stadtbezirksräte
22.05.2024 - 5.1.2 Vorstellung der Beratungsangebote des AWO-Bezir...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.2
- Datum:
- Mi., 22.05.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Götz und Frau Janiszewska vom AWO Bezirksverband Braunschweig e.V. stellen das Beratungsangebot des Frauenzentrums in der Landesaufnahmebehörde vor.
Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Frau Döring und Frau Tiyong-Formetio vom Caritasverband Braunschweig e.V. stellen ihre Beratungsangebote in der Landesaufnahmebehörde vor.
Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Mehmeti fragt nach, was die Partnerorganisation "Baobab" sei.
Frau Döring antwortet, dass dies die Organisation für afrikanische Geflüchtete sei.
Frau Arning fragt, ob die Beratung von den drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Caritas durchgeführt werde, oder ob diese dabei Unterstützung erhalten würden.
Frau Döring sagt, dass das Refugium einmal pro Woche in der LAB sei und sie bei den Beratungen unterstütze.
Frau Arning fragt, wie viele Personen diese Beratung in Anspruch nehmen und zu ihnen kommen würden und ob sie dafür die Kapazitäten hätten oder auch Leute abweisen müssten.
Frau Tiyong-Fermetio sagt, dass alle Menschen die zu ihnen kommen, gemeinsam mit dem Refugium beraten werden. Frau Döring ergänzt, dass es vorkommen könne, dass viele Menschen an einem Tag kämen und diese dann terminiert werden müssen. Die Menschen müssten dann an einem anderen Tag wiederkommen. Bisher sei noch kein Mensch aufgrund von Kapazitäten abgewiesen worden.
Frau Arning fragt, wie viel Prozent der in der LAB Ankommenden sich an die Caritas wenden würden.
Frau Döring könne diese Frage nicht beantworten, da der Caritas keine Zugangszahlen der LAB vorliegen würden.
Frau Antonelli-Ngameni bezieht sich auf die Tatsache, dass die Menschen in der Regel zwei Wochen in der LAB verbleiben und fragt nach, ob die Menschen die Zeit hätten sich innerhalb der zwei Wochen vollumfänglich beraten zu lassen, oder ob es auch passiere, dass aufgrund der Verteilung der Menschen die Beratung nicht weitergeführt werden könne und was dann mit der weiteren Beratung und den bereits erhaltenen Informationen passiere.
Frau Tiyong-Fermetio antwortet, dass die Menschen während ihrer Zeit in der LAB die Möglichkeit hätten, die Beratung in Anspruch zu nehmen. Nach der Verteilung bestünde nach wie vor die Möglichkeit, dass die Menschen mit Shuttle-Bussen wieder an den Standort zur Beratung fahren können. Frau Döring merkt an, dass sie durchaus auch weiterhin mit den Personen telefonisch in Kontakt stünden.
Frau Jow fragt, wie die Zusammenarbeit mit dem Refugium und mit Baobab aussähe.
Frau Döring erläutert, dass der Verein Baobab zwei Mal im Monat in der LAB sei. Die Menschen, die dahingehend Beratungsbedarf haben, würden von der Caritas dorthin verwiesen.
Das Refugium habe eine ähnliche Arbeit wie die Caritas. Zwischen dem Refugium und der Caritas gebe es einen regelmäßigen fachlichen Austausch. Das Refugium sei einmal pro Woche, immer mittwochs, vor Ort und berät die Menschen vor Ort.
Herr Sommerfeld bedankt sich bei den Referierenden des AWO Bezirksverband Braunschweig e.V und des Caritasverband Braunschweig e.V. und erteilt Frau Dr. Rentzsch für weitere mündliche Mitteilungen das Wort.
Frau Dr. Rentzsch berichtet von den Ergebnissen des Vergabeworkshops mit den Wohlfahrtsverbänden, der am 19.04.2024 stattgefunden hat. Das Thema Vergabe im Sozialbereich habe den Ausschuss für Integration und Vielfalt schon länger beschäftigt, vor allem konkret bei der Vergabe des Betriebs des Vienna Hauses. Die Problematiken rund um das Vergabethema im Sozialbereich seien Frau Dr. Rentzsch bekannt, weshalb den Wohlfahrtverbänden angeboten worden sei, sich im Rahmen eines vierstündigen Workshops hierzu Expertise einzuholen. Am Workshop teilgenommen haben deren Geschäftsführungen sowie alle Fachbereiche aus dem Dezernat V und die Zentrale Vergabestelle aus Dezernat III. Gemeinsam mit Herrn Spier, der seit Anfang des Jahres 2023 Sprecher der AG Braunschweiger Wohlfahrtsverbände ist, habe Frau Dr. Rentzsch Vorgespräche geführt, u.a. auch mit dem Referente, einem Fachanwalt für Vergaberecht, der letztendlich zum Workshop eingeladen wurde. Im Rahmen des Workshops informierte der Fachanwalt die Teilnehmenden trichterförmig über das Vergaberecht. Beginnend mit dem Vergaberecht der EU, in der die meisten Vergaben verortet seien, bis hin zu der lokalen Ebene. Frau Dr. Rentzsch und Herr Spier seien sich zuvor bereits einig darüber gewesen, dass der Workshop dazu dienen könne, den aktuellen rechtlichen Stand sowie die Grundlagen des Vergaberechts zu vermitteln. Zu Beginn sei bereits deutlich geworden, dass das Vergaberecht sehr engmaschig gestrickt sei, und es kaum Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene gebe. Trotzdem sei im Workshop die Fragestellung zu möglichen Handlungsspielräumen im Vergaberecht für die Kommune in den Blick genommen worden. Es seien über relevante Aspekte wie beispielsweise die Wertgrenze gesprochen worden, aber auch darüber, wann ausgeschrieben werden müsse und auf welcher Ebene und wie es sich bei einer Vergabe im Sozialbereich verhalten würde. Im Sozialbereich gebe es ein besonderes Vergaberecht, welches sich hauptsächlich auf Sonderfristen beziehe. Es sei deutlich geworden, dass stets anlassbezogen geprüft werden müsse, welche Handlungsmöglichkeiten sich der Kommune bei einer Vergabe eröffnen würden. Frau Dr. Rentzsch möchte den Workshop als Auftakt verstehen. Es solle weiterhin geprüft werden, wo Handlungsspielräume im Vergaberecht bestünden und bei konkreten Vergabebeispielen geschaut werden, welche Möglichkeiten ausgeschöpft werden können.
Herr Klockgether ergänzt, dass in dem Zusammenhang die Frage spannend sei, ob man eine Leistung einkaufe. Sobald die Kommune eine Leistung einkaufe, wobei die Gegenleistung die Finanzierung sei, befände man sich im Vergaberecht. Sollte eine Struktur oder eine Beratungsstelle gewünscht sein, dann würde nicht die Leistung dieser Beratung eingekauft werden, da die Kommune diese Beratung nicht erhalte, sondern ein Angebot geschaffen werde. Hier bestünde dann u. a. die Möglichkeit über das Zuwendungsrecht zu gehen, was auch bereits genutzt werde und was bei der Etablierung neuer Angebot eine Alternative darstelle. Hier seien bereits gute Erfahrungen gesammelt worden. In einem Fall sei nach Entwicklung und Vorstellung des Konzepts darum gebeten worden, Interessensbekundungen abzugeben, wodurch ein Wettbewerb hergestellt worden sei, sodass jede und jeder die Möglichkeit hatte, ein Angebot abzugeben. So könne man schauen, wie auch außerhalb des Vergaberechts ein fairer Wettbewerb zu Gunsten der Stadtgesellschaft dargestellt werden könne.
Frau Antonelli-Ngameni dankt Frau Dr. Rentzsch für die mündliche Mitteilung und stellt die Frage, welche Handlungsmöglichkeit sich der Politik nun eröffne, um Einfluss auf das Vergaberecht zu nehmen.
Der Wunsch sei gewesen, dass gemeinsam Kriterien für die Vergabe vereinbart werden. Frau Antonelli-Ngameni fragt, was es für den Ausschuss bedeuten würde, wenn es nun hieße, es müsse anlassbezogen geprüft werden und wovon der Ausschuss nun ausgehen könne, ob dieser auf einzelne Vergaben einwirken könne, oder ob dieser zuvor über Vergabeausschreibungen informiert würde, um sich damit im Ausschuss zu beschäftigen.
Frau Dr. Rentzsch möchte den Workshop als Auftakt sehen. Ziel des Workshops sei es gewesen erst einmal alle Akteure an einen Tisch zu bringen.
Was Frau Antonelli-Ngameni anspräche, sei tatsächlich eine verwaltungsinterne Überlegung, wie und ob sich die Verwaltung dahingehend aufstellen könne. Frau Dr. Rentzsch sehe keine Anknüpfungspunkte die man konkret anders wählen könne. Es müsse nun besprochen werden, ob es hierzu noch einmal eine verwaltungsinterne Abstimmung geben werde. Dies sei aber nicht Ziel des Workshops gewesen.
Frau Antonelli-Ngameni fragt, ob es Pläne gebe wie es nun weitergehen soll, wenn der Workshop nun erst einmal ein Auftakt gewesen sei.
Frau Dr. Rentzsch antwortet, dass es noch keine Pläne gebe, wie es weitergehen werde. Bereits im Vorgespräch mit Herrn Spier und dem Fachanwalt sei deutlich geworden, dass es für Kommunen im Rahmen des Vergaberechts wenig Handlungsspielraum gebe und die Annahme, es könne möglicherweise um Kriterien in Bezug auf Regionalität oder Ähnliches erweitert werden, nicht zutreffe. Die einzige Möglichkeit sei es zu prüfen, ob einzelne Lose geöffnet werden können, um die Tätigkeiten aufzuteilen.
Frau Dr. Flake versteht die Diskussion der Vienna Vergabe als Anlass für den Workshop zum Vergaberecht. Ihrem Verständnis nach sei in dem Workshop u.a. diskutiert worden, wann und in welchem Umfang Ausschreibungen erstellt werden müssen. Dies sei eine große Debatte, die bereits seit mehreren Jahren mit den Wohlfahrtsverbänden geführt würde.
Bezüglich des Vienna Hauses stellt sich Frau Dr. Flake die Frage, ob nach den neuen Erkenntnissen nach dem Workshop eine neue Vergabe des Viennas über eine Ausschreibung laufen müsse und wenn dem so sei, welche Möglichkeiten es gebe, Qualitätsmerkmale in die Ausschreibung aufzunehmen. Bisher sei das einzige Kriterium das Geld. Der günstigste Anbieter erhalte den Zuschlag. Frau Dr. Flake möchte gerne wissen, ob es nach diesem Workshop nun eine solche Möglichkeit gebe.
Herr Sommerfeld weist daraufhin, dass für Vergabeangelegenheiten die Verwaltung zuständig sei.
Frau Dr. Rentzsch antwortet, dass es dort keine Möglichkeit gebe. In der Vergangenheit sei bereits hinreichend über die Vergabe des Viennas gesprochen worden, soweit es möglich gewesen sei, da es sich um ein internes und vertrauliches Verfahren handele. Wenn es zu einer neuen Vergabe käme, sei es die einzige Möglichkeit, zu prüfen, welche Leistungen vergeben werden und daraus zwei Untervergaben zu machen. Am Beispiel des Vienna Hauses könne beispielsweise die Infrastruktur ein Los, und die integrationspolitische Leistung ein anderes Los sein.
Herr Mehmeti gibt zu bedenken, dass die Aufgliederung des Verfahrens sowohl für den Ausschuss als auch die Verwaltung extrem kompliziert wäre. Es könne darüber ernsthaft nachgedacht werden, wenn es dieses Problem in mehreren Vergaben gebe. Die Bewertung des Vergabeverfahrens des Viennas falle unterschiedlich aus und es solle nicht insistiert werden, das Vergabeverfahren weiter aufzufächern.
Frau Dr. Flake teilt diese Meinung nicht.
Herr Sommerfeld erinnert sich an den Hinweis, dass nach dem Umbau des Vienna Hauses geplant sei, einige Leistungen intern abzudecken und die Pflichtaufgaben mit eigenen Fachkräften zu erfüllen. Herr Sommerfeld fragt, ob dies nach wie vor der Plan sei.
Herr Klockgether erklärt, dass immer geprüft werden müsse, welche Leistungen extern benötigt werden und ob es günstiger sei, diese extern einzukaufen oder selbst durchzuführen. Im Vienna Haus habe es keine Kochmöglichkeiten gegeben, weshalb ein Catering beauftragt werden musste. Für jede Liegenschaft müsse immer ein Sicherheitsdienst beauftragt werden, da die Stadt Braunschweig über keinen eigenen Sicherheitsdienst verfüge. Beim Sicherheitsdienst seien bestimmte Laufzeiten zu berücksichtigen, man käme schnell über den Schwellenwert, sodass eine europaweite Ausschreibung unumgänglich sei. Hier gebe es keine Möglichkeit dies rechtlich korrekt anders zu vergeben. Bezüglich der Betreiberschaft, worum es den Wohlfahrtsverbänden gehe, sei geplant das Vienna Haus so zu ertüchtigen, dass die Menschen sich selbst versorgen können und dass die Betreuung mit eigenem Personal sichergestellt werde, so wie an den dezentralen Wohnstandorten. Dies habe sich sehr bewährt und durch die Vielzahl an Wohnstandorten habe dies den Vorteil, dass auf schwankende Zugangszahlen viel flexibler reagiert werden könne. Dies sei einfacher, als einen Betreibervertrag für zwei Jahre abzuschließen. Die Problematik die es beim Vienna Haus aufgrund der Kurzfristigkeit gegeben habe, werde sich in der Zukunft voraussichtlich nicht stellen.
Herr Sommerfeld gibt das Wort an Frau Dr. Rentzsch für die mündliche Mitteilung zur zukünftigen Zusammenarbeit im Ausschuss und die Beteiligung der Bürgermitglieder.
Frau Dr. Rentzsch nimmt Bezug auf die Diskussion im letzten Ausschuss zum Thema Einbindung der Bürgermitglieder/ zukünftige Arbeit des Ausschusses für Vielfalt und Integration und möchte das Angebot unterbreiten, aus der zweiten Sitzung nach der Sommerpause am 25.09.2024 um 15 Uhr eine zweigeteilte Sitzung zu machen. Eine Stunde vor der offiziellen Sitzung könne sich die Verwaltung mit den Bürgermitgliedern und interessierten Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen treffen, um mögliche Fragen zu klären. Frau Dr. Rentzsch erinnert daran, dass die Bürgermitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen in den nächsten Wochen und Monaten die Möglichkeit nutzen könnten, um sich über die Gestaltung der Zusammenarbeit auszutauschen.
Frau Jow bedankt sich für das Angebot und begrüßt den Vorschlag von Frau Dr. Rentzsch.
Frau Dr. Rentzsch sehe dieses Treffen als Gelegenheit, sich im Nachgang des Austausches zwischen Bürgermitglieder und Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen noch einmal gemeinsam mit der Verwaltung zu verständigen und Fragen zu klären, beispielweise wie Anträge gestellt werden können oder wie man sich politisch aufstellen könne.
Frau Dr. Rentzsch kündigt an, dass aus organisatorischen Gründen die Teilnahme an dem Treffen noch einmal abgefragt werden würde und bittet die Ausschussmitglieder um Anmeldung, sofern eine Teilnahme gewünscht sei.
Für das Treffen zum Thema Einbindung der Bürgermitglieder/ zukünftige Arbeit des Ausschusses für Vielfalt und Integration wird der 25.09.2024 um 14 Uhr vorgemerkt.
Herr Ben-Attia schlägt ein gemeinsames Treffen der Bürgermitglieder vor, um Vorbereitungen und Abstimmungen zur Gestaltung der zukünftigen Zusammenarbeit im Ausschuss zu treffen. Das Treffen solle vor dem Termin am 25.09.2024 stattfinden.
Frau Dr. Rentzsch sagt, dass auch bereits vorab Fragen an die Verwaltung geschickt werden können. Die Gestaltung der Zusammenarbeit im Ausschuss sei ein stetiger Prozess bei dem es nun Schritt für Schritt voranginge.
Frau Gürtas-Yildirim bedankt sich für den Vorschlag und teilt mit, dass sich die Bürgermitglieder in der Vergangenheit bereits getroffen hätten und ein weiteres Treffen organisiert we
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