Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.05.2024 - 7.1.1 Chancen-Aufenthaltsrecht / Wege ins Bleiberecht

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Antonelli-Ngameni fragt nach, wie eine Längerfristigkeit des Modellprojekts "Wege ins Bleiberecht", was durchaus niedersachsenweit geplant sei, in Braunschweig bewertet werden können und wie die Zusammenarbeit mit dem Refugium konkret aussähe.

 

Herr Dr. Pollmann antwortet, dass eine grundsätzliche Zusammenarbeit mit dem Refugium bestehe. Im Übrigen verweist er auf die schriftlich vorliegende Antwort.

 

Frau Dr. Flake berichtet von den Gesprächen mit mehreren Kommunen, welche übereinstimmig erklärten, dass das Modellprojekt eine enorme Entlastung für die Ausländerbehörden sei. Frau Dr. Flake empfinde es als ein Widerspruch, dass hier gesagt werde, dass das Modellprojekt mehr Arbeit verursache.

 

Herr Dr. Pollmann verweist auf die genannten Zahlen in der Stellungnahme. Seit Inkrafttreten des Gesetzes seien 146 Erteilungen erfolgt und lediglich 55 Fälle, die die zeitlichen

Voraussetzungen nach § 104c Aufenthaltsgesetz erfüllen würden.

 

Frau Dr. Flake fragt, ob die Anzahl der Fälle somit zu niedrig sei, um das Modellprojekt umzusetzen.

 

Herr Dr. Pollmann antwortet, dass im Vergleich des Ressourcenaufwands und dem zu erzielenden Nutzen des Modellprojekts die Ausländerbehörde zu dem Ergebnis gekommen sei, dass das Angebot aktuell nicht in Anspruch genommen werden wolle. Aufgrund der steigenden Fallzahlen, des Fachkräftemangels und einer hohen Fluktuation in der Ausländerbehörde, stünden die Kolleginnen und Kollegen unter hohem Druck. Nun gebe es für eine ganz spezifische Fallkonstellation ein Förderangebot, was auch gut sei. Aber die Ausländerbehörde wolle weiterhin leistungsfähig bleiben. Die Ausländerbehörde stehe unter hohen Druck den Ausländerinnen und Ausländern möglichst schnell ihre Bescheidung auszustellen. Dem komme die Ausländerbehörde täglich nach. Man sei nicht in der moralischen Zwangslage ein Förderangebot anzunehmen.

 

Frau Gürtas-Yildirim sagt, dass es früher die Möglichkeit gegeben habe, dass Menschen die einen Antrag auf Einbürgerung stellen, zunächst ein Vorgespräch in Anspruch nehmen konnten. Frau Gürtas-Yildirim fragt, ob diese Vorgespräche noch stattfinden würden, auch in Hinblick darauf, dass auch abgelehnte Anträge Kosten für die Menschen verursachen würden.

Frau Gürtas-Yildirim möchte zudem wissen, inwiefern sich die gestiegene Anzahl der Anträge zur Einbürgerung aufgrund der Verbesserung des Einbürgerungsgesetzes auf die personelle Situation in der Ausländerbehörde ausgewirkt habe und wie lang derzeit die Bearbeitungszeit für diese Anträge sei.

 

Frau Weßel antwortet, dass aufgrund der Kapazitäten schon seit längerer Zeit keine Beratungsgespräche zur Einbürgerung mehr durchgeführt werden könnten. Sollten die Kolleginnen und Kollegen bei der Antragsstellung zur Einbürgerung feststellen, dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllt seien, würden die Kolleginnen und Kollegen mit dem Antragstellenden Kontakt aufnehmen und die Rechtslage sowie das weitere Vorgehen besprechen. Zu diesem Zeitpunkt würden auch noch keine Gebühren erhoben werden. Sollten Anträge zurückgenommen werden, weil der Antragstellende erkennt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, so würden noch keine Gebühren erhoben werden.

Nach der Gesetzeslage seien Gebühren bei Ablehnungen erst dann fällig, wenn die Ausländerbehörde einen Ablehnungsbescheid schreibe. Dies käme in den wenigsten Fällen vor.  Somit versuche die Ausländerbehörde das Beratungsangebot, was nicht mehr geleistet werden könne, aufzufangen.

Die Bearbeitungszeit betrage derzeit ca. 12 Monate. Zum einen aufgrund der anstehenden Rechtsänderung, die Ende Juni in Kraft treten wird, aber auch aufgrund der steigenden Fallzahlen. Der Fachbereich habe einen erhöhten Personalbedarf festgestellt, weshalb entsprechende Stellenplananträge beim Fachbereich Zentrale Dienste für den Stellenplan 2025 gestellt worden seien. Ergebnisse dazu lägen bisher noch nicht vor.

 

Herr Sommerfeld merkt an, dass der Entwurf des Stellenplans den Fraktionen zugegangen sei und fragt zu den geplanten Stellen nach.

 

Herr Dr. Pollmann erläutert, dass der Stellenplanentwurf ein Zwischenstand sei. Zurzeit würden noch Stellenplangespräche zwischen den Dezernenten geführt.  

 

Herr Wendt bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Dr. Pollmann. Die Situation der Ausländerbehörde sei im Ausschuss immer mal wieder hinterfragt worden. Es sei deutlich geworden, dass die Ausländerbehörde am Limit arbeite.

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

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