Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.05.2024 - 11 Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mitwirkungsverbot: Frau Kumpis             

 

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Beschluss:

 

 

Die Träger der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten im Wege der institutionellen Förderung Zuschüsse zu den Betriebskosten entsprechend der in der Anlage beigefügten Übersicht.

 

Die Zuschüsse zu den Energiekosten sowie zu den Mieten/Grundstücksabgaben werden als Vollfinanzierung, die Zuschüsse zu den sonstigen Betriebskosten als Festbetragsfinanzierung bewilligt.

 

Sofern sich die Angaben, die Grundlage der Zuschussberechnung waren, ändern, sind die Zuschüsse entsprechend anzupassen.

 

Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Bei Bedarf erfolgt eine anteilige Kürzung der Zuschussbeträge.

 

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Abstimmungsergebnis: Ja: 11 Nein: 0 Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise