Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.06.2024 - 3.1 Übersicht über Maßnahmen zur Schaffung bezahlba...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stadträtin Dr. Rentzsch und Stadtbaurat Leuer stellen die Mitteilung der Verwaltung gemeinsam anhand einer Präsentation vor.

 

Ratsfrau Mundlos begrüßt, dass die Mitteilung gemeinsam vorgestellt wird. Sie bittet darum, das Bündnis für Wohnen so schnell wie möglich wieder aufleben zu lassen, dieser Wunsch würde auch vom Verein Der Paritätische geäert. Stadtbaurat Leuer stimmt dem zu. Das Bündnis für Wohnen solle frühzeitig eingebunden werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Sommerfeld hinsichtlich des Ankaufs von Belegungsbindungen erläutert Stadträtin Dr. Rentzsch, dass der Ankauf zwar stagniert, die Verwaltung sich allerdings kontinuierlich in Gesprächen befindet. Bezüglich der Nachfrage zu den 400 Belegungsbindungen im Jahr 2020 sichert Stadträten Dr. Rentzsch eine Protokollnotiz zu.

 

Protokollnotiz: Das in der Mitteilung 24-23390 genannte Jahr 2022 stellt einen Tippfehler dar. Das wie bereits in der Stellungnahme 24-23259-01 genannte Jahr 2021 ist korrekt. Der Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen stagniert seither. Die 400 Belegungsbindungen stammen aus Verlängerungen von Bindungen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (NiWo).

 

Auf weitere Nachfrage von Ratsherrn Sommerfeld, warum die NiWo nicht Teil der kommunalen Wohnraumförderung ist, betont Stadtbaurat Leuer, dass die NiWo den gleichen Zugang zum Förderprogramm habe, wie alle anderen Investorinnen und Investoren und Eigentümerinnen und Eigentümer auch.

 

Zur Nachfrage von Ratsherrn Sommerfeld hinsichtlich der Umsetzung des baulandpolitischen Grundsatzbeschlusses durch die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB) erklärt Stadtbaurat Leuer, dass in Zusammenarbeit mit der GGB viele Projekte realisiert würden (u. a. 2. Bauabschnitt Wenden-West, Rautheim).

 

Stadtbaurat Leuer begrüßt den Vorschlag von Ratsherrn Kühn, die Wohnraumversorgung regelmäßig (3 5 Jahre) zu evaluieren.

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Ergebnis:

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

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