Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.06.2024 - 9 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Jüte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage 24-23802 ein.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Kluth hinsichtlich der Stellungnahme der BSVG zu den Gleisanlagen geht Stadtbaurat Leuer anhand eines Plans ein. Er weist daraufhin, dass die Flächen für die Stadtbahn nicht Teil des Bebauungsplans sind. Nichtsdestotrotz werden die Flächen für die Stadtbahn, das Industriegleis sowie die wassergebundene Trasse des Ringgleises betrachtet und es wird sichergestellt, dass es passende Lösungen geben wird. Konkret wird dies im Rahmen der Stadtbahnplanung betrachtet, möglicherweise ist es erforderlich die Trasse des Ringgleises geringfügig zu verlegen, dies muss allerdings nicht im Bebauungsplan geregelt werden.

 

Zur Frage von Bürgermitglied Pelster hinsichtlich des Kita-Bedarfs im aktuellen Bauabschnitt hebt Stadtbaurat Leuer den eher geringen Ergänzungsbedarf von zwei Gruppen hervor. Die NiWo hat den Auftrag, den Kita-Bedarf zu decken.

 

Ratsherr Jonas bittet darum, den 15. Juli als Zeitpunkt der frühsten Mahd des mesophilen Grünlands auf den Ausgleichsflächen sowie eine Anmerkung zur Fassadenbegrünung als allgemeinen Hinweis im Satzungsbeschluss aufzunehmen, dem wird zugestimmt.

 

Protokollnotiz: Durch die Verwaltung wurde eine entsprechende Ergänzungsvorlage (24-23802-01) zur Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig am 11. Juni 2024 vorgelegt:

 

„Entsprechend der Beratungen im Ausschuss für Planung und Hochbau vom 04.06.2024 wurden für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Jütenring“, HA 137, die Hinweise in der Anlage 4, Abschnitt C noch um die folgenden Punkte 9 und 10 ergänzt:

 

9. Mesophiles Grünland - Für die Durchführung der Mahd des mesophilen Grünlands gemäß A. VI. 1. orientiert sich der Startzeitpunkt am 15. Juli. Die genaue Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit des konkreten Entwicklungsziels und erforderlicher Maßnahmen.

 

10. Fassadenbegrünung - Begrünungen der Gebäudefassaden – insbesondere bodengebundene – mit Schling-/Kletterpflanzen sind möglich, u. a. um klimaökologisch positive Effekte nutzen zu können.“

 

Ratsfrau von Gronefeld gibt erneut die bereits in der Sitzung vom 25. April vorgetragenen Bedenken der CDU-Fraktion hinsichtlich der Entwässerung wider und überreicht anschließend eine Protokollnotiz mit dem Gesagten.

 

Protokollnotiz: Die CDU wird dem Bebauungsplan Jütenring zustimmen. Wir weisen allerdings daraufhin, dass die zugrundeliegenden Planungen in Bezug auf Entwässerung und insbesondere Starkregen sich an überkommenen Standards orientieren. Denn die Berechnungen zu Hochwasserrisiken wie HQ30 und HQ100 werden im Moment rückwirkend aus langjährigen Messreihen an Pegeln errechnet. In diesen langjährigen Mitteln wird jedoch das erhöhte Risiko von Hochwasser durch die Erwärmung der letzten Jahre nicht abgedeckt. Diese Diskussion wird in der Wissenschaft geführt. Die CDU findet es schade, dass die Verwaltung nicht selbstständig eine innovativere Anpassung an die Risiken durchgeführt hat.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Kluth hinsichtlich der Sicherstellung der Umsetzung des Mobilitätskonzepts und zu Auswirkungen der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auf den Stellplatzschlüssel erklärt Stadtbaurat Leuer, dass die Verwaltung die Umsetzung des Mobilitätskonzepts nicht erzwingen kann, sie wird jedoch dazu motivieren und darauf hinweisen. Herr Mollerus ergänzt, dass auch nach Novelle der NBauO die Möglichkeit besteht, den Nachweis der Stellplätze im Bebauungsplan zu fordern.

 

Protokollnotiz: Diese Aussage entsprach dem Sachstand zum Zeitpunkt der Sitzung. Im Rahmen des zu dem Zeitpunkt noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens hat der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung des Landtages in seiner Beratung am 12. Juni 2024 (Landtags-DS 19/4588) empfohlen, auch die Steuerung der Stellplatzpflicht für Wohnungen über örtliche Bauvorschrift zu streichen. Die Empfehlung des Ausschusses wurde in die beschlossene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung aufgenommen.

 

Stadtbaurat Leuer erinnert an die Zusicherung der Vorstellung der Entwässerungsplanung, nachdem Ratsherr Jonas einen Rückkauf von Flächen durch die Stadt anregt, um dort die Versickerung umzusetzen.

 

Ratsherr Mehmeti stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Rednerliste. Ausschussvorsitzender Ratsherr Kühn stellt fest, dass Einvernehmen darüber besteht, so zu verfahren.

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Beschluss:

„1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)  sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und               gemäß § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den               Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 8 zu behandeln.

2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Jütenring", HA 137, wird in der während der               Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 8  dagegen: 3  Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise