Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

15.08.2024 - 7.1.1 Ergänzungsvorlage: Anpassung der leistungsgerec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Sitzung wurde von 16:17 -16:27 Uhr für eine Redezeit der im Publikum anwesenden Kindertagespflegepersonen unterbrochen.

 

Frau Dr. Flake weist erneut auf den Beschluss 23-21516-01 hin, gibt einen Überblick über die Historie dieser Vorlage und erläutert den Änderungsantrag. Sie nimmt die fehlende Erhöhung der leistungsgerechten Bezahlung nicht zustimmend zur Kenntnis und möchte diesen Punkt in den Haushaltsberatungen klären. Sie erklärt, dass ihr die schwierige Haushaltslage bekannt ist und bringt zum Ausdruck, dass es in Ordnung ist, wenn die Verwaltung mitteilt, dass das Geld für die Erhöhung nicht vorhanden ist. Die Finanzierung muss dann politisch geklärt werden.

Herr Albinus weist daraufhin, dass er offen für die Erstellung einer Satzung für die Kindertagespflege ist.

 

Die AVB werden angepasst. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eltern hierdurch möglicherweise ein höheres Interesse an einer Betreuung in einer Kita haben, da dort die Schließzeiten geringer sind.

 

Frau Dr. Rentzsch gibt mit auf den Weg, dass die angespannte Haushaltslage und bereits stattgefundene Erhöhungen es schwierig machen, eine erneute Erhöhung zu begründen, da auch andere soziale Projekte finanziert werden müssen.

Herr Albinus sichert die Auszahlung an die KTPP noch dieses Jahr zu.

 

In diesem Zusammenhang fragt Frau Hartmann-Kasties nach dem Info-Brief, der von FB 51 hinsichtlich der Kindertagespflege versandt wurde.

Die Mitglieder des Ausschusses möchten das Schreiben zur Verfügung gestellt bekommen und bitten darum, dass Änderungen künftig auch im JHA mitgeteilt werden.

Herr Albinus schlägt eine Info-Veranstaltung zum Thema vor und weist darauf hin, dass die KTP eine wichtige Säule in der Betreuung bei der Stadt Braunschweig ist.

Frau Dr. Rentzsch bietet den KTPP an, sich jederzeit auch an sie wenden zu können.

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1. In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19.09.2023 (DS 23-21516-01) wird zunächst pauschal für das Jahr 2024 eine einmalige Sachkostenzahlung für Braunschweiger Kindertagespflegepersonen (KTPP) geleistet. Diese Zahlung gilt als Überbrückung nur für 2024 und erfordert keinen zusätzlichen Verwendungsnachweis über die Verwendung der Mittel.

 

Die Höhe der Förderung ergibt sich aus den dazu zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 464.700 Euro.

 

Grundsätzliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Förderung ist, dass es sich um eine Braunschweiger Kindertagespflegeperson handelt, die am 01.10.2024 mindestens ein Braunschweiger Kind betreut.

 

Der Gesamtbetrag wird wie folgt verteilt:

 

a) 50 % des Betrages als Sockelbetrag pro KTPP,

 

b) 25 % des Betrages pro betreutem Kind zum Stichtag 01.03.2024 und

 

c) 25 % des Betrages pro durchschnittlicher Betreuungsstunde zum Stichtag 01.03.2024

 

und anteilig je KTPP ausgezahlt.

 

2.  Eine Entscheidung über eine generelle Anhebung der Basisentgelte und der Sachkostenpauschale im Sinne des Ratsbeschlusses erfolgt im Zuge der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2025/2026.

 

3. Die vom Rat beschlossene Regelung zu den betreuungsfreien Zeiten/Ausfallzeiten wird in einer eigenständigen Beschlussvorlage in die allgemeinen Vertragsbestimmungen aufgenommen und zeitnah umgesetzt. 

 

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Abstimmungsergebnis: Ja: 13 nein: 0  Enthaltungen: 0

 

Erläuterungen und Hinweise