Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.08.2024 - 4 Flüchtlingsangelegenheiten

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Wortprotokoll

Herr Klockgether stellt die Unterbringungssituation vor. Die Stadt Braunschweig habe eine Belegungskapazität von insgesamt 956 Plätzen. Derzeit seien 787 Plätze belegt. Dies entspräche einem Auslastungsgrad von nahezu 82 Prozent. Neben den Wohnstandorten gebe es in der Stadt Braunschweig aktuell 28 dezentrale Wohnungen in denen zurzeit 78 Personen untergebracht seien.

Aufgrund von erheblichen Lieferzeiten technischer Bauteile könne der neue Wohnstandort für Geflüchtete in der Kocherstraße nach wie vor nicht in Betrieb genommen werden. Mit einer Inbetriebnahme des Wohnstandortes sei voraussichtlich im Oktober 2024 zu rechnen. Aufgrund der Unterbringungssituation stelle die verzögerte Inbetriebnahme bisher kein Problem dar. Der für den Wohnstandort beauftragte Sicherheitsdienst trete seinen Dienst an, sobald die Bezugsfertigkeit hergestellt werde. Dadurch entstehe der Stadt Braunschweig kein finanzieller Schaden.

Ende Juli 2024 meldete das Land Niedersachsen die Erfüllungsgrade der Zuwanderungskontingente. Der landesweite Durchschnitt aller Kommunen liege bei 39 Prozent. Die Stadt Braunschweig liege mit 43 Prozent etwas über dem Durchschnitt. Die niedrigen Erfüllungsquoten seien auf die Zuweisungspraxis des Landes Niedersachsen zurückzuführen.

 

Zum Sachstand der Bezahlkarte erhielten die Mitglieder des Ausschusses für Vielfalt und Integration am 27. August 2024 eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen. Das Vergabeverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Weitere Informationen des Landes Niedersachsen sollen folgen.

 

Frau Dr. Flake fragt bei der Verwaltung nach, ob das Land Niedersachsen plane, eine einheitliche Bezahlkarte für alle Kommunen anzuweisen. Frau Dr. Flake bezieht sich auf das Wort „Weisung" im Schreiben des Niedersächsisches Ministeriums für Inneres und Sport vom 25. Juli 2024. Frau Dr. Flake fragt, ob dies bedeuten würde, dass Kommunen keine Entscheidungsfreiheit bei der Bezahlkarte hätten.

 

Herr Klockgether zitiert den entsprechenden Absatz aus dem Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport (Mitteilung außerhalb von Sitzungen: Sachstand Bezahlkarte 24-24244). Es sei nicht definiert worden, welche Anweisungen des Landes Niedersachsen folgen werden. Herr Klockgether vermutet, dass sich das Land Niedersachsen mit Weisungen zurückhalten werde, da es für die Finanzierung der den Kommunen auferlegten Aufgaben verantwortlich sei. Hier gelte folglich das Konnexitätsprinzip. Um eine Weisung zu vermeiden und somit nicht in die Konnexität zu geraten, könne es sein, dass das Land Niedersachsen Empfehlungen oder Wünsche aussprechen werde. Sollte das Land Niedersachsen die Kommunen jedoch anweisen, gebe es keinen kommunalen Gestaltungsspielraum und die Weisung wäre auszuführen. Die Stadtverwaltung warte auf weitere Informationen des Landes Niedersachsen.

 

Frau Dr. Flake fragt nach, ob ein kontinuierlicher Austausch zwischen der Stadt Braunschweig und dem Land Niedersachsen zur Bezahlkarte bestünde.

 

Herr Klockgether antwortet, dass nach seinem Wissen das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport die erste und bisher einzige offizielle Informationsweitergabe an die niedersächsischen Kommunen zum Thema Bezahlkarte sei. Alle weiteren Informationen habe die Verwaltung der Presse entnommen.

 

Herr Sommerfeld fügt hinzu, dass die Ankündigung einer Klage durch einige Bieter einen zentralen Punkt in dem Schreiben darstelle. Zurzeit wisse man noch nicht, ob die Kommunen des Landes Niedersachsen angewiesen werden oder nicht. Es sei jedoch ziemlich sicher, dass es nur eine Bezahlkarte geben werde und zwar die, die die Ausschreibung bzw. die Klage gewinnen werde. Vermutlich werde es keinen kommunalen Gestaltungsspielraum geben.

 

 

 

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