Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.08.2024 - 7.6.1 Sachstand und Umsetzung Zusammenlegung von Feue...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die vorliegende Stellungnahme wird durch den Ausschuss stark kritisiert. Auch die Stellungnahme an den Stadtbezirksrat 222, zu der ein Vertreter der Hochbauverwaltung eingeladen war, eine Teilnahme jedoch nicht erfolgte, wird kritisiert. Ausschussvorsitzender Köster appelliert an die Fachverwaltungen, sich dringend zusammen zu setzen, mögliche inhaltliche Differenzen (vor allem zum Raumprogramm) auszuräumen, und eine frühzeitigere bauliche Realisierung zu erreichen. Auch muss die nicht nachvollziehbare Kostenexplosion aufgeklärt werden. Weiterhin nimmt er Bezug auf die in der Vergangenheit bereits zwei geplanten Zusammenlegungen von Ortsfeuerwehren, die nicht umzusetzen waren. Vorliegend sind zwei Ortsfeuerwehren freiwillig bereit, sich zusammen zu tun und dies darf nicht konterkariert werden.

 

Erster Stadtrat Geiger teilt hierzu mit, dass es das Ziel der Verwaltung sein muss, die Zusammenlegung zu einem positiven Abschluss zu bringen. Hierfür ist das geplante neue Feuerwehrhaus obligatorisch. Die Dringlichkeit wird innerhalb der Verwaltung deutlich gemacht. Ferner fand bereits ein Gespräch mit dem Fachbereich Feuerwehr und den beteiligten Ortsbrandmeistern statt. Als erster Schritt steht jedoch noch der Grundstückskauf resp. eine Erbpachtsvereinbarung aus.

 

Ratsherr Disterheft gibt zu bedenken, dass sich durch die frühzeitige Zusammenlegung die laufenden Kosten reduzieren würden, die letztlich in die Finanzierung des neuen Feuerwehrhauses fließen könnten. Ausschussvorsitzender Köster bittet den Fachbereich Hochbau, kurzfristig eine Aussage dazu, „wie viel" Feuerwehrhaus man für die ursprünglich geplante Summe erhalten würde.

 

Erster Stadtrat Geiger weist in diesem Zusammenhang auf das mögliche Umsetzungsvolumen der Bauverwaltung hin. Es muss insoweit regelmäßig eine Priorisierung stattfinden, welche Projekte in einem Jahr realisiert bzw. geplant werden können. Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass der Bau des Feuerwehrhauses eine entsprechende Priorisierung erfahren muss. Es wird in diesem Zusammenhang der Hinweis gegeben, dass Planungsleistungen vermehrt extern vergeben werden könnten. Die Verwaltung nimmt den Unmut des Ausschusses zur Weitergabe an die Fachverwaltung auf.

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Abstimmungsergebnis:

Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen.

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