Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.08.2024 - 3.3 Sachstand Öffnung von Schulhöfen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Mitteilung ergeht ohne Vorstellung.

 

Auf die Fragen von Ratsfrau Mundlos führt Herr Loose aus, dass bei Öffnung der Schulhöfe weiterhin die Stadt Braunschweig als Flächeneigentümerin im Schadensfall haftet. Die Schulhausmeister melden Beschädigungen. Es bestehen noch keine Erfahrungen mit den Schulhoföffnungen, allerdings können die Kontrollintervalle der Spielgeräte bei Bedarf angepasst werden. Des Weiteren melden die Schulhausmeister Beschädigungen selbstständig.

 

Ratsfrau Ohnesorge erkundigt sich nach den von den Schulen geäußerten Bedenken, welche einer Schulhoföffnung nicht zugestimmt haben. Herr Loose führt aus, dass dem Fachbereich Stadtgrün die Kooperation der Schulen sehr wichtig ist. Bedenken bestanden vor allem bezüglich Vandalismus, Diebstahl und Einbruch sowie den damit verbundenen Sachschäden und Geräte-/Gebäudesperrzeiten. Außerdem könnten Rückstände von Feiernden nur morgens vor Unterrichtsbeginn entfernt werden. Bei Schulen mit Ganztagsschulbetrieb existieren zudem Nutzungskonflikte zwischen Kindern und Schülerinnen und Schülern.

 

Auf die Rückfrage von Frau Wanzelius antwortet Herr Loose, dass das Modellprojekt sich hauptsächlich auf Kinder im Grundschulalter konzentriert. 

 

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Ergebnis:

 

Die Mitteilung 24-24258 wurde zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise