Rat und Stadtbezirksräte
03.09.2024 - 6.3 Umbau Ölper Kreuz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion BIBS im Rat der Stadt / Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt
- Datum:
- Di., 03.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
24-24273 Umbau Ölper Kreuz
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Protokollnotiz: Ratsherr Disterheft verlässt um 17:49 Uhr die Sitzung.
Ratsfrau Arning bringt den gemeinsamen Antrag 24-24273 der Fraktion BIBS und der Gruppe Die FRAKTION. BS ein und begründet diesen.
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth verweist auf die zum Antrag vorliegende Stellungnahme 24-24273-01 der Verwaltung.
Ratsherr Dr. Plinke erinnert an die frühere und nicht zur Umsetzung gelangte Planung zur Verlängerung der Autobahn A392 über die Anschlussstelle BS-Hamburger Straße hinaus in Richtung Osten. Da diese Weiterführung der A392 planerisch nicht mehr verfolgt werde, werde der Überflieger nicht mehr benötigt. Er kündigt seine Unterstützung des Antrags 24-24273 an.
Ratsfrau Jalyschko erkennt in dem erforderlichen Planfeststellungsverfahren für eine zusätzliche indirekte Rampe („Ohr“) am Kreuz Ölper als eine nicht-provisorische Nutzung keinen zeitlichen Nachteil im Vergleich zu dem von der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) vorerst zurückgestellten Projekt.
Ratsherr Kühn kündigt für die SPD-Fraktion die Ablehnung des Antrags 24-24273 an. Er verdeutlicht die erheblichen verkehrlichen Auswirkungen auf das Ringgebiet im Falle einer möglichen Sperrung des Überfliegers und spricht sich deshalb für eine zügige Realisierung des vierten „Ohrs“ als Provisorium durch die AdB aus. Ein funktionsfähiger zweispuriger Überflieger hat aus Sicht von Ratsherr Kühn Auswirkungen auf die Verkehre in der Innenstadt. Er fragt, ob dies im Verkehrsmodell simuliert werden kann.
Stadtbaurat Leuer verweist auf nicht beherrschbare verkehrliche Auswirkungen für das Stadtgebiet durch eine Sperrung des Überfliegers, die durch Baumaßnahmen im öffentlichen Raum im Kontext der kommunalen Wärmeplanung verstärkt würden. Das provisorische „Ohr“ sei nicht richtlinienkonform, diene nur einer Baustellenführung und würde durch die AdB in dieser Form nicht realisiert. Er spricht sich dafür aus, die Baumaßnahme der AdB nicht aufzuhalten, um für die Mobilität in den nächsten Jahren in der Stadt Braunschweig eine Lösung zu erreichen. Die von Ratsherr Kühn gewünschte Simulation erscheint in der jetzigen Phase des Mobilitätsentwicklungsplans (MEP) nicht möglich.
Ratsherr Sommerfeld macht auf eine Pressemitteilung des Betriebsratsvorsitzenden der AdB zu den die AdB betreffenden Haushaltsmittelkürzungen und den aktuellen Sanierungsstau bei Brückenbauwerken aufmerksam. Eine Realisierung des Überfliegers sei daher unsicher. Eine alternative Variante führe möglicherweise zu geringeren Projektkosten wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung dieser Maßnahme steigen könne.
Stadtbaurat Leuer verdeutlicht das Risiko eines Ratsbeschlusses über den Antrag 24-24273. Von einer Kommune abgelehnte Projekte können eine Streichung oder ein Zurückfallen auf der Prioritätenliste des Vorhabenträgers zur Folge haben. Ob und wann eine Realisierung des Überfliegers durch die AdB erfolgt, sei aktuell unklar.
Ratsfrau Arning weist auf die Errichtung des Überfliegers zur Abwicklung der Verkehre im Rahmen der früher geplanten Weiterführung der Autobahn A392 über die Anschlussstelle BS-Hamburger Straße hinaus in Richtung Osten hin. Da diese Weiterführung der A392 planerisch nicht mehr verfolgt werde, werde der Überflieger nicht mehr benötigt.
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluth stellt den Antrag 24-24273 zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Braunschweig lehnt den Neubau der Überfliegerbrücke BSN 1 am Autobahnkreuz Ölper Kreuz ab. Stattdessen sollte eine vierte Verbindungsrampe („Ohr") als Dauerlösung für die Auffahrt der A392 auf die A391 Richtung Kassel errichtet werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, diese Ablehnung der Autobahn GmbH und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zu übermitteln.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, alle rechtlichen Schritte zu überprüfen, um einen Neubau der BSN 1 zu verhindern.
