Rat und Stadtbezirksräte
04.09.2024 - 5.1 Einrichtung eines TOP zum Thema "Nachhaltiges R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 04.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:07
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer beantwortet die Fragen des Antrags mündlich. Es wird zusätzlich eine schriftliche Mitteilung außerhalb von Sitzungen geben.
Zur ersten Frage benennt Stadtbaurat Leuer als Hauptziel des nachhaltigen Regenwassermanagements im kommunalen Kontext das aufkommende Wasser effizient zu sammeln, zu speichern, ggf. zu behandeln und wiederzuverwenden. Die Beseitigung des übrigen Wassers erfolgt im besten Falle vor Ort, z. B. durch Verdunstung oder Versickerung. Weitere Ziele seien u. a. die Verbesserung des Mikroklimas, die Stabilisierung des Grundwasserspiegels, die Abmilderung von Starkregenereignissen und der Personenschutz.
Bezugnehmend auf die zweite Frage benennt Stadtbaurat Leuer verschiedene Regelwerke (z. B. Niedersächsische Bauordnung (NBauO), Wasserhaushaltsgesetz (WHG)), die die Rahmenbedingungen für die systematische Bearbeitung des Themas in Bauleitplänen vorgeben. Bisher wurde ein Wasserwirtschaftlicher Begleitplan nicht formell in einem Bauleitplanverfahren zugrunde gelegt.
Stadtbaurat Leuer erklärt zur dritten Frage, dass mittlerweile für alle neuen Bebauungspläne Entwässerungskonzepte zugrunde gelegt werden, da u. a. der Schutz vor Starkregen eine große Rolle spielt.
Zur vierten Frage gibt Stadtbaurat Leuer an, dass planerisch bereits Maßnahmen zum Regenwassermanagement vorgesehen wurden, beispielsweise bei den Projekten Bahnstadt und am Hagenmarkt. Im Baugebiet Wenden-West wurden erste Maßnahmen bereits umgesetzt. Die Umsetzung des Projektes am Hagenmarkt sei für Anfang nächsten Jahres anberaumt. Stadtbaurat Leuer stellt eine Besichtigung des Projektes zu gegebener Zeit durch diesen Ausschuss in Aussicht.
Stadtbaurat Leuer erklärt zur fünften Frage, dass die Überarbeitung der Leitlinie Klimagerechte Bauleitplanung bereits begonnen hat. Bis zur Fertigstellung wird es jedoch noch einige Monate dauern, u. a. da sich das zugrundeliegende Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) zurzeit in der Novellierung befindet und diese Änderungen noch eingearbeitet werden sollen.
Auf Nachfrage von Herrn Kühn bestätigt Stadtbaurat Leuer, dass die Entwässerung in bestehenden Quartieren deutlich komplexer ist, als dies in neuen Quartieren der Fall ist.
Ratsherr Jonas kündigt zusätzliche Anfragen/Anregungen seiner Fraktion zu dem Thema an, auf Bitte von Ratsfrau Mundlos wird zugesichert, dass die Antworten allen Ausschussmitgliedern zugehen.
Bezugnehmend auf Bürgermitglied Röver bestätigt Stadtrat Herlitschke, dass es in Zukunft eine Ungleichverteilung von Ereignissen geben werde (Überwärmung aber auch Niederschläge), aus diesem Grund sei auch immer eine regionale Betrachtung notwendig. Die Stadt Braunschweig sei u. a. mit den Klimamanagern gut unterwegs in den Bereichen des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung. Ein Instrument ist beispielsweise die Starkregengefahrenkarte, durch die mit zukünftigen Starkregenereignissen besser umgegangen werden kann. Neben weiteren Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen, müssten jedoch auch Maßnahmen zum Schutz vor den steigenden Temperaturen (z. B. Verschattung von öffentlichen Plätzen) umgesetzt werden.
Ratsherr Kühn bittet darum, die Leitlinie Klimagerechte Bauleitplanung nach Abschluss der Überarbeitung diesem Ausschuss vorzustellen.
Ratsfrau Mundlos bittet um Zurverfügungstellung der wissenschaftlichen Datengrundlagen zur Entwässerungsplanung.
Herr Weichsler erklärt grundlegend, dass es nicht möglich ist, eine Entwässerungsstrategie für alle Baugebiete anzuwenden. Dazu verändern sich zum einen die Datengrundlagen zu häufig. Die Regenprognosen des Deutschen Wetterdienstes für die nächsten Jahre müssen beispielsweise jährlich angepasst werden. Zum anderen sind die Voraussetzungen in jedem Baugebiet grundlegend anders. So muss beispielsweise die Versickerungsfähigkeit des Bodens, der Grundwasserspiegel oder die Nähe zu Gewässern in die Planung mit einbezogen werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, in die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Hochbau am 04. September 2024 gemäß § 49 Abs. 2 der Geschäftsordnung den Punkt „Nachhaltiges Regenwassermanagement" aufzunehmen und über den aktuellen Sachstand zu informieren.
Die folgenden Punkte sollen dabei schwerpunktmäßig beleuchtet werden:
1. Was versteht die Verwaltung unter dem Begriff nachhaltiges Regenwassermanagement und welche Ziele und Strategien verfolgt die Verwaltung dabei?
2. Wie wird das Thema Regenwassermanagement/Schwammstadt in neuen Bauleitplänen systematisch bearbeitet? Wie steht die Verwaltung in diesem Zusammenhang zum Werkzeug des Wasserwirtschaftlichen Begleitplans?
3. Welche Lösungsansätze zum nachhaltigen Regenwassermanagement werden zurzeit von der Verwaltung verfolgt bei neuen Projekten und Quartieren im Bestand? Welche Rolle spielt dabei die Verhinderung von Schäden infolge von Starkregen- oder Dauerregenereignissen?
4. Gibt es bereits erfolgreich umgesetzte Fallbeispiele in der Stadt?
5. Inwieweit werden Aspekte des nachhaltigen Regenwassermanagements in der Leitlinie Klimagerechte Bauleitplanung berücksichtigt und mit welchem Ergebnis?
