Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.09.2024 - 9 Städtebaulicher Vertrag "Wenden-West, 2. BA", W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage 24-24278 ein.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Volkmann nimmt ab 17:25 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ratsfrau von Gronefeld merkt an, dass der vorgeschriebene Wert für ein Rückhaltevolumen von mindestens 560 m3 auf den öffentlichen Grünflächen zur temporären Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser sehr niedrig sei und möchte wissen, ob dieser noch erhöht werden könnte.

 

Stadtbaurat Leuer weist daraufhin, dass Niederschlagswasser auf Privatgrundstücken auch dort versickert werden soll und somit nicht das gesamte Wasser des Baugebiets in die öffentlichen Grünflächen gelangt. Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB) sei dazu verpflichtet mindestens ein Rückhaltevolumen von 560 m3 zu gewährleisten, eine geringfügige Vergrößerung sei grundsätzlich möglich. Eine Verpflichtung sei allerdings nur im Rahmen der im Bebauungsplan bestehenden Festsetzungen möglich.

 

Herr Schmidbauer ergänzt, dass alle Entwässerungsgben miteinander verbunden sind und schließlich in die großen Grünflächennden. Darüber hinaus besteht ein Notüberlauf in den Kanal hinein.

 

Stadtrat Herlitschke weist auf die Tatsache hin, dass nicht das gesamte Niederschlagswasser der öffentlichen Flächen in die Grünflächen geleitet wird, zum Teil wird es direkt vor Ort versickern (je nach Bodenbeschaffenheit um die 5 Liter je Sekunde auf einem m2).

 

Ratsherr Jonas regt erneut die Nutzung von Simulationsprogrammen durch die Verwaltung an.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Mundlos bestätigt Stadtbaurat Leuer, dass die Verwaltung im Falle eines unzureichenden Regenwassermanagements auf die GGB zugehen wird, um eine Nachsteuerung zu erreichen.

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Beschluss:

Dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für das Baugebiet „Wenden-West, 2. BA", WE 63, zwischen der Stadt Braunschweig, der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (nachfolgend „Stadtentwässerung" genannt) und der Grundstücksgesellschaft Braunschweig GmbH (nachfolgend „GGB" genannt) mit den unter Vertragsinhalte aufgeführten wesentlichen Inhalten wird zugestimmt."

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 9  dagegen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Erläuterungen und Hinweise