Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.09.2024 - 22 Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Die Bereitstellung von bis zu 40 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2025 für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 10 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe bzw. zum Angestelltenlehrgang II - wird genehmigt. Um sicherstellen zu können, dass möglichst alle Stellen besetzt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, allen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern ein Einstellungsangebot für eine Einstellung als Nachwuchskraft für diese Laufbahn zu erteilen.

2. Die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. August 2025 wird genehmigt. Sofern in der Laufbahngruppe 2 nicht alle Plätze besetzt werden können, kann die Zahl der Ausbildungsplätze für die Laufbahngruppe 1 entsprechend erhöht werden.

3. Die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/ gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.

4. Die Einstellung von bis zu 10 Auszubildenden für den Beruf der Kauffrau/des Kaufmannes für Büromanagement, einer/eines Auszubildenden für den Beruf der/des Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste und einer/eines Auszubildenden für den Beruf der Vermessungstechnikerin / des Vermessungstechnikers wird zum 1. August 2025 genehmigt. Den einzustellenden Auszubildenden wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie die Ausbildung erfolgreich abschließen und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

5. Die Bereitstellung von bis zu 8 Ausbildungsplätzen für ein duales Studium in unterschiedlichen dualen Studiengängen wird zum 1. August 2025 genehmigt. Die unbefristete Übernahme wird zugesichert, sofern das Studium erfolgreich abgeschlossen wird und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

6. Die Einstellung von bis zu 10 Nachwuchskräften für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung wird zum 1. August 2025 genehmigt. Nach der Erstausbildung werden diese Nachwuchskräfte bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.

7. Sollte sich in einzelnen Berufen ein bisher nicht absehbarer Bedarf ergeben, wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, diese Ausbildungsplätze im Rahmen der beschlossenen Ressourcen flexibel zu besetzen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltung: 0

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