Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.09.2024 - 4 Flüchtlingsangelegenheiten

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Wortprotokoll

Herr Klockgether stellt die Unterbringungssituation vor. Die Stadt Braunschweig habe eine Belegungskapazität von insgesamt 956 Plätzen. Derzeit seien 817 Plätze belegt (Stand KW 39). Dies entspräche einem Auslastungsgrad von nahezu 85 Prozent. Neben den Wohnstandorten gebe es in der Stadt Braunschweig aktuell 28 dezentrale Wohnungen, in denen zurzeit 81 Personen untergebracht seien.

Infolge von erheblichen Lieferzeiten technischer Bauteile, könne der neue Wohnstandort für Geflüchtete in der Kocherstraße nach wie vor nicht in Betrieb genommen werden. Mit einer Inbetriebnahme des Wohnstandortes sei voraussichtlich im November 2024 zu rechnen. Aufgrund der Unterbringungssituation stelle die verzögerte Inbetriebnahme bisher kein Problem dar. Der für den Wohnstandort beauftragte Sicherheitsdienst trete seinen Dienst an, sobald die Bezugsfertigkeit hergestellt werde. Dadurch entstehe der Stadt Braunschweig kein finanzieller Schaden. Am 30. August 2024 meldete das Land Niedersachsen die Erfüllungsgrade der Zuweisungen. Der landesweite Durchschnitt liege bei 50 Prozent. Die Stadt Braunschweig liege mit 57 Prozent über den Landesdurchschnitt. Insgesamt sei wahrzunehmen, dass die Zahlen gegenüber dem Vorjahr auch auf Landes- und Bundesebene niedriger liegen, da auch die Zuweisungstätigkeit des Landes niedriger ausfalle. Das aktuelle Kontingent ende im September 2024. Daher sei damit zu rechnen, dass zeitnah ein neues Kontingent für die Stadt Braunschweig übermittelt werde.

Zum Thema Bezahlkarte habe die Stadt Braunschweig ein Schreiben des Innenministeriums des Landes Niedersachsen erhalten, in dem der aktuelle Sachstand des Vergabeverfahrens dargestellt werde. Zurzeit beschäftige sich das Oberlandesgericht noch mit einer Beschwerde. Eine Entscheidung werde in wenigen Monaten erwartet. In dem Schreiben sei zudem darum gebeten worden, ein einheitliches Verfahren der Bezahlkarte einzuführen. Weitere Informationen des Landes Niedersachsen sollen folgen.

 

Herr Köster fragt, wie sichergestellt werde, dass die erweiterten Kapazitäten der LAB vollständig auf die Verteilquote der Stadt Braunschweig angerechnet werden. Herr Köster bittet zu erläutern, ob dies vom Land berücksichtigt werde oder ob die Stadt Braunschweig das Land darauf hinweisen würde.

 

Herr Klockgether erklärt, dass die jeweils aktiven Plätze der LAB mit einem bestimmten Schlüssel bei der Ermittlung der Zuweisungskontingente berücksichtigt werden würden. Es gebe ein Bruttokontingent, welches nach der Einwohnerzahl berechnet werde. Zusätzlich würden aktive belegbare Plätze in Landeseinrichtungen mit einem bestimmten Schlüssel angerechnet. Dieser Schlüssel sei über das gesamte Land Niedersachsen hinweg einheitlich. Das Land prüfe, wie viele aktive Belegungsplätze vorhanden seien und wende den Schlüssel an. Bisher habe die Verwaltung stets den Eindruck gehabt, dass dieses Vorgehen korrekt und nicht zum Nachteil der Stadt Braunschweig sei.

 

Frau Dr. Rentzsch habe sich mit Herrn Dierker und Frau Knopf zum Austausch getroffen und noch einmal auf die Anrechnung der Kapazitäten der LAB hingewiesen. Frau Dr. Rentzsch habe den Eindruck, dass zwischen den Beteiligten eine konstruktive Zusammenarbeit herrsche und dass die Anrechnung der Kapazitäten erfolge, ohne dass es Hinweise der Stadt Braunschweig bedürfe.

 

Herr Paruszewski nimmt Bezug auf die politische Diskussion, in der von einer Notlage und Überforderung der Kommunen im Bereich der Migration gesprochen werde und fragt, ob eine Überforderung in der Stadt Braunschweig zu sehen sei. Insbesondere in Hinblick darauf, dass wie zuvor erwähnt, die Zahl der Asylbewerber*innen zurückgegangen sei.

 

Herr Klockgether antwortet, dass im Bereich der Unterbringung sowie im Leistungsbereich, nicht von einer Überforderung gesprochen werden könne. Personell und ressourcentechnisch seien diese Bereiche gut aufgestellt. Eine starke Belastung herrsche aber in den Beratungseinrichtungen in Braunschweig. Dies liege nicht an der Anzahl der Geflüchteten, die der Stadt Braunschweig zugewiesen würden, sondern an der Belegung der LAB und ihren Außenstellen. Daher spiegele die Zuweisungszahl der Stadt Braunschweig nicht die Belastungssituation der Beratungseinrichtungen wider. Außerdem sei der Integrationsbereich äußerst belastet, was man anhand von Schulen und Kindergärten sehen könne. Die Schulen seien sehr ausgelastet und in den Kindergärten träfen schwierige Personalsituationen und gesteigerte Bedarfe aufeinander. In diesen Bereichen gebe es Herausforderungen.

 

Herr Frank bestätigt, dass die Belastung in den Beratungsstellen sehr hoch sei. Allerdings sei dies nicht auf die reine Anzahl der Geflüchteten zurückzuführen. Vielmehr resultiere die Belastung aus der sich permanent ändernden Gesetzeslage, insbesondere im Rahmen des Aufenthaltsrechtes und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dies führe zu einer starken Verunsicherung der Menschen und bringe die Menschen in problematische Lebenssituationen. Hinzu käme der von Herrn Frank bereits erwähnte gesellschaftliche Diskurs und die Angst vor der Abschiebung. Die Beratungsstellen seien nun sehr viel mehr damit beschäftigt, Entlastungsgespräche zu führen und Perspektiven zu erarbeiten, die den Menschen immer

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