Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.09.2024 - 5.1.1 Aktueller Sachstand zum neuen Einbürgerungsgesetz

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Wortprotokoll

Frau Weßel kündigt an, dass nach Absprache zwischen Herrn Pollmann und den betreffenden Fraktionen die 14 kurzfristig eingegangenen Fragen an die Ausländerbehörde schriftlich beantwortet werden. Frau Weßel gibt einen Einblick in den aktuellen Stand der Einbürgerungsbehörden in Hinblick auf die Rechtsänderung vom 27. Juni 2024. Änderungen habe es im Bereich der Anspruchseinbürgerung gegeben. Es werde nun auch unter der Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert und es gebe verkürzte Aufenthaltsfristen von zuvor Frau Weßel kündigt an, dass nach Absprache zwischen Herrn Pollmann und den betreffenden Fraktionen, die 14 kurzfristig eingegangenen Fragen an die Ausländerbehörde schriftlich beantwortet werden würden. Frau Weßel gibt einen Einblick in den aktuellen Sachstand der Einbürgerungsbehörden in Hinblick auf die Rechtsänderung vom 27. Juni 2024. Änderungen habe es im Bereich der Anspruchseinbürgerung gegeben. Es werde nun auch unter der Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert und es gebe verkürzte Aufenthaltsfristen. Zudem werde die Lebensleistung von "Gastarbeitenden" durch die entsprechende Berücksichtigung der Deutsch-Kenntnisse beim Einbürgerungstest oder auch bei der Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes honoriert. Wiederum gebe es durch die Reform auch eine deutliche Verschärfung bei der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Die Auswirkungen der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetztes sei schon lange vorher in der Einbürgerungsbehörde spürbar gewesen. In den letzten Jahren sehe sich die Behörde mit steigenden Antragszahlen konfrontiert. Vor Inkrafttreten der Reform seien bereits Anträge von Personen angenommen worden, die erst mit der Reform eingebürgert werden können. Nach Stand vom 24. September 2024 seien die Antragszahlen des Vorjahrs nahezu erreicht. Bisher seien knapp 1.400 Anträge eingereicht und 770 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert worden. Bis zum Jahresende würden weitere Einbürgerungen stattfinden. Im Jahr 2023 habe es 881 Einbürgerungen gegeben. Es gebe ca. 2.200 offene Anträge. Darunter gebe es auch Alt-Anträge, bei denen die Einbürgerungsbewerber bereits eine Zusicherung hatten, allerdings aus ihrer alten Staatsangehörigkeit hätten entlassen werden müssen und dies nicht wollten. Diese Anträge werden nun wieder bearbeitet, da eine Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit nicht mehr notwendig sei.

Die Wartezeit zwischen Antragstellung und Einbürgerung betrage derzeit zwischen zehn und zwölf Monaten. Diese könne sich im Einzelfall erhöhen, beispielsweise, wenn Urkunden auf Echtheit überprüft werden müssen. Dies beträfe insbesondere irakische Staatsangehörige. Hier müssen Personenstandsurkunden grundsätzlich vom Landeskriminalamt überprüft werden. Aufgrund des dortigen eklatanten Personalmangels, betrage die Wartezeit momentan bis zu zwei Jahre. Auf der Internetseite der Ausländerbehörde stünden aktuelle Informationen zur Einbürgerung bereit. Zudem sei ein "Quick-Check" hinterlegt, bei dem Interessierte ihre Voraussetzungen zur Einbürgerung überprüfen können. Anträge können sowohl online als auch analog gestellt werden.

 

Herr Koctürk fragt, ob die Informationen zur Einbürgerung auf der Internetseite der Ausländerbehörde auf verschiedenen Sprachen zur Verfügung stünden und ob potentielle Antragstellende über die neue Möglichkeit der schnelleren Einbürgerung informiert werden.

 

Frau Weßel erklärt, dass eine Online-Übersetzung auf den Internetseiten hinterlegt sei.

Potentielle Antragstellende würden auf der Internetseite über die aktuelle Rechtslage informiert. Seitens der Ausländerbehörde fände keine individuelle Beratung statt.

Über die zeitlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung seien die Mitarbeitenden informiert. Alles Weitere läge in der Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörde, die getrennt von der Ausländerbehörde agiere. Frau Weßel räumt mit dem Irrtum auf, man müsse eine Niederlassungserlaubnis besitzen, um eingebürgert zu werden. So wird in Gesprächen bei der Beantragung zu einer Niederlassungserlaubnis auch auf die Möglichkeit der Einbürgerung eingegangen.

 

Herr Frank fragt, ob es neue Durchführungsbestimmungen des Landes Niedersachsen zum Staatsangehörigkeitsgesetz gebe. Außerdem wünsche sich Herr Frank, dass das Einbürgerungsformular wieder als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt werde, da dieses in den Beratungen sehr hilfreich sei. Der "Quick-Check" zur Einbürgerung führe auf die Internetseite des Bayern Portals und sei für Braunschweig nicht geeignet. Herr Frank verweist auf den „Quick-Check“ der Bundesregierung, der unter „Einbürgerung.de“ abrufbar sei. Eine Aktualisierung sei ratsam. Zudem können auch Broschüren der Bundesregierung verlinkt werden, die zusätzlich vor Ort zur Information ausgelegt werden könnten.

 

Frau Dr. Flake bittet die Verwaltung um kurze Antwort, ob die von Herrn Frank aufgeführten Vorschläge umsetzbar seien. Frau Dr. Flake möchte erfahren, ob es seit der Rechtsreform vom 27. Juni 2024 einen spürbaren Anstieg der Einbürgerungsanträge gegeben habe. Andere Kommunen würden von einem hohen Anstieg der Antragszahlen berichten.

 

Frau Weßel antwortet, dass es bisher keine Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz vom Bund oder vom Land gebe. Es gebe vereinzelte Anwendungshinweise zu wesentlichen Änderungen. Sowohl seitens des Landes, als auch des Bundes, sei aber geplant, Anwendungshinweise flächendeckend bereitzustellen. Seit dem 27. Juni 2024 habe es keinen spürbaren Anstieg der Anzahl der Anträge gegeben. Die Vielzahl der Anträge bestehe bereits das ganze Jahr über. Ungefähr 180 bis 200 Anträge würden pro Monat gestellt werden. Frau Weßel wolle die Anregungen von Herrn Frank mitnehmen.

 

 

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