Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.10.2024 - 6 Anpassung der AVB in der Kindertagespflege

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der TOP wird vorgezogen.

Auf Hinweis von Ratsfrau Dr. Flake sichert Herr Albinus zu, dass die im Beschluss genannten 30 betreuungsfreien Tage von der Stadt Braunschweig vergütet werden, auch wenn es nicht wortwörtlich im Beschlusstext enthalten ist.

 

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Beschluss:

 

Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig - Kindertagespflege - AVB - in der vom Rat beschlossenen Fassung vom 27. Mai 2014 werden wie folgt geändert:

 

1. Eingefügt wird § 7a. Dieser wird wie folgt gefasst:

 

§ 7a Betreuungsfreie Zeiten

 

Das Angebot einer Kindertagespflegestelle umfasst bis zu maximal 30 betreuungsfreie Tage (bei Ausfallzeiten wie Fortbildung, Urlaub oder Krankheit) pro Kalenderjahr als betreuungsfreie Zeit. Die planbaren betreuungsfreien Zeiten werden den Erziehungsberechtigten durch die Kindertagespflegeperson rechtzeitig bekanntgegeben.

 

2. Zur Umsetzung wird § 6 Abs. 3 Satz 1 wie folgt gefasst:

 

§ 6 Zahlung des Entgelts

 

(3) Das Entgelt ist für den Zeitraum der Bereitstellung des Betreuungsangebotes sowie die Betreuungsfreien Zeiten nach § 7a Kindertagespflege-AVB zu entrichten.

 

3. Zur Umsetzung wird § 8 Abs. 3 wie folgt gefasst:

 

§ 8 Ausfall der Kindertagespflegepersonen

 

(3) Sofern die Sicherstellung einer Vertretung nicht möglich sein sollte, besteht ab dem 31. Tag des Ausfalls ein Rückerstattungsanspruch des entsprechenden anteiligen Betreuungsentgelts seitens des Leistungsempfängers.

 

4. Der § 17 wird wie folgt gefasst:

 

§ 17 Inkrafttreten

Die Kindertagespflege-AVB treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Die bisher geltenden Kindertagespflege-AVB in der Fassung vom 27. Mai 2014 treten außer Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis: Ja: 13 nein: 0  Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise