Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.10.2024 - 10.1 Mündliche Anfragen

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Wortprotokoll

Es werden keine mündlichen Anfragen eingebracht.

 

Zur Sitzung liegt eine Einwohneranfrage vor. Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas begrüßt die anwesende Frau Kühne und bittet sie, ihre Anfrage vorzubringen. Die Einwohnerfragestunde wurde nach Top 5.1 abgehandelt.

 

Frau Kühne stellt folgende Frage:

 

Ab dem 01.01.25 sollen alle American Bullys in der Steuer von 120 € auf bis zu 800 € erhöht werden. Fragen: 1. Welchen Auslöser haben Sie jetzt gesehen, um diese Rasse steuerlich neu einzustufen und was soll damit bezweckt werden, wenn die Erhöhung nicht nur bei Neuanschaffungen Anwendung findet? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Umwelt- und Grünflächenausschuss aufgrund der starken Resonanz der Bürger/innen, um diese Maßnahme zurück zu nehmen, auch in Hinblick auf die entstehenden Herausforderungen für den Tierschutz?

 

Stadtrat Herlitschke weist die Fragestellerin darauf hin, dass der Umwelt- und Grünflächenausschuss für die Beantwortung der Frage nicht zuständig ist. Nachfragen können daher vor Ort nicht beantwortet werden. Die Fragestellerin wurde hierüber vorab informiert und nimmt dies zur Kenntnis. Auf die Einwohneranfrage antwortet Stadttrat Herlitschke wie folgt:

 

Zu 1: Die steuerliche Veränderung in der Veranlagung des „American Bully“ als gefährlicher Hund basiert auf einer kürzlich erfolgten Neubewertung, die sich auf ein Gerichtsurteil und andere Informationen stützt.

 

Diese Quellen legen nahe, dass es sich beim American Bully nicht wie bislang vermutet um eine eigenständige, offiziell anerkannte Hunderasse handelt, sondern um eine Kreuzung. Diese Kreuzung umfasst die nach der Hundesteuersatzung der Stadt als gefährlich eingestuften Hunderassen „American Staffordshire Terrier“ und „Pit Bull Terrier“. Kreuzungen von „gefährlichen Hunden“ gelten nach der Satzung ebenfalls als gefährliche Hunde.

 

Mit der Geltendmachung des Steuersatzes für „gefährliche Hunde“ würde die Verwaltung die Erkenntnisse aus der Neubewertung für die „American Bullys“ umsetzen und die bisherige Einstufung korrigieren. 

 

Damit würde die Verwaltung im Sinne der Gleichbehandlung aller Hundebesitzer tätig werden. Eine zeitlich zurückwirkende Geltendmachung des erhöhten Steuersatzes ist allerdings nicht vorgesehen.

 

Die Verwaltung nimmt aber die starke Resonanz der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Petition mit rd. 1.850 Unterstützenden und die zahlreichen Kommentare in den Medien, wahr. Es zeigt, dass das Thema viele Menschen bewegt und unterschiedliche Interessen berührt, darunter auch den Tierschutz. Die Verwaltung ist sich zudem auch der finanziellen Belastung und der emotionalen und sozialen Bindung zwischen Haltern und ihren Hunden bewusst.

 

Zu 2: Für den Umwelt- und Grünflächenausschuss besteht keine Entscheidungsmöglichkeit in dieser Angelegenheit, da Fragen der Besteuerung nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

 

Die Stellungnahme wird im Nachgang an die Sitzung schriftlich Frau Kühne zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas schließt um 18:48 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung des Umwelt- und Grünflächenausschusses.

 

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