Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

12.11.2024 - 6.5.1 Barbershops in Braunschweig

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Schatta merkt an, dass laut Stellungnahme bei der Gewerbeanmeldung nicht nach Tätigkeiten differenziert wird. Bei einem Friseurbetrieb besteht Meisterpflicht, bei einem Barbershop hingegen nicht. Daher bittet er um Auskunft, ob dies tatsächlich keine Rolle bei der Anmeldung spielt. Wirtschaftsdezernent Leppa weist darauf hin, dass die durch das Ordnungsdezernat zugelieferte Stellungnahme allein die gewerberechtliche Komponente abbildet. Handwerksrechtliche Aspekte sind hier nicht berücksichtigt. Wirtschaftsdezernent Leppahrt auf Nachfrage des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Bratmann aus, dass die Tätigkeiten der Barbershops ohne Meister im Betrieb vom Friseurhandwerk und der Kreishandwerkerschaft kritisch betrachtet werden.

Reduzieren

 

Reduzieren

Ergebnis:

Die Stellungnahme 24-24584-01 wird zur Kenntnis genommen.

 

Erläuterungen und Hinweise