Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

20.11.2024 - 3.1 Situation in der Altenhilfe und der Altenpflege...

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Wortprotokoll

Herr Klockgether berichtet, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt keine wesentlichen neuen Erkenntnisse gebe, die Verwaltung jedoch kontinuierlich an diesem Themengebiet arbeite. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 3.2 sowie 3.6 seien thematisch hierzu passend.

 

Frau Dr. Flake nimmt Bezug auf den Ratsantrag Quartiersorientierte Altenhilfe- und Pflegekonzepte, der auf große Zustimmung im Rat getroffen sei. Dieser habe mehrere Aufträge zu einzelnen Konzepten und Vorschlägen zu den Haushaltsberatungen umfasst. Frau Dr. Flake bittet dazu um schriftliche Mitteilung an den Sozialausschuss. Des Weiteren spricht Frau Dr. Flake die sich weiterhin verschärfende Situation in den Pflegeheimen aufgrund erhöhter Lohnkosten an. Einige Träger hätten berichtet, dass sie nicht wüssten, wie man die Kosten zukünftig stemmen solle.

 

Herr Wendt befürchte, dass dieses wichtige Themengebiet untergehen könne, weshalb diesbezüglich eine zeitnahe Mitteilung außerhalb von Sitzungen gewünscht sei.

 

Herr Spier nimmt Bezug auf den Artikel "Pläne für Baugebiet Wenden-West geändert" der Braunschweiger Zeitung vom 18. November 2024. Darin sei von einer Planänderung berichtet worden, aus der resultiere, dass im ersten Bauabschnitt eine frei werdende Fläche für ein Seniorenwohnheim genutzt werden könne. Herr Spier bittet um Informationen hinsichtlich konkreter Pläne und Erwartungen.

 

Herr Klockgether erwidert, dass die Bauleitplanung grundsätzlich bei Dezernat III liege und es sich seiner Kenntnis nach lediglich um eine mögliche Fläche für eine Pflegeeinrichtung handle. Bauplanungsrechtlich seien keine anderen Voraussetzungen zu beachten als beim allgemeinen Wohnen. Es sei wichtig, entsprechende Flächen in einem Neubaugebiet vorzusehen insbesondere im Norden Braunschweigs, da dort wenige Pflegeeinrichtungen vorhanden seien. Herr Klockgether erklärt weiterhin, dass die Stadt nicht plane, selbst eine Einrichtung zu errichten und zu betreiben. Folglich müsse ein Träger sein Interesse bezüglich einer Errichtung äußern.

 

In Bezug auf den von Herrn Wendt geäußerten Wunsch hinsichtlich einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen verweist Herr Klockgether auf die Federführung des Sozialreferats.

 

Hinsichtlich der sich verschärfenden Situation in den Pflegeeinrichtungen berichtet Herr Klockgether, dass vielfältige Kostensteigerungen zu tragen seien. In einem der letzten Jahre habe es drei Kostenanpassungen in der stationären Pflege mit Auswirkung auf die Bewohnenden gegeben. Erhöhen sich die Lohnkosten, würden sich auch die Heimentgelte erhöhen, wodurch wiederum die zu zahlenden Beiträge der Pflegeheimbewohnenden bzw. der Sozialhilfeträger gesteigert werden. Diese negative Kostenspirale werde von der Verwaltung gesehen, doch es fehlen die nötigen Mittel, um dem entgegenzuwirken.

 

Frau Dr. Flake möchte erfahren, ob es spürbar sei, dass Anträge zur Hilfe zur Pflege zunehmen würden.

 

Herr Klockgether antwortet, dass ein leichter Anstieg zu verzeichnen sei und die Verwaltung damit rechne, dass es zukünftig noch mehr Anträge werden. Des Weiteren verkürze sich die Verweildauer innerhalb der Pflegeheime, wodurch der Verwaltungsaufwand steige, da laufende Fälle weniger Zeit in Anspruch nehmen würden, als die Neueröffnung oder Schließung von Fällen. Zudem kann in der stationären Pflege auch ergänzend ein Wohngeldanspruch bestehen, was ebenfalls den Verwaltungsaufwand erhöhe. Allerdings bemühen sich die kommunalen Spitzenverbände um eine Rechtsänderung, die das Verfahren erleichtern solle.

 

Frau Dr. Flake führt die sechs bis zwölf Monate lange Bearbeitungsdauer der Anträge an und fragt, ob es die Möglichkeit von Abschlagszahlungen gebe. Da die Einrichtungen in Vorleistung gehen müssen, würden sich weitere Probleme ergeben.

 

Herr Klockgether erklärt, dass die Verwaltung das Geld erst zu dem Zeitpunkt auszahlen könne, an dem die Antragsvoraussetzungen erfüllt seien. Bei Vorleistungen sei mit umfangreichen Rückforderungsverfahren zu rechnen. Die Dauer der Bearbeitungszeit lasse sich darauf zurückführen, dass sich während der Prüfung regelmäßig neue Fragen ergeben würden, denen man zunächst nachgehen müsse. Sobald ein vollständiger Antrag vorliege, dauere die Entscheidung weniger als vier Wochen.

 

Frau Ihbe bittet um eine regelmäßige Berichterstattung zu dem Thema im Ausschuss.

 

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