Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

27.11.2024 - 4 Flüchtlingsangelegenheiten

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Wortprotokoll

Herr Klockgether stellt die Unterbringungssituation vor. Die Stadt Braunschweig habe eine Belegungskapazität von insgesamt 956 Plätzen. Derzeit seien 847 Plätze belegt. Dies entspräche einem Auslastungsgrad von nahezu 89 Prozent. Neben den Wohnstandorten gebe es in der Stadt Braunschweig aktuell 28 dezentrale Wohnungen, in denen zurzeit 85 Personen untergebracht seien. Infolge von erheblichen Lieferzeiten technischer Bauteile, könne der neue Wohnstandort für Geflüchtete in der Kocherstraße nach wie vor nicht in Betrieb genommen werden. Mit einer Inbetriebnahme des Wohnstandortes sei voraussichtlich im Dezember 2024 zu rechnen. Die Belegung solle im Januar 2025 erfolgen.

Ende Oktober 2024 meldete das Land Niedersachsen die Erfüllungsgrade der Zuweisungen. Im landesweiten Durchschnitt hätten alle Kommunen ihre jeweilige Quote zu 15,3 Prozent erfüllt. Braunschweig liege mit 23,6 Prozent deutlich darüber. Der Quotenzeitraum laufe noch bis März 2025.

 

Herr Klockgether berichtet, dass die Stadt Braunschweig Ende November eine Weisung durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) zur Einführung der Bezahlkarte erteilt bekommen habe. Das MI habe im Oktober 2024 mit der Einführung der Bezahlkarte in den Landesaufnahmebehörden (LABn) begonnen. Die Auswirkungen spüre man in der Verwaltung noch nicht. Laut MI sollen die Kommunen von den Erfahrungen der LABn mit der Bezahlkarte profitieren. Am 13. Dezember 2024 sei eine Videokonferenz des MI mit allen Kommunen geplant, von der man sich weitere Erkenntnisse und Details zur Einführung der Bezahlkarte erhoffe. Das MI stelle sich vor, dass die Kommunen Anfang 2025 mit der Einführung der Bezahlkarte beginnen. Dies werde sich sicherlich verzögern, da erst am 13. Dezember 2024 mit weiteren Details zu rechnen sei.

Die Adressaten der Bezahlkarte seien alle Grundleistungsbeziehende nach § 3 AsylbLG. Analogleistungsbeziehende nach § 2 AsylbLG sollen die Bezahlkarte nicht nutzen. Die Ausgabe an Volljährige erfolge zwingend. Die Ausgabe an 14- bis 18-Jährige stehe im Ermessen der Kommune. Kinder unter 14 Jahren erhielten keine eigene Bezahlkarte, der Betrag werde auf die Bezahlkarte der Eltern gebucht. Entsprechend der Festlegung der Ministerpräsidentenkonferenz solle der abhebbare Barbetrag bei 50 Euro liegen. Ermessensentscheidungen im Einzelfall blieben vorbehalten. Im Gebrauch der Bezahlkarte gebe es zwingende Einschränkungen. Dies betreffe Auslandsüberweisungen und den Online-Handel. Hier sollen Waren und Dienstleistungen landesseitig als Ausnahmen gesperrt werden, welche dies seien, werde sich zeigen. Zudem sollen bestimmte Handelsbereiche ausgeschlossen werden können. Vor dem Hintergrund, dass kostenlose Bargeldabhebungen im Einzelhandel möglich seien, solle eine Bargeldverfügung an Geldautomaten mit 0,65 Euro pro Abhebung belegt werden. Das Land übernehme die Kosten des Kartensystems. Die Personalkosten durch den zusätzlichen Aufwand müsse die Kommune tragen.

 

Herr Köster fragt, ob eine Prognose abgeben werden könne, ob der Auslastungsgrad die 90 Prozent überschreiten könne oder die Quote eher sinken werde. Zudem bittet Herr Köster um einen kurzen Bericht zum aktuellen Auszugsmanagement und den Kooperationsverträgen mit den Wohnungsbaugesellschaften, zu dem es bereits im Februar vergangenen Jahres eine Anfrage aus der CDU gegeben habe.

 

Herr Klockgether könne nicht sagen, wie sich die Zuweisungszahlen entwickeln werden. Da die Stadt Braunschweig aber über dem Landesdurchschnitt liege, sei nicht mit stark steigenden Zuweisungen zu rechnen. Die Stadt Braunschweig werde voraussichtlich im Kontingent bleiben, vermutlich deutlich darunter. Die Verwaltung erhalte von Land und Bund regelmäßig die Zahlen der Zuweisungen und wie diese sich bewegen. Die Zahlen würden deutlich unter dem Niveau des letzten Jahres liegen.

 

Protokollnotiz:

Ein gezieltes Auszugsmanagement aus den Wohnstandorten (WSO) für Geflüchtete dient der Vermeidung der Inbetriebnahme weiterer Standorte. Die WSO sind für die Unterbringung von Menschen im laufenden Asylverfahren vorgesehen. Nach Ende des Verfahrens besteht die Pflicht zum Auszug. Bewohner*innen müssen daher nach Abschluss ihres Verfahrens dabei unterstützt werden, eigenen Wohnraum zu finden, damit sie die Standorte schnellstmöglich und bedarfsorientiert verlassen können.

Mit dem im Stellenplan 2021 neu geschaffenen Vollzeitdienstposten Sozialarbeit „Auszugsmanagement“ ist es erstmals möglich, neue Wege zu finden, um neben Personen mit langer Aufenthaltsdauer, auch den Personenkreis mit kurzen Aufenthaltsrecht mit Wohnraum zu versorgen. Zum 01.Januar 2023 konnte diese Stelle erfolgreich besetzt werden. Aufgrund des Erfolges wurde eine zusätzliche halbe Stelle geschaffen.

Eine Zusammenarbeit zwischen dem Auszugsmanagement und der Sozialarbeit an den WSO ist zielführend und erfolgt zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Durch die gemeinsame Arbeit ist der überwiegende Teil der vermittelten Menschen in der Lage, eigenständig zu Wohnen, so dass nach Abschluss eines Mietvertrags die Aufgaben der Sozialarbeit „Auszugsmanagement“ für die jeweiligen Personen erfolgreich beendet wird.

Aktuell konnten durch das Auszugsmanagement 69 Wohnungen mit insgesamt 189 Personen belegt werden.

Ein anderer Personenkreis wird über Kooperationsverträge mit WU mit Wohnraum über eine Inanspruchnahme versorgt.

Die Nibelungen stellt hierfür jährlich zehn Wohnungen und die BBG jährlich fünf Wohnungen zur Verfügung. Bei den Kooperationsverträgen mit der Wiederaufbau sowie der Vonovia (neu ab 01.Januar 2025) wurden keine Vereinbarungen zu einer genauen Anzahl der zur Verfügung gestellten Wohnungen getroffen.

 

Frau Antonelli-Ngameni fragt, worauf sich die Einschränkungen beim Online-Handel beziehen und welche Handelsbereiche ausgeschlossen werden sollen.

 

Herr Klockgether weist daraufhin, dass vieles noch nicht vollständig geregelt sei. Es gebe erst einmal nur Hinweise welche Dinge vorgegeben werden.

Beim Online-Handel solle die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Internet innerhalb der EU zugelassen werden. Einzelne Waren und Dienstleistungen können landesseitig als Ausnahmen gesperrt werden, nach dem Prinzip einer sogenannten Blacklist. Dies werde vom Dienstleister entsprechend eingepflegt, sodass die Bezahlkarte in den bestimmten Bereichen nicht funktionieren werde. Ähnliches gelte beim Ausschluss des Einsatzes der Bezahlkarte in bestimmten Handelsbereichen. Der Ausschluss bestimmter Handelsbranchen mittels MCC (merchant category code) werde sich grundsätzlich auf die Unterbindung der Nutzung von Money-transfer-Services beschränken.

In Betracht käme auch eine zukünftige landesweite Sperrung von Händlern, die besonders anfällig für den Missbrauch zur Verschleierung von Geldwäsche seien. Diese Entscheidungen würden vom Land getroffen werden. Die Kommunen hätten keinen Entscheidungsspielraum.

 

Frau Dr. Flake stellt einen Antrag auf Veränderung der Tagesordnung. Die Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.1.1 sollen vorgezogen werden und an dieser Stelle behandelt werden.

Im Anschluss erfolgt eine Einwohnerfrage zum Thema Bezahlkarte.

 

Die einvernehmliche Zustimmung zur Veränderung der Tagesordnung wurde festgestellt.

 

7.

Anfragen

 

 

 

7.1.Bezahlkarte für geflüchtete Menschen24-24636

 

 

 

Herr Frank erklärt, dass das Thema Bezahlkarte die Beratungsstellen sehr beschäftige und diese dem Thema nach wie vor kritisch und skeptisch gegenüberstehen würden.

Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung mache deutlich, dass die Bezahlkarte nicht wie angekündigt zur Entlastung der Verwaltung beitragen werde, sondern der Kommune mehr Kosten entstehen. Dies sei hoch dramatisch für solch ein Instrument, welches nun die angedachten Ziele verfehle und von vornherein nicht funktioniere, wie Studien es bereits belegt hätten.

Herr Frank fragt, ob es bereits einen Erlass des Landes zur Umsetzung der Bezahlkarte gebe. Außerdem fragt Herr Frank, wie sich die Einführung der Bezahlkarte bei Bestandskunden verhalte, ob die derzeitigen Grundleistungsempfänger*innen auch eine Umstellung auf die Bezahlkarte erwarten müssen oder ob dies nur für Personen aus der LAB gelte. Nach den Kenntnissen von Herrn Frank solle die Bezahlkarte in den LABn am 16. Dezember 2024 zum ersten Mal ausgegeben werden. Es gebe viele weitere Probleme, die noch zusätzliche Verwaltungsprobleme schaffen können. U.a. stelle sich die Frage, wie sich zusätzliches Arbeiten oder Aufstocken auf die Einzahlung der Bezahlkarte auswirke und inwiefern sich gekürzte Leistungen auf den auszuzahlenden Bargeldsatz auswirken. Es gebe auch Probleme, die beim Bezahlvorgang im Laden auftreten können. Zudem könne in kleinen Läden, „FairkaufHäusern“ und Märkten nicht mit der Bezahlkarte bezahlt werden.

 

Herr Klockgether erklärt, dass die Stadt Braunschweig am 4. November 2024 eine Weisung zur Einführung der Bezahlkarte durch das MI erteilt bekommen habe. Herr Klockgether verstehe die Haltung des Landes insoweit, dass die Personen aus der LAB ihre Karten mitbringen und diese fortgeführt werden. Bis die entsprechende Infrastruktur und das System etabliert werde, solle die Karte von den entsprechenden Personen aufbewahrt werden. Auch bei volljährigen Bestandskunden würden die Geldleistungen auf Kartenleistungen umgestellt werden. Genaueres werde man sicherlich am 13. Dezember 2024 erfahren. Eine Änderung der Leistung werde eine Auswirkung auf den Bargeldbetrag haben. Bei der Auszahlung des Bargeldbetrages habe die Kommune wahrscheinlich einen Ermessenspielraum. Auch im Rahmen des Ermessens müsse die Kommune dann entscheiden, wie mit fehlendem Bargeld für Flohmärkte und „FairkaufHäusern“ umzugehen sei.

 

Frau Dr. Flake erscheine die Einführung der Bezahlkarte in den Kommunen im Januar 2025 als unrealistisch.

 

Herr Klockgether stimmt zu.

 

Frau Dr. Flake fragt nach, wann mit der Einführung der Bezahlkarte in der Stadt Braunschweig gerechnet werden könne und ob die Zahlung mit der Bezahlkarte bereits möglich und mit den Läden abgestimmt sei.

 

Herr Klockgether erläutert, dass die Einführung der Bezahlkarte stark von den neuen Informationen abhängen würde, die erst am 13. Dezember 2024 an die Kommunen weitergegeben werden. Wann und wie die Secupay-Umstellung laufen könne und wann mit einer Lieferung der Geräte gerechnet werden könne, sei noch unklar. Die technische Umsetzbarkeit scheine nicht problematisch zu sein. Secupay setze auf das VISA-System auf.

 

Frau Antonelli-Ngameni weist auf die genannten Ermessensspielräume der Kommune hin und fragt, ob es angedacht sei, ein Konzept zu den Ermessenspielräumen zu erstellen und ob jenes im Ausschuss zur Diskussion gestellt werden würde.

 

Frau Dr. Rentzsch schlägt vor, nach den Infoveranstaltungen vom 13. Dezember 2024 und dem 16. Dezember 2024, eine Mitteilung außerhalb von Sitzung zu versenden, um die bis dahin gewonnen Informationen weiterzutragen.

 

Herr Frank fragt, ob es bereits konkretere Anwendungshinweise durch das Land gebe oder ob diese zu erwarten seien. Herr Frank bezieht sich auf die technische Umsetzung und weist auf die mögliche Herausforderung bei der technischen Bedienung hin und möchte erfahren, wer Ansprechpartner in solchen Fällen sei.

Zudem werde es an den Wohnstandorten Personen mit und ohne Bezahlkarte geben. Herr Frank möchte wissen, was dies für die Praxis bedeute und ob es Kontrollen gebe, wenn Menschen beispielsweise an mehr Bargeld kommen möchten.

 

Herr Klockgether erklärt, dass bis auf die Weisung des Landes Niedersachsen vom 4. November 2024 keine weiteren Informationen vorliegen würden. Aus dem Schreiben lasse sich herauslesen, dass nähere Anweisungen zu erwarten seien. Ansprechpartner bei (technischen) Problemen seien der Leistungsbereich sowie das pädagogische Personal an den Wohnstandorten. Vermutlich werden sich die Menschen auch an die Beratungsstellen wenden. Vor Ort werde es Ungleichheiten geben. Über Kontrollen sei noch nicht nachgedacht worden. Personell würde dies aber an die Grenzen des Machbaren stoßen.

 

Frau Dr. Rentzsch erklärt, dass die Verwaltung noch nicht viele Informationen habe. Allerdings werde der Handlungsspielraum der Kommune wohl relativ gering sein. Frau Dr. Rentzsch könne sich nicht vorstellen, dass die Kommune die Gestaltungsmöglichkeit haben werde, um ein Konzept zu erstellen.

 

 

7.1.1.Bezahlkarte für geflüchtete Menschen24-24636-01

 

 

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Zum Thema Einführung der Bezahlkarte liegt eine Einwohneranfrage vor. Diese wurde am 19. November 2024 fristgerecht im Auftrag von Frauen BUNT e.V. durch Frau Rita Tartler schriftlich gestellt.

 

Herr Sommerfeld bittet Frau Sara Rhoda von Frauen BUNT e.V. die Einwohneranfrage zu stellen.

 

Frau Rhoda berichtet, dass der Verein von der geplanten Einführung der Bezahlkarte gehört habe. Als Betroffene löse diese Neuregelung Unsicherheiten und Sorge vor erheblichen Einschränkungen aus. Dem Verein stellen sich die folgenden Fragen:

Frage 1

Können wir mit der Bezahlkarte weiterhin dringend benötigte Dinge des täglichen Bedarfs günstig erwerben, zum Beispiel auf Flohmärkten, in Sozialkaufhäusern oder in kleineren, häufig migrantisch geführten Lebensmittelgeschäften, die keine Kartenzahlung anbieten?

Frage 2

Wird es möglich sein, notwendige Überweisungen online durchzuführen, zum Beispiel für das Deutschlandticket, den Mitgliedsbeitrag unserer Kinder im Sportverein, Zusatzkosten für medizinische Hilfsmittel wie Brillen, Studiengebühren, Anwaltskosten oder den Handyvertrag?

Frage 3

Wo und wofür kann die Bezahlkarte eingesetzt werden? Welche Kosten entstehen uns für Bargeldabhebungen oder Überweisungen und sind wir in der Öffentlichkeit identifizierbar durch persönliche Daten auf der Bezahlkarte (wichtig bei Auskunftssperren aus Sicherheitsgründen)?

Herr Klockgether erklärt, dass die Bedarfsdeckung für Waren des täglichen Bedarfs durch den 50 Euro Betrag erfolgen solle. Im Rahmen einer Ermessensentscheidung solle geprüft werden, ob der Regelbetrag von 50 Euro ausreiche oder ob eine Anpassung erfolgen müsse. Die Bezahlkarte könne recht flächendeckend genutzt werden und setze auf das Visa-System auf. Bargeldabhebungen an Geldautomaten seien mit Kosten von 0,65 Euro möglich. Eine kostenlose Bargeldabhebung könne in vielen Lebensmittelgeschäften und Discountern erfolgen. Nach bisheriger Kenntnis scheinen auf der Karte keine Personendaten aufgedruckt zu sein.

 

 

 

 

 

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Erläuterungen und Hinweise