Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

27.11.2024 - 7.5 Queere Geflüchtete in Braunschweig

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Paruszewski hebt die besondere Schutzbedürftigkeit von queeren Geflüchteten und die Notwendigkeit einer sensibleren Unterbringung hervor.

 

Frau Stober erklärt, dass die Stadt Braunschweig stetig daran arbeite, die Unterbringung von queeren Geflüchteten geschützt erfolgen zu lassen. Personengruppen mit besonderer Schutzbedürftigkeit würden möglichst einzeln, in einer WG oder in eine Wohnung in der Otto- von-Guericke-Straße untergebracht, um mögliche Gewaltvorfälle zu verhindern. Aufkleber oder Flyer in den Unterkünften weisen auf die Bereitschaft zur Beratung von queeren Geflüchteten hin. Der Stadt Braunschweig seien keine Gewaltvorfälle aufgrund von der Queerness der Menschen in den Wohnunterkünften bekannt.

 

Herr Paruszewski fragt nach, ob ein Zugang zu Informationen zur rechtlichen Situation von queeren Menschen in Deutschland sowie zu Beratungsstellen gewährleistet sei. Herr Paruszewski möchte wissen, ob im Rahmen der Integrationsschulung auch queere Themen vermittelt würden.

 

Herr Klockgether weist darauf hin, dass die Stadt Braunschweig im Vorhinein keine Kenntnisse darüber habe, ob eine Person queer sei oder nicht. Die Aufkleber würden die Möglichkeit signalisieren sich bei den Sozialarbeitenden outen zu können. Hier gebe es dann auch Zugang zu rechtlichen Informationen und Informationen zu Beratungsangeboten. Das Sicherheitspersonal habe zwingend regelmäßige Integrationsschulungen zu absolvieren. Herr Klockgether könne nicht sagen, ob auch queere Themen behandelt würden. Der Fokus liege eher auf allgemeinen Themen der Integration und dem deeskalierenden Verhalten.

 

Herr Frank bewertet die Zusammenarbeit mit den Wohnstandorten und dem VSE e.V. hinsichtlich dieses Themas positiv und fragt nach, wie die Zusammenarbeit und Kooperation mit der LAB in Hinblick auf die Informationsweitergabe von besonders schutzbedürftigen Menschen bewertet werde. Herr Frank verweist auf die Verlängerung der Grundleistungen von 18 auf 36 Monate, was einen eingeschränkteren Zugang zu Gesundheitsleistungen bedeute. Insbesondere für Trans*Menschen könne dies besonders problematisch sein. Herr Frank fragt, ob Fälle bekannt seien, in denen es Probleme bei der Gesundheitsleistung für Trans*Menschen gab.

 

Herr Klockgether erklärt, dass die Stadt Braunschweig in der Vergangenheit durchaus Mitteilungen und Informationen zu geflüchteten Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen erhalten habe, insbesondere bei geflüchteten Personen aus der Ukraine. Aktuell stelle man fest, dass die Mitteilungsfreude der LAB ausgeprägter sein könne. Zu Trans*Menschen oder zu queeren Menschen gebe es keine Informationen. Man könne nicht feststellen, ob es hier ein Informationsdefizit gebe, da sich die betroffenen Menschen selbst offenbaren müssten. Bisher gebe es keine Erfahrung über Probleme des Zugangs zu Gesundheitsleistungen von Trans*Menschen aufgrund der Verlängerung von Grundleistungen.

 

 

 

 

 

Erläuterungen und Hinweise