Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.11.2024 - 21.1 Haushaltssatzung 2025/2026

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Erster Stadtrat Geiger leitet in die Beratung der Haushaltsvorlage ein und weist auf die dramatische Lage der kommunalen Finanzen hin, von der die Stadt Braunschweig ebenfalls betroffen ist wie die Kommunen in Region, Land und in ganz Deutschland. Er verdeutlicht, dass die Stadt Braunschweig mit dem vorliegenden Doppelhaushalt 2025/2026 eigentlich eine Haushaltssicherungskommune wäre, wenn nicht zwei Sondereffekte greifen würden. Zum einen wurde für das Haushaltsjahr 2025 die Sonderregelung im Haushaltsrechts vom Land Niedersachsen verlängert, wonach seit der Pandemie und in der Folge durch den Ukraine-Krieg verursachte Jahresdefizite nicht gegen eine bestehende Überschussrücklage zu verrechnen, sondern gesondert auszuweisen sind. Zum anderen besteht für das Haushaltsjahr 2026 eine ausreichend hohe Überschussrücklage, um das geplante Jahresdefizit auszugleichen.

 

Herr Erster Stadtrat Geiger mahnt, dass für zukünftige Haushalte Investitionen in der für diesen Doppelhaushalt vorgesehenen Größe nicht mehr möglich seien und konsequente Konsolidierungsmaßnahmen notwendig werden.

 

 

Beratungsgang und Ergebnisse der Einzelabstimmungen zu den lfd. Nrn. 2 bis 5 des

Beschlussvorschlags:

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake erläutert das Verfahren zur Beratung über die Haushaltsvorlage. Zunächst wird die 1. Ergänzungsvorlage und anschließend die Hauptvorlage behandelt. Dabei werden zunächst die einzelnen Anlagen aufgerufen und soweit erforderlich abgestimmt. Bei den Abstimmungen wird nach dem folgenden Verfahren vorgegangen:

 

 Anträge, die zurückgezogen wurden, sind aus dem Beratungsgang genommen und werden nicht aufgerufen.

 

 Anträge, zu denen kein Fachausschuss-Votum vorliegt, werden einzeln aufgerufen.

 

 Alle Anträge über die bereits im Fachausschuss eine Beschlussfassung erfolgt ist, sollen nicht erneut im FPDA aufgerufen werden. In diesen Fällen schließt sich der FPDA der Beschlussempfehlung des jeweiligen Fachausschusses an. Die Abstimmung erfolgt en bloc, sofern nicht von Mitgliedern des FPDA eine Beratung bzw. Beschlussfassung gewünscht wird.

 

 Anträge, die in mehreren Ausschüssen behandelt und

 

 in einem Ausschuss angenommen und in einem anderen Ausschuss abgelehnt wurden, gelten als divergierend und werden aufgerufen.

 

 die ein Ausschuss angenommen und ein anderer Ausschuss passieren lassen hat, gelten als angenommen! Sie werden daher nicht mehr aufgerufen.

 

 die ein Ausschuss abgelehnt und ein anderer Ausschuss passieren lassen hat, gelten als abgelehnt! Sie werden daher nicht mehr aufgerufen.

 

Jeder Antrag kann jedoch von den Ausschussmitgliedern erneut zur Abstimmung aufgerufen werden.

 

Der von Ratsherrn Flake dargestellten Verfahrensweise wird zugestimmt.

 

 

Einzelabstimmungen zur 1. Ergänzungsvorlage:

 

Zum FWE 083 Neu (Seite 11) in der Anlage 4.1 fragt Ratsherr Sommerfeld, ob die Suche nach einem Träger/Betreiber für das 4. Nachbarschaftszentrum Auswirkungen auf die Nachbarschaftszentren 5 und 6 habe.

 

Frau Städtische Leitende Direktorin Hübner sagt eine nachträgliche Beantwortung zu.

 

Aus Vereinfachungsgründen wurden die Einzelabstimmungen zur 1. Ergänzungsvorlage und der Hauptvorlage für die Protokollierung in die Anlagen 1, 2, 3 bzw. 4 eingearbeitet.

 

Zur Hauptvorlage:

 

Zu lfd. Nr. 2 des Beschlussvorschlags:

 

Anlage 2 zur Vorlage

Finanzunwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

Der FPDA stimmt über den FU SBR 01 einzeln ab, da kein Fachausschuss-Votum vorliegt.

 

Abstimmungsergebnis:   Dafür: 8      Dagegen: 0      Enthaltungen: 3

 

Der FPDA stimmt über alle Anträge, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung schließt sich den Fachausschussempfehlungen an.

 

Abstimmungsergebnis:   Dafür: 7      Dagegen: 4      Enthaltungen: 0

 

 

Zu lfd. Nr. 3 des Beschlussvorschlags:

 

Anlage 4.1 zur Vorlage

Finanzwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Ergebnishaushalt)

 

Da zum Zeitpunkt der Beratung im FPDA die Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes durch das Land Niedersachsen noch nicht abschließend erfolgt ist, stellt Ratsherr Sommerfeld zum FWE 109 (Seite 58) in der Anlage 4.1 einen Antrag zur Geschäftsordnung auf "Passieren lassen":

Abstimmungsergebnis:    Dafür: 1      Dagegen: 10      Enthaltung: 0

 

Zu den Einzel-Abstimmungsergebnissen wird auf Anlage 1 zum Protokoll verwiesen.

 

Der FPDA stimmt über alle Anträge, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung schließt sich den Fachausschussempfehlungen an.

 

Abstimmungsergebnis:   Dafür: 7      Dagegen: 1      Enthaltungen: 3

 

 

Anlage 5.1 zur Vorlage

Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Investitionsprogramm 2024 - 2029)

 

Der FWI 123 (Seite 26) wird von Ratsfrau Jalyschko mündlich im Sinne des vorliegenden Verwaltungsvorschlags geändert und in der geänderten Fassung zur Abstimmung gestellt.

 

Ratsherr Sommerfeld fragt, wie sich der FWI 175 (Seite 46-47) und die Ansatzveränderung der Verwaltung zueinander verhalten und welche Auswirkungen jeweils mit der Annahme bzw. Ablehnung verbunden seien.

 

Frau Städtische Leitende Direktorin Hübner sagt eine nachträgliche Beantwortung zu.

 

Zu den Einzel-Abstimmungsergebnissen wird auf Anlage 2 zum Protokoll verwiesen.

 

Der FPDA stimmt über alle Anträge, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung schließt sich den Fachausschussempfehlungen an.

 

Abstimmungsergebnis:   Dafür: 7      Dagegen: 1      Enthaltungen: 3

 

 

Zu lfd. Nr. 4 des Beschlussvorschlags:

 

Anlage 4.2 zur Vorlage

Ansatzveränderungen der Verwaltung (Ergebnishaushalt)

 

Zu den Einzel-Abstimmungsergebnissen wird auf Anlage 3 zum Protokoll verwiesen.

 

Der FPDA stimmt über die Ansatzveränderungen, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.

 

Abstimmungsergebnis:   Dafür: 11       Dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

 

Anlage 5.2. zur Vorlage

Ansatzveränderungen der Verwaltung (Investitionsprogramm 2024 - 2029)

 

Zu den Sanierungsgebieten Donauviertel (Nr. 57 a-f; Seite 55-58) und Bahnstadt (Nr. 59 a-h; Seite 61-64) fragt Ratsherr Sommerfeld, wieso Straßenausbaubeiträge in den Sanierungsgebieten auftreten und keine Einplanung von Ausgleichsbeträgen erfolge.

 

Frau Städtische Leitende Direktorin Hübner sagt eine nachträgliche Beantwortung zu.

 

Zu dem Förderprojekt „LiVik" (Seite 83-85) stellt Ratsherr Sommerfeld einen mündlichen Änderungsantrag. Die Abstimmungen zu den genannten Kompensationen (Zeile 16 und 25) erfolgen daher als Einzelabstimmungen.

 

Zu den Einzel-Abstimmungsergebnissen wird auf Anlage 4 zum Protokoll verwiesen.

 

Der FPDA stimmt über die Ansatzveränderungen, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.

 

Abstimmungsergebnis:   Dafür: 11       Dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

 

Anlage 5.2.2 zur Vorlage

Finanzhaushalt - Ansatzveränderungen der Verwaltung (Finanzierungstätigkeit)

 

Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:   Dafür: 11      Dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

 

Anlage 5.2.3 zur Vorlage

Finanzhaushalt - Ansatzveränderungen der Verwaltung (nur Konzernfinanzierung)

 

Die Ansatzveränderungen werden insgesamt abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:   Dafür: 11      Dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

 

Zu lfd. Nr. 5 des Beschlussvorschlags:

 

Anlage 3 zur Vorlage

Strategische Ziele, Wesentliche Produkte

 

Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:  Dafür: 11      Dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

 

Anlage 4.3 zur Vorlage

Ergebnishaushalt - Haushaltsneutrale Umsetzungen

 

Die haushaltsneutralen Umsetzungen werden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

 

 

Anlage 5.3 zur Vorlage

Finanzhaushalt - Haushaltsneutrale Umsetzungen

 

Die haushaltsneutralen Umsetzungen werden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

 

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Beschluss:

 

Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 17. Dezember 2024 wird der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung um folgende Beschlussempfehlung gebeten:

1.  Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2025/2026 nach dem derzeitigen Stand mit

a) dem Doppelhaushalt 2025/2026 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2024 - 2029

b) den Haushaltsplänen 2025/2026 einschließlich Stellenübersichten und

Investitionsprogrammen 2024 - 2029 für

- Sonderrechnung Fachbereich 65 Gebäudemanagement und Referat 0650 Hochbau

- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

c) dem Haushaltsplan 2025/2026 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der gegenüber dem Haushaltsentwurf 2025/2026 unveränderten Fassung

wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.

 

2.   Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).

 

3.   Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).

 

4.   Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2, 5.2.2 und 5.2.3).

 

5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.

 6.  Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in die Endausfertigung des Haushaltsplanes 2025/2026 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.

 

7. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten wird, abweichend vom Haushaltsentwurf 2025/2026, für 2025 auf 300 Mio. € und für 2026 auf 540 Mio. € festgelegt.

 

 

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Beschlossen in der Fassung der 1. Ergänzungsvorlage 24-24651-01:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 7 Dagegen: 4 Enthaltung: 0

Erläuterungen und Hinweise