Rat und Stadtbezirksräte
21.01.2025 - 3.1 Planungen zur Sanierung des Großen sowie des Kl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Di., 21.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ausschussvorsitzender Böttcher begrüßt die Referentinnen und Referenten, Frau Fischer, Abteilungsleiterin 3 Kultur, Erwachsenenbildung, und Herrn Lehmbruck, Referatsleiter 33 Theater, Musik, Kunst und Literatur im Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), sowie Frau Schlingmann, Generalintendantin, und Herrn Mehrens, Verwaltungsdirektor des Staatstheaters Braunschweig.
Frau Fischer bedankt sich für die Einladung in den Ausschuss. Das Ministerium stehe in engem Austausch mit dem Staatstheater Braunschweig und der Stadt Braunschweig. Sie berichtet im Folgenden zu den Sanierungsplanungen bzgl. des Kleinen und des Großen Hauses des Staatstheaters Braunschweig, alle Planungen befänden sich in einem frühen Stadium.
Die Frage der Sanierung des Kleinen Hauses sei seit Jahren diskutiert worden. In verschiedenen technischen Bereichen hätten sich Handlungsbedarfe aufgetan. Man sei froh, dass es gelungen sei, 33,7 Mio. Euro im Haushalt des Landes Niedersachsen für die Sanierung des Kleinen Hauses zu verankern. Die groben Etappen der Sanierung bestünden in der Bedarfsklärung und einem Vergabeverfahren für Planungsleistungen bis Ende des zweiten Quartals 2025; einer Planungsphase und Vergabe der Bauleitungen bis in das vierte Quartal 2026; sowie dem Beginn der Bauphase in 2027. Derzeit ließe sich nicht verbindlich sagen, für welchen Zeitraum das Kleine Haus zwecks Sanierungen geschlossen werden müsse. Eine Sanierung werde allerdings nicht ohne zeitweise Schließung der Spielstätte umzusetzen sein. Die Sanierung des Kleinen Hauses werde vom Staatlichen Baumanagement Braunschweig baufachlich begleitet und vorbereitet. Eine nähere Ausgestaltung der Sanierungsmaßnahmen könne zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgestellt werden. Allerdings könnten die folgenden Maßnahmencluster benannt werden: bauliche Maßnahmen im Bereich der Bühne aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen und Gründen des Bühnenbetriebes und der Bühnentechnik; Sanierungsmaßnahmen im Hochbau im übrigen Gebäude als Sanierung der inneren Baukonstruktionen aufgrund von Abnutzung, Verschleiß und Anforderungen des Arbeitsschutzes, sowie außen, des Daches und der Fassade, soweit möglich; ferner Maßnahmen aufgrund von Brandschutzanforderungen; und die Sanierung von Haustechnik aus Gründen der Betriebssicherheit, der Hygiene und der Energieeffizienz. Da es sich demnach um eine umfassende Sanierung handele, müsse es im Planungsprozess darum gehen, die baulichen Bedarfe und verfügbaren finanziellen Mittel in Einklang zu bringen.
Die Aspekte Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz seien von besonderer Bedeutung. Für die Sanierung von Theaterspielstätten seien solche Abwägungsprozesse typisch. Dies führe zu langen Planungsphasen. Das Niedersächsische MWK lege dabei Wert auf einen engen Austausch mit der Theaterleitung. Es fänden regelmäßige Bausitzungen unter Beteiligung des Staatstheaters Braunschweig, der Stadt Braunschweig und des Niedersächsischen MWK statt. Die Vergabeverfahren für Planungsleistungen sollten bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 abgeschlossen sein. Wenn damit die Bedarfsklärung vorliege, wolle man die Frage der finanziellen Beteiligung der Stadt Braunschweig ins Auge fassen und im Sommer die Gespräche mit der Stadt Braunschweig dazu fortsetzen. Bis dahin seien hoffentlich auch Aussagen zu den zeitlichen Abläufen der Sanierungsmaßnahmen möglich. Der Vertrag zwischen dem Land Niedersachen und der Stadt Braunschweig sehe vor, dass bei derart umfangreichen Baumaßnahmen eine vertragliche Vereinbarung über die Höhe und den Zeitpunkt der Kostenbeteiligung der Stadt Braunschweig zu treffen sei, wobei mindestens von einer Beteiligung der Stadt in Höhe eines Drittels der Kosten auszugehen sei.
Frau Fischer berichtet im Weiteren zu den Sanierungsplanungen für das Große Haus. Es handle sich städtebaulich, architekturgeschichtlich und historisch um eine einzigartige Spielstätte und das Herzstück des Staatstheaters Braunschweig. Hier sei es noch wichtiger, die notwendigen Maßnahmen in einem umfassenden Prozess zu prüfen. Bei einer Sanierung müssten Aspekte des Denkmalschutzes beachtet werden. Es gebe zahlreiche Beispiele deutscher, historischer Theaterspielstätten, bei denen sich die Dimension von Sanierungsmaßnahmen im Zuge der Umsetzung sehr verändert hätten. Oft käme es zu einem sehr starken Anstieg der Dauer und Kosten der Sanierung, weil erst während der Planung und Umsetzung grundlegende Entscheidungen getroffen werden könnten. Deshalb sei es der Landesregierung wichtig, vor Beginn der Planungen grundsätzliche Verständigungen über die strategischen Ziele zu entwickeln. Die Sichtweise der Theaterleute sei hier sehr wichtig. Das Staatstheater Braunschweig befasse sich bereits mit dieser Fragestellung, die einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Eine finanzielle Dimension der Sanierung des Großen Hauses könne heute noch nicht benannt werden.
Die Landesregierung habe sich bewusst entschieden, zuerst das Kleine Haus zu sanieren. So lasse sich am besten verhindern, dass das Kleine und das Große Haus aufgrund von Sanierungen zeitgleich schließen müssten. Es sei bemerkt, dass man sich im Bauprozess des Kinder- und Jugendtheaters in der Husarenstraße befinde, welches nach der Eröffnung zu Entlastungen führen könne.
Herr Mehrens bemerkt, das Staatstheater Braunschweig sei glücklich über die laufende Sanierung des Kinder- und Jugendtheaters. Er berichtet im Folgenden zu den Sanierungsbedarfen des Großen und des Kleinen Hauses; die Präsentation ist dem Protokoll angehängt.
Die Geschichte des Staatstheaters Braunschweig umfasse rund 300 Jahre. Im Zweiten Weltkrieg sei das Theater (heute: das Große Haus) zerstört, direkt danach sei es wiederaufgebaut worden. Die Probleme im baulichen Bereich, d.h. eine marode Baustruktur mit hohem Sanierungsbedarf, hielten an.
Ein Beispiel hierfür seien die regelmäßigen Wassereinbrüche durch Dach und Fassade. Im Theatersaal des Großen Hauses sei die Obermaschinerie zuletzt 1989 teilsaniert worden; nach wie vor gebe es viele Ausfälle, und es seien kaum Ersatzteile zu erhalten; eine Sanierung hätte einen Ersatz der Maschinerie durch ein modernes, d.h. computergesteuertes System zum Ziel. Teile der Untermaschinerie, die wichtig für szenische Verwandlungen sei, seien Ende der 1930er Jahre gebaut und nach Ende des Zweiten Weltkrieges nach Braunschweig gebracht und verbaut worden. Inzwischen sei jedoch Verschleiß gegeben, z.B. sei der Boden uneben; mitunter fielen deshalb Veranstaltungen aus. Für diese bühnentechnische Steuerung seien keine Ersatzteile mehr lieferbar. Auch hier sei das Ziel einer Sanierung der Ersatz durch eine neue, computergesteuerte Maschinerie. Die Lüftungstechnik stamme aus den 1960er Jahren. Oft beschwerten sich Zuschauerinnen und Zuschauer, dass es im Sommer entweder zu warm oder zu kalt im Publikumsraum sei. Die Anlage sei eine der größten Energieverbraucher im Haus. Eine Sanierung bestünde in einem Ersatz durch neue Technik inkl. einer Steuerung und Klimatisierung.
Das Kleine Haus hingegen stamme aus den 1990er Jahren. Relevante Aspekte einer Sanierung seien Anforderungen des Energiesparens, des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit, die sich inzwischen massiv verändert hätten. Für die Maschinerien seien ähnliche Probleme gegeben wie im Großen Haus; Ziel einer Sanierung müsse die Ermöglichung eines vollständigen Bühnenbetriebes sein. Daneben bräuchte es Schutzmaßnahmen gegen regelmäßige Überschwemmungen des Kellers durch Hochwasser am Anna-Amalien-Platz, mit denen zukünftig aufgrund von Starkregenereignissen häufig zu rechnen sei.
Herr Mehrens bedankt sich für die Aufmerksamkeit und bietet an, auf Wunsch durch die beiden Häuser zu führen.
Ratsherr Böttcher bedankt sich für den Vortrag. In einem Artikel in der Braunschweiger Zeitung (BZ) aus November 2023 sei angekündigt gewesen, dass bereits im Sommer 2024 die Sanierungen des Staatstheaters Braunschweig beginnen sollten; er fragt, warum sich dies geändert habe, und bittet um eine Darstellung im Protokoll.
Protokollnotiz: Das Staatstheater Braunschweig und das Niedersächsische MWK antworten wie folgt: Der BZ-Artikel bezieht sich vermutlich auf den für die Öffentlichkeit noch nicht sichtbaren Planungsbeginn der Maßnahme. Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen hat 2024 mit Planungs- und Organisationsarbeiten wie z.B. der Bestellung des Projektteams und dem Vergabeverordnung (VgV)-Verfahren begonnen. Das deckt sich auch mit den Auskünften des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und Liegenschaften (NLBL) aus dem August 2024. Die eigentliche Baumaßnahme soll danach mit der Schließung Ende des 1. Quartales 2027 beginnen. Aktuell wird ein Baubeginn im 2. Quartal 2027 angenommen. Es gibt entsprechend aktuell keine wesentliche Verschiebung im zeitlichen Ablauf.
Ratsherr Böttcher fragt weiter, ob aufgrund der Mängel eine Einstellung des Spielbetriebes drohe.
Herr Mehrens antwortet, wenn die Betriebstechnik und die Sicherheitssysteme ausfielen, könnte es zu einer Einstellung des Spielbetriebes kommen.
Ratsherr Stühmeier bedankt sich bei den Gästen für die Darstellung. Er bittet um eine Handreichung zu den Kosten. Weiter bittet er um einen Hinweis an den Ausschuss, inwiefern politische Beschlüsse in der Sache notwendig seien.
Herr Lehmbruck bedankt sich für die Würdigung. Ein „Preis“ für die Sanierung des Großen Hauses könne jedoch noch nicht benannt werden. Eine zu frühe Diskussion von Kosten bürge die Gefahr, dass diese nicht auf vollständigen Planungen aufbauten. So entwickelten sich häufig die Kosten im Laufe des Prozesses. Die Baufachleute seien zurückhaltend, was Aussagen zu den Kosten betreffe. Das Niedersächsische MWK sei beizeiten jedoch gerne zu Sachstandsmeldungen im AfKW bereit. Der Vertrag zwischen dem Land Niedersachen und der Stadt Braunschweig verpflichte beide zu gemeinsamen Verhandlungen über die Kosten.
Frau Fischer sagt zu, den Sprechzettel zur Verfügung zu stellen. Es handele sich dabei um vorläufige Informationen.
Protokollnotiz: Der o.s. Redebeitrag von Frau Fischer bildet den zu Grunde liegenden Sprechzettel detailliert ab.
Herr Dr. Eckhardt (Bürgermitglied) erinnert an den Ratschlag der Agenturen im Rahmen der Planungen des Baus eines „Hauses der Musik“, solche Projekte umfänglich zu planen. Er lobt Frau Schlingmann und Herrn Mehrens dafür, dass sie um den Einbezug der Stadtgesellschaft bemüht seien. Die Politik und Bürgerschaft seien gefragt. Der Einbezug der Stadtgesellschaft könnte auch durch das Konzept geschehen, indem man z.B. einen „Dritten Ort“ plane.
Frau Schlingmann kommentiert, man sei tatsächlich darum bemüht, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Die laufende Sanierung des Kinder- und Jugendtheaters sei bereits eine gute Perspektive. Das Kleine Haus sei in der Tat sanierungsbedürftig; jeder Tag sei aufgrund der Mängel eine Belastung, auch wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bühnentechnik die Probleme mit kreativen Lösungen auszugleichen versuchten. Eine Generalsanierung des Kleinen Hauses werde sich lohnen.
Ratsfrau Schütze dankt der Theaterleitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit. Das Staatstheater Braunschweig führe tolle Theaterstücke auf, habe mit fünf Sparten ein großes Angebot und eine große Bedeutung. Der Teilhaushalt Kultur und Wissenschaft der Stadt Braunschweig sei erheblich durch die Kosten, die für das Staatstheater Braunschweig aufgewendet würden, bestimmt bzw. betroffen. Sie fragt, in welche Richtung sich das Theater unter der neuen, zukünftigen Intendanz entwickeln werde, und ob die Sanierung des Großen Hauses durch das Land Niedersachsen Priorität einnehme. Sie halte eine priorisierte Behandlung für geboten, eine solche Priorisierung habe auch die Sanierung des Kleinen Hauses erfahren, sodass diese inzwischen finanziert sei.
Frau Fischer antwortet auf die zweite Frage, aktuell seien 100.000 Euro beim Land Niedersachsen für die Entwicklung eines zunächst nur groben Sanierungskonzeptes des Großen Hauses angedacht. Das sei eine große Unterstützung durch den für die Finanzierung verantwortlichen Haushaltsgesetzgeber. Die Mittel müssten jedoch noch in die Haushalte eingestellt werden. Zunächst bedürfe es einer Verständigung im Landtag. Sie bemerkt, es sei nicht absehbar, wann die dem Großen Haus vorausgehende Sanierung des Kleinen Hauses abgeschlossen sei.
Ratsherr Flake bedankt sich ebenfalls bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den Betrieb im Staatstheater Braunschweig entgegen aller Einschränkungen aufrecht erhielten. Er dankt den Referentinnen und Referenten für die Darstellungen.
Er zitiert die Beschlussvorlage „Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Braunschweig“ (DS Nr. 24-24845, beschlossen im Rat der Stadt Braunschweig am 17.12.24): „Aktuell liegen Informationen vor, dass sich die Stadt Braunschweig in den nächsten Jahren (voraussichtlich ab 2027) zahlungswirksam an den Sanierungsmaßnahmen des Staatstheaters Braunschweig aufgrund des Staatstheatervertrages zu beteiligen hat. Es wird derzeit von einem Kostenanteil für das ‚Kleine Haus' und das ‚Große Haus' von rd. 41-52 Mio. € ausgegangen. Die Kosten sind jedoch noch zu verifizieren. Eine Aufnahme bei den Ansatzveränderungen hat daher nicht stattgefunden.“ Er schließe daraus, dass wenn der Kostenanteil der Stadt Braunschweig bei bis zu 52 Mio. Euro liege, müssten die Gesamtkosten bei rd. 150 Mio. Euro liegen. Das seien exorbitante Zahlen.
Das zuständige Gremium in dieser Sache sei eigentlich der Verwaltungsausschuss (VA) des Staatstheaters. Nun berate man die Sache heute jedoch im AfKW der Stadt Barunschweig, in dem auch Mitglieder des VA des Staatstheaters säßen. Er begrüße die Trennung der Sanierungen des Großen und des Kleinen Haus zwecks Verhinderung von Ausfällen des Spielbetriebes.
Frau Prof. Dr. Hesse (Dez. IV) kommentiert, die Verwaltung sei froh über die Beteiligung des Landes Niedersachsen zu zwei Dritteln an der Finanzierung. Früher habe das Land Niedersachsen die Stadt Braunschweig bezüglich der Vorbereitung des städtischen Haushaltes mit der Notwendigkeit der Finanzierung von Baumaßnahmen für das Staatstheater Braunschweig überrascht. Seit der „Klarstellungsvereinbarung“ zwischen Land und Stadt habe sich das geändert. Die Stadt Braunschweig könne sich glücklich schätzen, dass das Land Niedersachsen darauf verzichtet habe, die Stadt an der Finanzierung der derzeit laufenden Sanierung des Gebäudes zur Unterbringung des Kinder- und Jugendtheaters zu beteiligen. Die Stadt Braunschweig und das Land Niedersachsen seien gleichermaßen von der Knappheit finanzieller Mittel betroffen. Sie sei froh, wenn der Spielbetrieb erhalten bliebe; die Verwaltung würde nötigenfalls auch gerne mit alternativen Probenräumen aushelfen. Eine Unterstützung aus der Bürgerschaft wäre auch begrüßenswert. Das Land Niedersachsen und die Stadt Braunschweig seien sich in der Sache einig.
Ratsfrau Göring fragt nach, wie der Hinweis von Frau Fischer gemeint gewesen sei, eine Wiedereröffnung des Kinder- und Jugendtheaters nach Abschluss der Sanierung könne Entlastung für den Spielbetrieb im Großen und im Kleinen Haus schaffen, während diese saniert würden. Sie fragt, ob es tatsächlich geplant sei, den Spielbetrieb aus den beiden Häusern womöglich für Jahre in das Gebäude des Kinder- und Jugendtheaters zu verlegen. Es bestünden Ängste, dass die Sparte des Kinder- und Jugendtheaters so wegfallen könne.
Frau Schlingmann antwortet Ratsfrau Göring, das werde nicht passieren. Bei Notwendigkeit einer Schließung des Kleinen Haus zwecks Sanierung sei allenfalls eine „kleine“ Unterbringung im Kinder- und Jugendtheater angedacht. Zunächst sollte sich das Kinder- und Jugendtheater in seiner neuen Spielstätte in der Husarenstraße etablieren können. Das Kleine Haus werde nicht einfach mit seinem Programm dorthin übertragen; vielmehr bedürfe es dafür eines eigenen Konzeptes.
Ratsherr Stühmeier schließt sich der Bitte von Ratsherrn Flake an, das MWK möge sich zu der geschätzten Kostenhöhe von 150 Mio. Euro für die Sanierung des Großen Hauses äußern. Dies sei notwendig, damit die Politik einen Eindruck für den nächsten Doppelhaushalt 2027/28 gewinnen könne, und weil die Öffentlichkeit einen Anspruch auf diese Information habe.
Weiter erbittet er die Mitteilung eines Zeitplanes. 2027 stünden Landtagswahlen in Niedersachsen an; weiter werde die Leitung des Staatstheaters Braunschweig in naher Zukunft wechseln. Er fragt, warum nicht bereits jetzt ein Konzept zur Sanierung des Großen Hauses erarbeitet werde. Andernfalls könnten sich die Diskussionen darum später noch länger ziehen, und man laufe Gefahr, auch aufgrund von Transparenzmangel die Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger für das Vorhaben zu verlieren.
Er fragt weiter, inwiefern eine Beteiligung bzw. Beschlussfassungen des AfKW als politisches Gremium in der Sache notwendig seien.
Frau Fischer antwortet auf die zweite Frage von Ratsherrn Stühmeier, man limitiere sich nicht. Die Vorüberlegungen zur Sanierung des Großen Hauses hätten bereits begonnen. Es sei jedoch nur eine mittelfristige Planung über ca. drei Jahre möglich, sodass realistisch derzeit kein Zeithorizont für den Sanierungsbeginn benannt werden könne. Zudem stünden der Baubeginn bzw. die Sanierungen des Kleinen Hauses im Jahr 2027, deren Abschluss nicht absehbar seien, einer solchen Aussage entgegen.
Herr Lehmbruck ergänzt, Wahlen und Legislativen spielten keine Rolle in der Sache. Die beschriebenen Abläufe seien für vergleichbare Projekte so üblich. Die Vorplanung und Festlegung von Zielen der Sanierung seien immens wichtig. Andernfalls drohten Kostenexplosionen im Laufe der Sanierungen, wie z.B. im Fall der Berliner Staatsoper geschehen.
Frau Prof. Dr. Hesse kommentiert, der Staatstheatervertrag zwischen dem Land Niedersachen und der Stadt Braunschweig regele, dass sich das Land als Träger der Staatstheaters Braunschweig mit zwei Dritteln in der Majorität bzw. die Stadt mit einem Drittel in der Minorität befinde. Entscheidend für kommende Entwicklungen seien „Vereinbarungen“, die es weiter zu treffen gelte.
Frau Fischer kommentiert den Redebeitrag von Ratsherrn Flake mit der Versicherung, der VA des Staatstheaters und der Rat der Stadt Braunschweig würden weiterhin über Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten; zudem sei das Land Niedersachsen durch bestehende Vereinbarungen und Verträge zur Kommunikation mit der Stadt Braunschweig angehalten.
Ausschussvorsitzender Böttcher dankt den Referentinnen und Referenten für ihren Bericht. Er begrüße den Vorschlag, dass der Ausschuss weiterhin über Sachstände informiert werde.
Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor. Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
11,2 MB
|
