Rat und Stadtbezirksräte
21.01.2025 - 5 Antrag auf kulturelle Projektförderung des Fest...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Prof. Dr. Hesse
- Datum:
- Di., 21.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung verzichtet auf eine mündliche Einleitung zur Beschlussvorlage. Ausschussvorsitzender Böttcher fasst die Beschlussvorlage zusammen.
Ratsherr Stühmeier weist darauf hin, dass das in Frage stehende Projekt bereits abgeschlossen sei. Er möchte wissen, warum die Bewilligung der Förderung dem Ausschuss erst jetzt zur Beschlussfassung vorgelegt werde, anders als andere Projektförderanträge im zweiten Halbjahr 2024. Zudem werde in der Beschlussvorlage mit Planzahlen kalkuliert, nicht mit tatsächlichen, nachträglichen „Ist-Zahlen“. Er bittet darum, dass diese „Ist-Zahlen“ zunächst von der Verwaltung zur Verfügung gestellt würden, und die Beschlussvorlage erst dann beraten wird, zumal der Beschlussgegenstand nicht zeitkritisch sei.
Ratsherr Stühmeier stellt einen Antrag auf Geschäftsordnung zwecks Zurückstellen der Beschlussvorlage.
Frau Prof. Dr. Hesse (Dez. IV) erwidert auf den Beitrag von Ratsherrn Stühmeier, der Beschlussgegenstand sei insofern zeitkritisch, da Kulturveranstaltungen wie das in Frage stehende Festival „Kultur im Zelt“ auch im Nachhinein Kosten verursachten, und die Antragstellerinnen und -steller auch in diesem Sinne auf eine zeitnahe Auszahlung der Fördermittel angewiesen seien.
Herr Dr. Malorny (FBL 41) beantwortet die erste Frage von Ratsherrn Stühmeier wie folgt: Der Projektförderantrag sei eingegangen und danach einer genauen Prüfung unterzogen worden. Die Kulturverwaltung habe Nachfragen zum Kosten- und Finanzierungsplan gestellt, womit sich der zeitliche Verzug erkläre. Die Beantwortung und abschließenden Prüfungen hätten mehr Zeit als üblich erfordert.
Er erläutert in Antwort auf die zweite Frage von Ratsherrn Stühmeier das für die Projektförderung übliche Prozedere. Eine Prüfung der Verwendungsnachweise finde im letzten Schritt und damit nachgängig statt. Erst im Rahmen dieser abschließenden Prüfung könnten die ursprünglichen Planungskosten mit den Realkosten abgeglichen werden. Die Verwaltung habe dann die Möglichkeit, ggf. nicht verausgabte Mittel von den Antragstellerinnen und -stellern zurückzufordern. Bis zur Frist der Einreichung der Verwendungsnachweise gingen bei den Institutionen, die große Projekte veranstalteten, i.d.R. noch zu begleichende Rechnungen im Nachgang zum Projekt ein. Viele Institutionen würden Projekte dieser Art nicht mehr durchführen können, wenn sie die Mittel nicht noch im Nachgang zur Durchführung erhielten. Oft streckten die Institutionen finanzielle Mittel für die Realisierung vor, mitunter aus privaten Eigenmitteln.
Ratsfrau Kaphammel fragt nach, warum dem Ausschuss keine Beschlussvorlage mit den „Ist-Kosten“ und einer Gewinn-Verlust-Rechnung vorgelegt werde.
Herr Dr. Malorny antwortet, wie bei allen anderen Projektförderungen sei der eingereichte Projektförderantrag Basis für eine Verwaltungsentscheidung gewesen, die auf den Grundsätzen des städtischen Haushaltes und den Maßgaben der „Förderrichtlinie der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur“ basierte. Die Darlegungen im Antrag zum Finanzierungsdefizit entsprächen den Erfordernissen der Kulturförderrichtlinie. Die Überprüfung der tatsächlichen Kosten erfolge im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Lediglich das Förderelement der Rasensanierung sei außergewöhnlich im Vergleich zu anderen Projektförderanträgen. Projektförderungen von Defiziten, die durch Infrastrukturerfordernissen entstehen, seien aber generell förderfähig und würden bei anderen Projekten ebenfalls gefördert. Zudem habe der Rat im Falle des Festivals „Kultur im Zelt“ eine Mittelbereitstellung seit vielen Jahren für derartige Förderungen im Haushalt bereitgestellt.
Ausschussvorsitzender Böttcher weist Ratsherrn Stühmeier darauf hin, dass eine Beratung nach Stellen eines Antrages auf Geschäftsordnung zwecks Zurückstellen eines Beratungsgegenstandes nicht mehr möglich sei, und ein solcher Antrag i.d.R. sofort zur Beschlussfassung gestellt werden müsse. Er empfiehlt, zukünftig erst inhaltliche Fragen zu stellen, und erst nach Beantwortung ggf. einen Antrag auf Zurückstellen zu stellen.
Ratsfrau Schütze pflichtet Ausschussvorsitzendem Böttcher bei und bittet um Einhaltung der Geschäftsordnung.
Ratsherr Stühmeier zieht den Antrag auf Geschäftsordnung zwecks Zurückstellen der Beschlussvorlage zurück.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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