Rat und Stadtbezirksräte
29.01.2025 - 4 Flüchtlingsangelegenheiten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 29.01.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Klockgether stellt die Unterbringungssituation vor. Die Stadt Braunschweig habe eine Belegungskapazität von insgesamt 956 Plätzen. Derzeit seien 845 Plätze belegt. Dies entspräche einem Auslastungsgrad von 88 Prozent. Der neue Wohnstandort für Geflüchtete in der Kocherstraße könne voraussichtlich Ende Februar 2025 in Betrieb genommen werden.
Anfang Januar 2025 meldete das Land Niedersachsen die Erfüllungsgrade der Zuweisungen. Im landesweiten Durchschnitt hätten alle Kommunen ihre jeweilige Quote zu 42 Prozent erfüllt. Braunschweig liege mit 51 Prozent deutlich darüber. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB) habe mitgeteilt, dass ab KW 5 lediglich mit einer Zuweisung von zwei Personen, aus dem Kreis der sübsidären Schutzberechtigten, pro Woche zu rechnen sei.
Weitergehende Hinweise zur Einführung der Bezahlkarte in Bezug auf die Weisung vom 4. November 2024 des Niedersächsischen Ministeium für Inneres und Sport (MI) sind den Ausschussmitgliedern am 28. Januar 2025 als Mitteilung außerhalb von SItzungen zur Kenntnis zugegangen.
Das MI habe zu einer zweiten Informationsveranstaltung am 20. Februar 2025 eingeladen. Die Verwaltung habe bereist zahlreiche Fragen zur Einführung der Bezahlkarte gesammelt, um diese im Rahmen der Informationsveranstaltung zu klären. Die Verwaltung erstelle derzeit einen Zeitplan zur Einführung der Bezahlkarte in der Stadt Braunschweig.
Frau Antonelli-Ngameni fragt, an wen sich die Betroffenen bei Fragen zu der Bezahlkarte wenden können.
Frau Dr. Rentzsch erklärt, dass man dies noch nicht sagen könne. Es seien zunächst weitere Fragen zu klären. Sobald weitere Informationen vorliegen würden, werde der Ausschuss darüber informiert.
Frau Arning bezieht sich in den folgenden Fragen auf das Schreiben des MI vom 22. Januar 2025 (DS 25-25145). Frau Arning möchte wissen, welche Personengruppen, neben den Menschen aus der Ukraine, unter den Anwendungsbereich der Richtlinie zum vorrübergehenden Schutz fallen.
Herr Klockgether antwortet, dass es sich bei der im Schreiben des MI erwähnten Richtlinie um die Massenzustromrichtlinie handle, welche seinerzeit in Hinblick auf den Massenzustrom von ukrainischen Geflüchteten erlassen wurde. In der Praxis betreffe dies nur Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, diese gelte aber auch für sonstige Massenzuströme die man aber nicht habe
Frau Arning bittet zu erläutern, wer i.d.R. der Vormund von minderjährigen Geflüchteten sei.
Herr Klockgether antwortet, dass i.d.R. die Erziehungsberechtigten Vormund seien. Bei unbegleiteten Minderjährigen Geflüchteten stelle i.d.R. das Jugendamt den Vormund.
Frau Arning bittet darzulegen, wer die Transaktionskosten trage, wie hoch diese seien und welche zusätzlichen Kosten anfallen könnten.
Herr Klockgether erklärt, dass die erwähnten Transaktionskosten die monatliche Aufladung der Karte seien. Dies seien Transaktionskosten die unter die Transaktionskostenpauschale falle. Diese würde das Land Niedersachsen tragen.
Frau Arning könne sich vorstellen, dass die Erstellung von Positivlisten sehr aufwändig sei und fragt, wer diese Erstellung leisten solle und ob es bereits eine Einschätzung gebe wie hoch der Aufwand dafür sein werde.
Herr Klockgether antwortet, dass man erst einmal prüfen müsse, wie dies in der Praxis umzusetzen sei. Hierfür gebe es bereits einzelne Hinweise.
Frau Arning fragt, was das Fachverfahren LÄMMkom Lissa sei.
Herr Klockgether erklärt, dass Fachverfahren eingesetzt werden, um den Zahlungsverkehr abzuwickeln. In usnerem Fall AsylbLG und andere Sozialleistungen kommt LÄMMkom Lissa als Fachverfahren in betracht was wir seit jahren nutzen. Hier sind wir dabei eine Schnittstelle zum Seco-Pay Bezahljkartevberfahren herzustellen damit über Lämmkom Lissa die Karten aufgeladen und bewirtschaftet werden kann.
Frau Arning möchte wissen, was mit der Rahmenverinbarung im letzten Abschnitt des Schreibens gemeint sei.
Herr Klockgether sagt, dass die Rahmenverinabrung die das Land mit dem Anbieter Seco Pay geschlossen habe, gemeint sei.
Frau Braunschweig
27:00
