Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.02.2025 - 4.1 Weiteren Verlust von Sozialwohnungen stoppen

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsherr Behrens bringt den Antrag 24-24910 ein und begründet diesen.

 

Stadtbaurat Leuer weist daraufhin, dass die Forderungen der Antragstellenden bereits Teil des Kommunalen Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum sind und auch so umgesetzt werden. Die Zusammenarbeit mit der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB) und der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (NiWo) verläuft bereits eng. Die Verteilung des sozialen Wohnungsbaus im Stadtgebiet wird u. a. durch die 30 %- Quote sichergestellt.

 

Ratsfrau Mundlos teilt mit, dass der Sozialausschuss bei der Beratung des Antrags zu dem Ergebnis kam, dass die Stellungnahme der Verwaltung eindeutig ist und der Antrag daher nicht erforderlich sei.

 

Ratsfrau Johannes schließt sich dem an und kündigt die Ablehnung des Antrags durch ihre Fraktion an.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Jonas zur Stärkung der städtischen Gesellschaften weist Stadtbaurat Leuer auf eine Vereinbarung mit der NiWo hin, wodurch ein wesentlicher Teil des Gewinns bei der NiWo verbleibt. Er weist zudem daraufhin, dass die vorhandenen Ressourcen möglichst gewinnbringend einzusetzen sind.

 

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Beschluss zum Antrag 24-24910:

1. Der Rat erneuert seinen Beschluss zum Kommunalen Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum 2017 und fordert die Verwaltung auf, pro Jahr weiterhin mindestens 50 Belegungs- und Mietpreisbindungen anzukaufen. Sollte das nicht möglich sein, wird die Verwaltung gebeten jährlich zu berichten, welche Versuche sie konkret unternommen hat.

 

2. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, die seit Jahren von der Grundstücksgesellschaft Braunschweig (GGB) vorgehaltene Fläche für Wohnen dem Bereich Wohnen tatsächlich zur Verfügung zu stellen.

 

3. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur personellen und wirtschaftlichen Stärkung der Nibelungen Wohnbau GmbH zu erarbeiten, damit die von der Grundstücksgesellschaft Braunschweig zur Verfügung gestellten Flächen von der Niwo entwickelt und die entstehenden Wohnungen in den eigenen Bestand überführt werden können.

 

4. Zur besseren sozialräumlichen Verteilung der Sozialwohnungen und zum Ausgleich der Verluste der letzten Jahre sollen nach Möglichkeit in den folgenden Bereichen frühere Belegungs- und Mietpreisbindungen angekauft oder neue Sozialwohnungen entstehen: Veltenhof, Broitzem, Stöckheim und Wenden und in den statistischen Bezirken Hohetor (04), Neustadt (05), Hauptbahnhof (21), Zuckerberg (23), Alt Lehndorf (29), Ölper (36), Rühme West (40), Schuntersiedlung (44), Bienrode (46), Mastbruch (51), Lindenberg (52), Geitelde (57), Stiddien (58), Harxbüttel (62), Thune (63), Bevenrode (65) und Schapen (69).

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Abstimmungsergebnis zum Antrag 24-24910 (Empfehlung an den VA und Rat):

dafür: 1 dagegen: 9 Enthaltungen: 0

 

Erläuterungen und Hinweise