Rat und Stadtbezirksräte
06.02.2025 - 18 Mitteilungen (Finanzen)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Datum:
- Do., 06.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:10
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
18.1. Mündliche Mitteilungen (Finanzen)
Herr Erster Stadtrat Geiger geht auf die aktuelle Berichterstattung zur Grundsteuer in der Braunschweiger Zeitung ein. Er schildert dabei die Sicht der Verwaltung zu den Vorwürfen des Vereins „Haus und Grund“, dass die Anhebung der Hebesätze ein Verstoß gegen das Grundsteuergesetz sei. Herr Erster Stadtrat Geiger stellt dabei klar, dass die Stadtverwaltung rechtskonform handelt. Bei der Berechnung des neuen Hebesatzes im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform habe sich die Verwaltung an den tatsächlichen Einnahmen aus dem Jahr 2024 orientiert, die die Erhöhung von 2024 bereits berücksichtigen. Dieser Wert liegt bei rund 66 Millionen Euro und um diesen Wert weiterhin zu erzielen, war eine Erhöhung auf 750 Prozent nötig. Mehreinnahmen im Vergleich zu 2024 sollen damit nicht erzielt werden und die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger wird im Vergleich zu 2024 insgesamt nicht mit höheren Abgaben belastet. Im Vergleich zu den tatsächlich erzielten Einnahmen in 2024 ist die Hebesatzerhöhung aufkommensneutral berechnet. Dabei kann es bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Verschiebungen kommen, dass manche in Zukunft mehr und andere weniger bezahlen werden. Diese Veränderung resultiere aus der Reform der Grundsteuer, mit welcher das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werde. Herr Erster Stadtrat Geiger verweist auf eine Rede des niedersächsischen Finanzministers Heere, dass die Finanzämter auf Bitten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die Grundsteuermessbescheide überprüfen und bei Fehlern diese beseitigen.
