Rat und Stadtbezirksräte
06.02.2025 - 26 Anfragen (Finanzen)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26
- Datum:
- Do., 06.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:10
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
26.2. Mündliche Anfragen
Ratsherr Sommerfeld bezieht seine mündliche Anfrage auf einen Zeitungsartikel der Braunschweiger Zeitung. Am 23.01.2025 habe die Braunschweiger Zeitung einen Beitrag mit dem Titel „Stephan Weil: Talsohle bei Krankenhäusern ist durchschritten“ veröffentlicht. Mit seinen Fragen beziehe er sich auf diesen Artikel. Daher frage er die Verwaltung:
„1. Was genau könnten die vom Ministerpräsidenten erwähnten 5,5 Milliarden Euro für das SKBS bedeuten?
2. In welcher Form könnte der vom Ministerpräsidenten erwähnte Trendwechsel in Richtung schwarzer Zahlen für unser SKBS stattfinden?
3. Kann die Geschäftsführung unseres SKBS die Aussage vom Ministerpräsidenten bestätigen, wonach die Talsohle durchschritten ist?“
Herr Erster Stadtrat Geiger beantwortet die mündliche Anfrage von Ratsherrn Sommerfeld wie folgt:
Zu Frage 1:
Eine Aussage hierzu kann aktuell noch nicht getroffen werden.
Es ist derzeit noch unklar, in welcher Form und an welche Kliniken die Mittel des im kürzlich vom Bundestag vorgesehenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgesehenen Transformationsfonds fließen werden.
Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass zu keinem Zeitpunkt die notwendigen Investitionsmittel vom Land an das skbs bzw. andere Kliniken geflossen sind. In allen Krankenhäusern in Niedersachsen wie auch in ganz Deutschland besteht daher ein erheblicher Investitionsstau. Ob die nun zusätzlich in Aussicht gestellten Mittel hierfür ausreichen werden, ist fraglich. Weiterhin sind diese an Vorhaben geknüpft, z.B. zur Zentralisierung von Leistungen oder die Schließung von Standorten.
Ob, wann und für welche Investitionen das Städtische Klinikum Braunschweig von diesen Mitteln, die voraussichtlich nur für aktuell noch nicht begonnene Förderprojekte vorgesehen sind, profitieren wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Zu Frage 2:
Der angeführte Trendwechsel bezieht sich aus Sicht des skbs auf die Krankenhausreform und die vorstehende Neuverteilung von Leistungsgruppen auf die Kliniken. Hier sollte das Klinikum in seiner Rolle als Maximalversorger grundsätzlich profitieren. Eine Neuverteilung wird jedoch erst ab dem Jahr 2027 greifen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine wesentlichen Effekte erwartet.
Weiterhin sollen mit dem KHVVG auch Tarifeffekte besser abgebildet werden, da diese im Landesbasisfallwert künftig (erstmalig in 2025) berücksichtigt werden sollen. Hierzu fehlen jedoch aktuell Erfahrungswerte. Bereits jetzt ist jedoch abzusehen, dass die Erstattung der Tarifeffekte erst zeitverzögert erfolgen wird. Die Kliniken werden also wieder in Vorleistung gehen müssen, was die Liquidität der Häuser weiter belastet. Darüber hinaus werden „weiche“ Tarifeffekte wie zusätzliche Urlaubstage überhaupt nicht über dieses System abgebildet/refinanziert. Selbst für das laufende Jahr 2025 kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, in welche Höhe die Effekte Berücksichtigung im Landesbasisfallwert finden werden.
Nach aktuellem Stand wird auch das Problem der unzureichenden Finanzierung von Investitionen mindestens in Bezug auf die bisher bereits begonnenen Vorhaben bestehen bleiben.
Zu Frage 3:
Die Talsohle ist aus Sicht des skbs als auch aller anderen Kliniken noch lange nicht durchschritten. Verbesserungen werden voraussichtlich erst ab dem Jahr 2028, mit Umsetzung der Reform, erwartet und beziehen sich allein auf den operativen Teil des Jahresdefizits, also das mit den Krankenkassen zu verhandelnde und abzurechnende laufende Leistungsgeschehen.
Hierzu wird auch auf die Mehrjahresplanung zum Wirtschaftsplan 2025 verwiesen, nach der eine Verbesserung bis zum Ende des Planungszeitraumes 2029, nicht in Sicht ist (DS 24-24702).
Insbesondere aufgrund der langfristig wirkenden und weiter ansteigenden Ergebnisbelastungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit der bestehenden, unzureichend mit staatlichen Zuschüssen geförderten Investitionsvorhaben ist nicht zu erwarten, dass der hieraus resultierende jährliche Defizitanteil aus eigener Kraft abgebaut werden kann. Er ist in der Anlage Trennungsrechnung zur Wirtschaftsplanung 2025 ausgewiesen.
