Rat und Stadtbezirksräte
21.05.2024 - 7 Verzicht auf Planfeststellung für die signalisi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 21.05.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Pottgießer (Fachbereich Tiefbau und Verkehr).
Herr Pottgießer erläutert die Vorlage und unterstreicht, dass die Stadtverwaltung nicht Planfeststellungsbehörde ist.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Plinke antwortet Herr Pottgießer, dass es sich bei der Vorlage nicht um eine Entscheidung über die Planung, sondern nur um den Planfeststellungsverzicht handelt.
Auf Nachfrage von Herrn Hanker macht Herr Pottgießer deutlich, dass kein Planfeststellungsverfahren umgangen wird, sondern dass im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann.
Ein Gehweg zur St. Katharinenkirche bestehe auch bereits derzeit.
Herr Flake weist darauf hin, dass es sich gewissermaßen um eine Routinevorlage handelt und sowohl in der Vorlage als auch den Ausführungen von Herrn Pottgießer alle relevanten Informationen enthalten sind.
Herr Möller fragt, weshalb sich der Verzicht auf Planfeststellungsverfahren gerade auf die Fahrtleitungsmasten und die Querung bezieht. Herr Pottgießer erläutert, dass die betriebsnotwendigen Anlagen maßgeblich sind.
Herr Stühmeier und Herr Hanker fragen nach dem Vorteil, den der Verzicht auf Planfeststellung mit sich bringt. Herr Pottgießer erläutert ausführlich den Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens.
Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):
„Die Stadt als Trägerin öffentlicher Belange stimmt dem Verzicht auf Planfeststellung für die signalisierte Querung der Stadtbahntrasse am Hagenmarkt in Richtung Katharinenkirche und für die Verschiebung der beiden Fahrleitungsmaste unter Voraussetzung der Berücksichtigung und Umsetzung der Hinweise in Anlage 1 durch die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) zu.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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500 kB
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2
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(wie Dokument)
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196,2 kB
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