Rat und Stadtbezirksräte
22.08.2024 - 4.2 Bessere Grünpflege im StadtbezirkAntrag CDU-Fra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 211
- Datum:
- Do., 22.08.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Ruben erläutert den Antrag. Insbesondere weist Frau Ruben auch auf die mangelnde Grünpflege bei den Gräben hin und das Wasser sollte grundsätzlich zur Vermeidung von Schäden abfließen können. Ein zweimaliger Grünpflegeeinsatz im Jahr wird als nicht ausreichend empfunden und Frau Ruben bekommt massenhaft Beschwerden über nicht zurückgeschnittenes Grün und nicht gereinigte Gehwege.
Herr Bezirksbürgermeister Disterheft regt an, den Antrag dahingehend zu ändern, dass das Wort „Anwohner“ durch „Eigentümer“ ersetzt wird. Ferner regt Herr Bezirksbürgermeister Disterheft an, dass die Verwaltung dem Stadtbezirksrat Pläne zur Verfügung stellen soll, aus denen sich ergibt, wer (ALBA, Fachbereich Stadtgrün, Eigentümer usw.) und wo in welchen Reinigungs- bzw. Grünflächenpflegeintervallen zuständig ist.
Herr Gaus weist daraufhin, dass durch die Einstellung der Verwendung von Herbiziden und durch Stellen- und Sachkosteneinsparungen durch Haushaltskonsolidierungsrunden eine Absenkung des Grünpflegeniveaus unausweichlich wurde und die Grünpflege seit Jahren ein grundsätzliches Problem darstellt, dass generell neu geregelt werden müsste.
Beschluss (geändert): (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)
Die Verwaltung möge das Bild in den Ortsteilen des Stadtbezirks wieder in einen ordentlichen Zustand versetzen, indem die Grünpflege und die Unkrautbekämpfung in einem akzeptablen Umfang erfolgt. Darüber hinaus sollten Anwohner Eigentümer vermehrt darauf hingewiesen werden, dass sie diese Aufgabe in Bereichen anliegender Gehwege selbst zu übernehmen haben.
Der Stadtbezirksrat bittet um Zurverfügungstellung der Pläne, wer (ALBA, Fachbereich Stadtgrün, Eigentümer usw.) und wo in welchen Reinigungs- bzw. Grünflächenpflegeintervallen zuständig ist.
